Einzelbild herunterladen

Montabaur

__ Daubach __

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.....von 19.00 bis 20.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1997 vom 29.01.1997 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.01.1997 hiermit be­kanntgemacht wird:

.81

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.518.000,- DM

in der Ausgabe auf... 518.000;- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 720.000,- DM

in der Ausgabe auf.:... 720.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf...- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)....250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)..290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund.....50,-rDM

für den zweiten Hund..........130,- DM

für jeden weiteren Hund.......160, DM

11 .

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für

das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 27.01.1997

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02. bis 19.02.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltüng Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Daubach, 29.01.1997 Ortsgemeindeverwaltung Daubach (S.)

gez. Hahn, Ortsbürgermeister

Hinweis .

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­

27

Nr. 6/97

tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach

vom 20.01.1997

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu, in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben...je 518.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben ..je 720.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1997 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.....250 v. H.

Grundsteuer B......290 v. H.

Gewerbesteuer.....320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.50 DM

für den zweiten Hund....130 DM

für jeden weiteren Hund.160 DM

Aussägen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Ortsgemeinde Dau­bach davon ausgehen, daß zum Jahresende 1996 Rücklagen­mittel von rd. 327.000,00 DM vorgehalten werden können. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1995 von 495.990,38 DM sollte lt. Haushaltsplan 1996 eine Entnäh­me von 417.000,00 DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1996 von 78.990,38 DM gleichgekommen wäre. Investitionsverlagerungen nach 1997 erübrigen eine komplet­te Rücklagenentnahme, wie sie im Haushalt 1996 vorgesehen war.

Das Rücklagenpolster sowie die Tatsache, daß die Ortsgemein­de schuldenfrei ist, sind Indiz einer soliden finanziellen Basis für die Aufstellung des Etats 1997.

Haushalt 1997

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.238.000,00 DM. Hier­von entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 518.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 720.000,00 DM.

Da weder Kredite zur Finanzierung der anstehenden Maßnah­men benötigt werden, noch Verpflichtungsermächtigungen einzugehen sind, erübrigt sich deren Festsetzung.

Gegenüber dem Voijahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.

Verwaltungshaushalt '

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 446.000,00 DM um 72.000,00.DM auf 518.000,00 DM. Steige­rungsgründe sind die gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Veränderungen im Steuerbereich sowie die Zahlung von Ver­fahrenskosten im Umlegungsverfahren »Im Bäumchesfeld«. Dies bewirkt, daß der Verwaltungshaushalt 1997 nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 55.000,00 DM ausgeglichen werden kann.

Das Gesamteinnahmesoll des Unterabschnittes Steuern, all­gemeine Zuweisungen in Höhe von 373,889,00 DM,bildet mit