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Montabaur
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Nr. 5/97
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 10.02.1997 bis 10.03.1997 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
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56412 Niederelbert, 24.01.1997 (S.) Bode, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Wiesen unter dem Dorf« der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 16.01.1997 den Beschluß gefaßt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Wiesen unter dem Dorf« aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgend abgedruckten Planskizze ersichtlich.
Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
56412 Niederelbert, 24.01.1997 (S.) Bode, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Wiesen unter dem Dorf« der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 16.01.1997 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Wiesen unter dem Dorf« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 10.02.1997 bis 10.03.1997 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
56412 Niederelbert, 24.01.1997 (S.) Bode, Ortsbürgermeister
Schnee un!d Eis
Der letzte starke Schneefall und der Eisregen haben nicht nur zu Beeinträchtigungen des Fahrzeugverkehrs, sondern auch zu erheblichen Behinderungen des Fußgängerverkehrs geführt.
Es wurde festgestellt, daß zahlreiche Gehwege nicht vom Schnee geräumt bzw. nach dem Eisregen nicht abgestreut wurden. Insbesondere die innerörtlichen Verbindungswege und -treppen wurden von etlichen Grundstücksanliegern nicht vom Schnee geräumt und nach dem Eisregen nicht abgestreut.
Es wird darauf hingewiesen, daß die innerörtliche Verpflichtung zur Schneeräumung und zum Abstreuen nicht nur die vor einem Haus liegenden Gehwege/Bürgersteige, bzw. Straßenflächen erfaßt, sondern auch die an einem Privatgrundstück vorbeiführenden Verbindungs- bzw. Zwischenwege, und zwar ohne Rücksicht, ob das betreffende Grundstück bebaut ist oder nicht.
Zur Vermeidung von Haftungsansprüchen wird um Beachtung gebeten.
Willi Bode, Ortsbürgermeister

