Möntabaur
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Nr. 4/97
MGV »Cäciüa« 1903 Großholbach
Die erste Chorprobe im neuen Jahr beginnen wir nicht wie angekündigt am Dienstag, dem 21.01.1997, sondern am Dienstag, dem 28.01.1997, um 20.00 Uhr, im Bürgerhaus.
Alte Herren Eisbachtal G. G.
Am Samstag, dem 25.01.1997, nehmen wir am Hallenturnier in Montabaur teil. Zeitplan: 11.15 Uhr gegen AH Staudt, 12.15 Uhr gegen AH Steinefrenz/WW. Die Zwischenrunde beginnt um 13.00 Uhr.
Halbfinale ab 16.15 Uhr, Endspiele ab 17.00 Uhr.
Aui Sonntag, dem 02.02.1997, um 10.30 Uhr, spielen wir in der Kreissporthalle II gegen Montabaur.
_ Heilberscheid __
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags..von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Frauengemeinschaft Heilberscheid
Am Samstag, dem 08.02.1997, feiern wird unsere diesjährige Frauenfastnacht. Alle Frauen sind herzlich eingeladen. Beginn: 16.11 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.
Eintritt: Mitglieder 4,00 DM; Nichtmitglieder: 6,00 DM. Für Essen und Trinken ist wie immer bestens gesorgt. Es stehen zur Auswahl: Jäger-, Zigeuner- und Wiener Schnitzel. Anmeldung bis spätestens 02.02.1997 beim Vorstand. (Hiltrud Braun - Tel.: 8696, oder Martina Goldhausen - Tel.: 8075). Nach Programmende (ca. 20.00 Uhr) sind auch die Männer herzlich eingeladen.
_ Nentershausen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.
Gemeindeverwaltung Nentershausen
- Umlegungsausschuß
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Lahnstraße II« der Ortsgemeinde Nentershausen ist am 18.12.1996 aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Koblenz auch für die Ordn. Nr. 13 und abschließend auch für die Ordn. Nm. 1.1 und 1.2 unanfechtbar geworden. Somit ist der Umlegungsplan für alle Ordnungsnummem unanfechtbar.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Kataster amt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Nentershausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfnst (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 15.01.1997 , (S.)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Reichling
Kamevalverein Nentershausen
Am 25.01.1997, ab 20.11 Uhr, ist es so weit. Der Karoevalyer- ein Kornblumenblau startet in die in diesem Jahr sehr kurze Kamevalskampagne 1996/97. In der Freiherr-vom-Stein-Hal- le Nentershausen werden wir wieder allen Besuchern ein unterhaltsames Programm präsentieren, für das die Aktiven bereits viele Wochen eifrig geübt haben.
U. a. werden mitwirken: Die Rot-Weißen-Funken Frickhofen (deutsche Meister im Gardetanz), die Original-Waldbrunner Blaskapelle, unsere Garden sowie viele neue einheimische Gesichter, die Sie bisher von den Sitzungen des Kamevalver- eins nicht kannten. Einlaß: 19.00 Uhr.
Niedererbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet am
Freitag, dem 31. Januar 1997, um 19.00 Uhr,
im Pfarrheim statt.
‘ Tagesordnung L Öffentliche Sitzung
1. Bebauungsplan »Auf dem Hahn«
Vorstellung und Besprechung der Entwürfe
2. Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«
3. Verschiedenes
4. Einwohnerfragestunde n. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Verschiedenes
56412 Niedererbach, 21.01.1997
Ortseifen, Ortsbürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Liste Noll: Montag, 27.01.1997, 20.00 Uhr, Nebenraum Büro FWN: Montag, 27.01.1997, 20.00 Uhr, Pfarrheim Liste Ortseifen: Donnerstag, 30.01.1997, 20.00 Uhr, Büro Liste Höhn: Freitag, 31.01.1997, 17.30 Uhr, Gasthaus Erbachtal
Öffentliche Bekanntmachung
1. Satzung
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Niedererbach vom 15. Januar 1997
Der Ortsgemeinderat Niedererbach hat in seiner Sitzung am 13.12.1996 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVB1. S. 653), sowie der ’ §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVB1. S. 175) und des § 30 der Satzung über das^ Friedhofs,-!‘Und Bestattungswesen vom 27. November 1987' folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt-1 gemacht wird:
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