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Montabaur

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Nr. 4/97

Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Gemeinde hat bisher allen Bürgern bereitwillig und großzügig Räumlichkeiten und Mobiliar der Vogelsanghalle zur Verfügung gestellt. Sicher soll das auch in Zukunft so der Fall sein.

Es haben sich aber Ausleih- und Nutzungspraktiken einge­schlichen, die in außerordentlichem Umfang die Freizeit unse­res Hallenwartes, Herrn Kaiser,, beanspruchen und deshalb einer Regelung zugeführt werden sollten.

Die zukünftige Nutzung von Räumlichkeiten der Vogelsang­halle sowie das Ausleihen von Mobiliar kann deshalb nur noch nach rechtzeitiger Voranmeldung bei Herrn Kaiser erfol­gen. Mobiliar der Vogelsanghalle wird nur noch während der Dienstzeit von Herrn Kaiser (bis spätestens 16.00 Uhr) oder nach vorheriger mündlicher Vereinbarung ausgegeben. Kurz­fristig an ihn herangetragene Wünsche, insbesondere außer­halb der Dienstzeit, können in Zukunft nicht mehr angedient werden.

Gruppen, die abends oder am Wochenende die Räumlichkeiten der Halle nutzen möchten, mögen sich bitte rechtzeitig die entsprechenden Schlüssel besorgen. Nach Feierabend oder am Wochenende steht nur noch in begründeten Ausnahmefallen ein Schlüsseldienst der Gemeinde zur Verfügung.

Mobiliar und Schlüssel sind umgehend und in Absprache mit Herrn Kaiser wieder zurückzugeben. Die verspätete Rückgabe der Schlüssel beeinträchtigt nachfolgende Gruppen und kann deshalb nicht geduldet werden.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Geldschein gefunden

Am Freitag, dem 03.01.1997, wurde in der Lahnstraße ein Geldschein gefunden. Der Verlierer mag ihn während der Dienststunden im Bürgermeisteramt abholen.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Gemeindeverwaltung Heiligenroth

Umlegungsausschuß

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan - Vorwegnahme der Entscheidung Vom 19.11.1996, 10.12.1996 und 07.01.1997 für das Umlegungsge­biet »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 16.01.1997 für die Ordn.Nm. 28,45,47,48,90,96,97,104,121, 125 und 142 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin der Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 17.01.1997

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.) Reichling

Helfen auf natürliche Art

Um dieses aktuelle und wichtige Thema geht es bei einem Informations- und Gesprächsabend am Mittwoch, dem 19.02., um 19.30 Uhr, im Pfarrheim. Referent ist Frau A. Brill aus Höhn.

Die Kirchengemeinde lädt herzlich ein.

Seniorenkreis Heiligenroth

Zu einem karnevalistischen Nachmittag treffen wir uns am 30.01.1997,15.00 Uhr, im Pfarrheim. Senioren, die etwas zum Gelingen des Nachmittages beitragen möchten, sind herzlich willkommen.

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 23.12.1996 der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1995 L

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens- haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

1.330.954,78

1.380.478,99

2.711.433,77

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

1.330.954,78

1.380.478,99

2.711.433,77

Soll-Ausgaben

1.330.954,78

1.397.887,01

2.728.841,79

+ Neue

Haushaltsausgabereste

0,00

30.986,15

30.986,15

J. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00

48.394,17

48.394,17

Summe bereinigte Sollausgaben

1.330.954.78

1.380.478,99

2.711.433,77

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt: Montabaur, 17.04.1996 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

n.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushalts­jahr 1995 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Sprenger sowie II. Ortsbeigeordneter Kai­ser nahmen an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz übernahm das an Lebensjahren älteste Ratsmit­glied Herbert Schnell.

m.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.01. bis 05.02.1997 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags