2. Ausweisung von öffentlichen Parkplätzen
Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß mit 8 Ja-Stim- men, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, öffentliche Parkflächen zu schaffen.-
3. Schaffung einer Wendemöglichkeit für größere Lkw Einstimmig beschloß der Haupt- und Finanzausschuß, zur Andienung der Grundstücke (Müllfahrzeuge, Möbeltrans- porter usw.) eine Wendemöglichkeit für größere Lkw zu schaffen. .
Zuschußanträge - Antrag der katholischen Pfarrgemeinde St. Peter in Ketten auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses für die Martinszüge
Mit Stimmenmehrheit (8'Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen) beschloß der Haupt- und Finanzausschuß, der katholischen Kirchengemeinde St. Peter in Ketten 50 % der Brezelkosten als Zuschuß zu den Martinszüge zu gewähren.
Sanierung des Brunnens in Montabaur-Elgendorf
Einstimmig begrüßte der Haupt- und Finanzausschuß die Sanierung des Brunnens in Eigendorf durch die Kirmesgesellschaft ‘96 Eigendorf. Der Gewinn, den die Kirmesgesellschaft aus der Gestaltung der Kirmes im vergangenen Jahr erzielt hat, soll in die Restaurierung des Brunnens in der Köppel- straße investiert werden. Sockel und Trog des vorhandenen Brunnens sollen erhalten bleiben; auf ein Grundgerüst aus Alumetallrahmen sollen Grauguß-Motivplatten montiert werden. Es handelt sich um ländliche Motive, die die Arbeit und das Leben auf dem Land zeigen. Der Stadt entstehen keinerlei Kosten,
Löschung eines alten Wasserrechtes
Einstimmig stimmte der Haupt- und Finanzausschuß der Löschung des Wasserrechtes AI/449 zu.
In den Jahren 1921 und 1922 wurde das Wasserrecht AI/449 zugunsten der Stadt Montabaur eingetragen. Das Recht gewährleistete die Bewässerung der Wiesen im Distrikt »Obere Marau«. Da einige Grabenabschnitte versandet, mit Bäumen und Sträuchem zugewachsen sowie die notwendigen Einbauten am Gewässer nicht mehr vorhanden sind, war die Bezirksregierung Koblenz mit der Bitte an die Stadt Montabaur herangetreten, das Wasserrecht zu löschen.
Gastfamilien gesucht
In diesem Jahr finden zum zweiten Mal die Internationalen Musiktage/Intemationalen Meisterkurse unter Beteiligung der Stadt Montabaur statt. Die Veranstaltung, die ursprünglich nur auf die Stadt Koblenz beschränkt war, hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt und zum Teil nach Mayen ausgeweitet.
Durch diese positive Entwicklung wurde schließlich auch die Stadt Montabaur mit einbezogen.. Im Rahmen der Internationalen Musiktage/Intemationalen Meisterkurse werden Berufsmusiker, Musikstudierende und fortgeschrittene Schüler zur musikalischen Weiterbildung unter Anleitung Einerkannter Interpreten und Pädagogen in Meisterkursen zusammen- gefaßt. Das Kursprogramm wird umrahmt mit Konzertveranstaltungen, bei denen die Meister und ihre Schüler ihr Können der Öffentlichkeit vorstellen. Insbesondere ist hierbei von Interesse, daß die Meisterkurse (Schulungsveranstaltungen) in den Räumen des Musikgymnasiums stattfinden und sich die Meister bereiterklären, auch den Schülern des Musikgymnasiums für Kurzschulungen zur Verfügung zu stehen.
Die öffentlichen Konzerte finden im Rittersaal des Schlosses Montabaur statt, am 22., 25. und 31. März. Das erste ist ein Professorenkonzert, die beiden anderen sind Podiumskonzerte der jungen Künstler, bei denen die Studenten/Studentinnen (Alter: Anfang/Mitte 20) aus Europa, Asien, Australien und den USA ihr Können unter Beweis stellen.
Wer Interesse hat, einen dieser jungen Künstler/Künstlerinnen für die Zeit vom 22. März bis zum 2. April 1997 bei sich aufzunehmen, kann sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in Verbindung setzen.
Ihr Ansprechpartner: Herr Weißer, Kulturamt, Zimmer-Nr. 223, Telefon: 02602/126-111, Telefax: 02602/126-251.
Wir suchen vorwiegend Unterkunftsmöglichkeiten in ■ der Stadt Montabaur, da die Proben im Musikgymnasium Montabaur stattfinden, die Studenten/Studentinnen jedoch nicht mobil sind (kein Kfz) und somit eine Unterbringung in größerer Entfernung problematisch wäre.
Zuschuß für Jugendarbeit in Vereb
Seit dem 1. Januar 1980 gelten für den Bereich dd Montabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugen| Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können Jahr bis zum 1. April 1997 gestellt werden.
Förderungsvoraussetzung:
1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendd schäften mit mindestens zehn jugendlichen Mitg| die Einwohner der Stadt Montabaur sind und Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstelk vollendet haben, gezahlt.
2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw.. gemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Sj der Mitgliedschaft ist der 01.01. des Jahres, für Antrag gestellt wird) Zuschüsse.
3. Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetl Höhe von 200,- DM je Verein bzw. Jugendgemeinj Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen i DM.
Ihre schriftliche Antragstellung muß folgende Datex halten:
1. Vor- und Zunamen, Anschriften und Geburtsdate Mitglieder
2. Bankverbindung des Vereins bzw. der Jugendge| schaff
3. Bestätigung durch die/den Vorsitzende(n) des Verein! der Jugendgemeinschaft (Stempel soweit vorhanden!
Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung baur, Rathaus, Zimmer 223, einzureichen (Telefon 126.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß der 1. April I eine Ausschlußfrist darstellt. Anträge, die nach diesem! punkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werd|
Fastnachtsumzug in Montabaur
Der diesjährige Fastnachtsumzug in Montabaur findel| Dienstag, 11.02.1997, statt.
Mit der Aufstellung der am Zug teilnehmenden Gruppen | gegen 13.30 Uhr in der Koblenzer Straße begonnen.
14.00 Uhr wird sich der Fastnachtsumzug in Bewegung! zen. Der Kamevalsumzug wird auch wie in den Voija wieder die traditionelle Zugstrecke nutzen. Hierdurch ka im gesamten Stadtgebiet zu erheblichen Verkehrsbehindeij gen kommen.
Damit der Fastnachtsumzug wie gewohnt reibungslos sicher ablaufen kann, ist folgendes zu beachten:
1. Die Bahnhofstraße wird von der Einmündung Wallstrl bis zur Einmündung Steinweg ab 12.00 Uhr für den Kr| fahrzeugverkehr gesperrt.
2. Zur sicheren und reibungslosen Zugführung ist es notv dig entlang der Zugstrecke Halteverbotszonen einzi ten, daher gelten am Dienstag, 11.02.1997, ab 12.00 in der gesamten Bahhhofstraße, der Tiergartenstraße i der Gerichtsstraße Halteverbote.
3. Aufgrund der Durchführung des Umzuges müssen folg^ de Bushaltestellen aufgehoben werden.
In der Zeit von 14.00 bis 16.30 Uhr werden die Bushall stellen an
1. der Post,
2. der Kreisverwaltung und
3. der Westerwald Kaserne nicht angefahren.
Uneingeschränkt angefahren werden in dieser Zeit nur < Haltestellen am Bahnhof und am Konrad-Adenauer-Plall
Wir bitten alle Einwohner und Besucher der Stadt MontabaJ um Beachtung. ‘
Verbandsgemeindeverwaltung Montabai - örtliche Ordnungsbehörde |
Grünes Büro in Montabaur
Wallstraße 2 (gegenüber LIDL, Nähe Post), Eingang von Ho seite; Tel.: 02602/994353; Öffnungszeiten: Mo., Di. und Do 15.00 bis 19.00 Uhr.
Der Ortsverband Montabaur trifft sich am Montag, 2. Februa um 20.00 Uhr. Alle Interessenten sind herzlich willkommen

