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Montabaur

Nr. 4/97

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§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach über die Erhe­bung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie folgt geändert:

§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:

L: Bestattungsgebühren

1. Erdbeisetzungen

1.1. in Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr.240,- DM

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.450,- DM

1.2. in Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.450,- DM

1.3. Umen-Beisetzungen

1.3.1 in Reihen- oder Wahlgrabstätten.180,- DM

1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten,

in denen bereits Erdbestattete ruhen.130, DM

1.4. Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach

polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstands­rechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden.130,- DM

11. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1. Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichti­gen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbem.130,- DM

3. Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

HL Nutzungsgebühren Rechte an Grabstätten

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr und anmeldepflichtigen Totgeburten.80,- DM

1.2 für-Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.250,- DM

1.3 als Umen-Erdgrabstätte in

Umen-Grabfeldem.120,- DM

1.4 als Umen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten

für jede Urne.40,- DM

2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede

weitere Wahlgrabstätte.450,- DM

2.2 als Umen-Erdgrabstätte

2.2.1 in Urnen-Grabfeldern.195,- DM

2.2.2 in bereits belegten Grabstätten

für jede Urne.60,- DM

3. Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Be­stattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteili­gen Gebühren entsprechend des Abschnitts III erhoben.

IV. Sonstige Gebühren

1. Einsegnungshalle

1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von Leichen in Aufbewahrungsräumen.80,00 DM

1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle

1.2.1 bis zu drei Tagen.60,00 DM

1.2.2. für jeden weiteren angefangenen Tag.20,00 DM

§3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft. I

56412 Niedererbach, den 15.01.1997 Ortsgemeinde Niedererbach (S.)

B. Ortseifen, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. De­zember 1995 (GVB1. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: I

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- I Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies I gilt nicht, wenn j|

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die 1

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung i der Satzung verletzt worden sind, oder '

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß j]

beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- ;l oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde- :J

Verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet- j

zung begründen soll, geltend macht. ]

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Niedererbach, den 15.01.1997 (S.)

B. Ortseifen, Ortsbürgermeister

Katholische Frauengemeinschaft I

Niedererbach |

Kreppeikaffee der Frauengemeinschaft am Sonntag, dem 1 02.02.1997, in der Dorfgemeinschaftshalle. Alle Frauen, auch j Nichtmitglieder, sind herzlich eingeladen, Beginn: 15.11 Uhr. Unkostenbeitrag: DM 6,00. Anmeldung erforderlich bis zum 25.01.1997, Tel.: Nr. 230 oder 1710.

Jugendversammlung

Der Jugendvorstand der Ortsgemeinde Niedererbach lädt alle Jugendlichen am Montag, dem 27. Januar, um 19.30 Uhr, ins Pfarrheim zur Jugendversammlung ein. Auf der Tagesord­nung steht unter anderem die Neuwahlen zum Jugendvor­stand.

Nomborn

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags ..von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon 06485/228

Bibelgesprächskreis

Das nächste Treffen findet am Dienstag, dem 28.01.1997, um j 20.00 Uhr, in Nomborn, im Jugendheim, statt, Gesprächsthe­ma dieses Abends ist die Bibelstelle aus dem Lukasevangeli­um, Kapitel 2, Verse 21 bis 35 (1. Darstellung eines Opfers im Tempel anläßlich der Geburt Jesus; 2. Simeon erkennt den Retter der Welt): Alle, die sich dafür interessieren, sind zu diesem Abend ganz herzlich eingeladen.