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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert

VO m 16.01.1997''

Bildband Niederelbert

Der Ortsbürgermeister begrüßte einen Mitarbeiter des Geiger- Verlages, Horb am Necker, zu diesem Tagesordnungspunkt. Dieser stellte den Verlag kurz vor. Der Geiger-Verlag sei ein engagierter Verlag, der sich auf die Herausgabe von Bildbän­den spezialisiert habe. Bisher seien bundesweit ca. 2.500 Bild­bände dürch den Geiger-Verlag verlegt worden. Die Besonder­heit des Verlages liege in der Finanzierung der Bildbände. Der Verlag liefere die Bücher in Kommission. Er führte aus, daß ein Verkaufspreis von ca. 40 DM insgesamt realistisch wäre. Aus seiner Sicht dürften ca. 700 Bücher verkauft werden, wobei er auf Erfahrungen mit gleich großen Gemeinden ver­wies.

Den Vorschlag des Ortsbürgermeisters, die Beratung und Be­schlußfassung über den »Bildband Niederelbert« in der Febru­ar-Sitzung des Gemeinderates zu behandeln, nahmen die Ratsmitglieder zustimmend zur Kenntnis.

Namensgebung für die Grundschule Niederelbert

Die Grundschule Niederelbert beabsichtigt, sich einen eigenen Namen zu geben. Diese Idee wurde in einer Gesamtkonferenz besprochen und auf den Weg gebracht. Die im Schulbezirk liegenden Ortsgemeinden sollen in den Prozeß der Namensfin­dung und -gebung mit einbezogen werden. Die Vorschläge werden dann in einer Versammlung mit den Eltemvertretem, dem Kollegium, den Schülervertretem, dem Vorstand des För­dervereins, den Vertretern der Ortsgemeinden und des Schul­trägers besprochen und letztendlich in einem Abstimmungs­verfahren beendet.

Die Fraktion Hubert Hübinger schlug vor, die Schule in »El- bert-Schule« zu benennen. Für die Fraktion FWG Wiechering nahm deren Fraktionsvorsitzender kurz Stellung. Nach deren Dafürhalten solle die Schule nicht in »Elbert-Schule« benannt werden, da nicht nur Kinder von Elbert-Gemeinden in die Schule gingen. Nach Ansicht der Fraktion Wiechering solle die Grundschule mit dem Namen »Am Hähnchen« bezeichnet wer­den, da auch die Gemeinden Holler und Untershausen am Hähnchen liegen.

Bei der Abstimmung bekam keiner der Vorschläge die Rats­mehrheit. Der Ortsgemeinderat einigte sich einvernehmlich darauf, daß der Ortsbürgermeister die Ortsgemeinde bei der Stimmabgabe vertreten soll. Vertreter jeder Fraktion nehmen ebenfalls an der Stimmabgabe teil.

Änderung des Bebauungsplanes »Gartenstraße«

Der Bebauungsplan »Gartenstraße« wurde im Jahre 1963 rechtsverbindlich. 1975 wurde die Bebauungsplanerweiterung (Fläche für die Schulerweiterung) rechtsverbindlich. Im Rah­men einer vereinfachten Änderung (1986) wurde für die Par­zellen 266/2 (alt) und 269/3 (alt) eine Wohnhausbebauung ermöglicht.

Der Bebauungsplan Gartenstraße (Erweiterung) wird nun­mehr überarbeitet. Die Überarbeitung wird aus folgenden Gründen erforderlich:

1. Für die bereits mit Wohngebäuden bebaute Parzelle 262/5 wird eine Wohnbaunutzung entsprechend festgesetzt. Das Gebäude Gartenstraße 11 wird nicht mehr als Lehrerwohn­haus genutzt.

2. Die Infrastrukturflächen (Buswendeplatz, Parkplätze) werden entsprechend der Planungsabsichten neu festge­setzt.

3. Die Parzelle 266/3 wird als Straßenverkehrsfläche festge­setzt, um eine ausreichende Ausbaubreite im Rahmen der für 1997/98 geplanten Straßenbaumaßnahme »Oststraße« zu erhalten.

4. Die überbaubaren Flächen werden angepaßt.

Der Ortsgemeinderat beschloß in seiner jüngsten Sitzung, den Bebauungsplan »Gartenstraße (Erweiterung)« zu ändern und leitete das förmliche Änderungsverfahren ein (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB).

Er stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Form zu, wie er in der Sitzung Vorgelegen hat. Daneben wurde fin­den Bereich der Gemeindebedarfsflächen ein »Pultdach« zuge­lassen und festgesetzt.

Des weiteren wurde beschlossen, die Planänderungsunt^H gen auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht o^H zulegen, um den Bürgern möglichst frühzeitig Gelegenheit® Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben (§ 3 At'^| BauGB).

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde be^| tragt, die von der Planänderung betroffenen Träger öffe^| eher Belange zu hören.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Wiesen unter dem

Die Ortsgemeinde Niederelbert ist seit mehreren Jahren^B müht, die Lebensmittelgrundversorgung für die Gemeindt^B sichern, Flächen/Gebäude für diese Maßnahme zu suchen einen Investor für einen Lebensmittelmarkt zu gewinnen.® Mehrere Standortuntersuchungen wurden durchgeführt,® temativflächen für die Ansiedlung des Marktes beraten. /H grund des Standortvorteiles im Gemarkungsbereich »Wie® unter dem Dorf« besteht die Erforderlichkeit, zunächst »I® nungsrecht« für spätere Bau- und Erschließungsmaßnahn® zu erhalten. H

Mehrere Gespräche und Ortstermine mit den betroffer® Fachbehörden fanden statt, um bereits im Vorfeld zu kläre®

- ob einerseits eine Anbindung an die K168 möglich ist ul

unter welchen Auflagen, H

- andererseits »landespflegerische und wasserrechtlicll

Vorgaben zu ermitteln und abzustimmen. I

Der dem Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 16.01.19l vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes wurde mit dl Fachbehörden abgestimmt bezüglich Straßenanbindung ul Wasserrecht und fand die Zustimmung dieser Behörden. Dl Entwurf wurde bereits in den Gemeinderatssitzungen al 25.07.1996 und 28.11.1996 durch den Planer vorgestellt. I Die Ratsmitglieder beschlossen sodann, im GemarkungsbB reich »Wiesen unter dem Dorf« einen gleichnamigen BebaB ungsplan aufzustellen. Sie stimmten dem Entwurf des BebaB ungsplanes in der in der Sitzung vorliegenden Form zu urB beschlossen ferner, diesen Entwurf auf die Dauer eines MonaB zu jedermanns Einsicht offenzulegen, um den Bürgern mol liehst frühzeitig Gelegenheit zur Einsichtnahme und Stellun« nähme zu geben (§ 3 Abs. 1 BauGB). I

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beau.l tragt, den von der Planung betroffenen Trägern öffentlichel Belange Gelegenheit zur Stellungnahme unter Fristsetzung zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB). I

Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung vcmI Jugendfahrten und -beizeiten auf die Verbandsgemeinde I

Der Ortsgemeinderat Niederelbert stimmte der Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung von Schulfahrten uncl Jugendfreizeiten auf die Verbandsgemeinde Montabaur zul Zum 31.12.1996 werden die entsprechenden Richtlinien dei Ortsgemeinde aufgehoben.

Öffentliche Bekanntmachung '

Änderung des Bebauungsplanes »Gartenstraße« (Erweiterung) der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 16.01.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Gar­tenstraße« (Erweiterung) zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Der von der Planänderung betroffene Bereich ist in der nachfolgend abgedruckten Plan­skizze dargestellt.

56412 Niederelbert, 24.01.1997 (S.) Bode , Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Gartenstraße« (Erweiterung) der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 16.01.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Garten­straße« (Erweiterung) beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ih­nen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.