Montabaur
__ Daubach __
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.....von 19.00 bis 20.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1997 vom 29.01.1997 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.01.1997 hiermit bekanntgemacht wird:
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Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.518.000,- DM
in der Ausgabe auf... 518.000;- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 720.000,- DM
in der Ausgabe auf.:... 720.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt: ■
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf...- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)....250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)..290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.....50,-rDM
für den zweiten Hund..........130,- DM
für jeden weiteren Hund.......160,— DM
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Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für
das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 27.01.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02. bis 19.02.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltüng Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Daubach, 29.01.1997 Ortsgemeindeverwaltung Daubach (S.)
gez. Hahn, Ortsbürgermeister
Hinweis .
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder ■
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal
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Nr. 6/97
tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach
vom 20.01.1997
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu, in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben...je 518.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben ..je 720.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1997 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.....250 v. H.
Grundsteuer B......290 v. H.
Gewerbesteuer.....320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.50 DM
für den zweiten Hund....130 DM
für jeden weiteren Hund.160 DM
Aussägen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Ortsgemeinde Daubach davon ausgehen, daß zum Jahresende 1996 Rücklagenmittel von rd. 327.000,00 DM vorgehalten werden können. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1995 von 495.990,38 DM sollte lt. Haushaltsplan 1996 eine Entnähme von 417.000,00 DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1996 von 78.990,38 DM gleichgekommen wäre. Investitionsverlagerungen nach 1997 erübrigen eine komplette Rücklagenentnahme, wie sie im Haushalt 1996 vorgesehen war.
Das Rücklagenpolster sowie die Tatsache, daß die Ortsgemeinde schuldenfrei ist, sind Indiz einer soliden finanziellen Basis für die Aufstellung des Etats 1997.
Haushalt 1997
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.238.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 518.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 720.000,00 DM.
Da weder Kredite zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen benötigt werden, noch Verpflichtungsermächtigungen einzugehen sind, erübrigt sich deren Festsetzung.
Gegenüber dem Voijahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.
Verwaltungshaushalt '
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 446.000,00 DM um 72.000,00.DM auf 518.000,00 DM. Steigerungsgründe sind die gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Veränderungen im Steuerbereich sowie die Zahlung von Verfahrenskosten im Umlegungsverfahren »Im Bäumchesfeld«. Dies bewirkt, daß der Verwaltungshaushalt 1997 nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 55.000,00 DM ausgeglichen werden kann.
Das Gesamteinnahmesoll des Unterabschnittes Steuern, allgemeine Zuweisungen in Höhe von 373,889,00 DM,bildet mit

