Montabaur
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Nr. 4/97
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L.A.B. - Lebens-Abend-Bewegung t , Ortsgruppe Horressen
Einladung zum Jahrestreffen am Mittwoch, dem 29. Januar, um 18.00 Uhr, im Gasthaus »Zum Westerwald«. Nähere Auskunft erteilt: Lotti Bächer, Im Farenau 4, Tel.: 4463.
Möhnenverein »Närrische Omeze«
An Schwerdonnerstag, 06.02.1997, ist es wieder soweit, die Möhnen aus Horressen laden ein: Ab 15.11 Uhr Umzug Feuerwehrplatz, Westerwald-, N’ elberterstraße, Heideweg, Wald-, Westerwald-, Buchen-, Ringstraße.
Anschließend,Kaffee und Kuchen und Meines Kinderprogramm, 20.'fl jJhr, Möhiiensitzung: Kartenvorverkauf 8,00 DM in Pia ! s Haärstudio, bei Ivan und in der Bürgerstube, ab 13.01:1997. ÄbendkäSse 10,00 DM. Das närrische Treibenfm- det-bei Ivdh »Gaststätte zuin Westerwald« statt.
SV 1919 Horressen e.V.
Einladung
zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) des SV 1919 Horressen e.V. am Freitag, 31. Januar 1997,20.00 Uhr, in Horressen, Gasthaus »Zum Westerwald«.
Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Jahres- und Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden, 4. Ehrungen, 5. Jahresberichte der Abteilungen: 5.1 Abteilung Fußball: 5.1.1. 1. Mannschaft, 5.1.2. 2. Mannschaft, 5.1.3. 3. Mannschaft, 5.4.1. Jugendfußball, 5.1.5. Alte Herren Mannschaft, 5.2. Abteilung Damengymnastik, 5.3. Abteilung Herrengymnastik, 5.4. Abteilung Tanzgruppe, 5.5. Abteilung Tennis, 6. Aussprache über die vorgetragenen Berichte, 7. Kassenbericht, 8. Bericht der Kassenprüfer, 9. Entlastung des Vorstandes, 10. Neuwahl des Vorstandes, 11. Neuwahl eines Kassenprüfers, 12. Beratung und/oder Beschlußfassung über vorliegende Anträge, 13. Verschiedenes.
Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung der Jahreshauptversammlung müssen dem 1. Vorsitzenden in entsprechender Anwendung des § 13 Nr. 8 der Vereinssatzung des SV 1919 Horressen e.V. eine Woche vor der Versammlung schriftlich mit der Begründung eingereicht werden. Stimm- und WaMbe- rechtigt sind alle Mitglieder näch Vollendung des 18. Lebensjahres. Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren sind freundlich eingeladen, als Zuhörer an der Jahreshauptversammlung teil- zunehmen.
S. V. Olympia Eschelbach A. H.
Am Freitag, 24.01.1997, treffen wir uns um 19.30 Uhr beim »Ah« zwecks Fahrgemeinschaften und fahren nach Ebem- hahn. Um 20.00 Uhr bestreiten wir ein Hallenspiel gegen die A. H. Baumbach.
Zum Turnier in Montabaur treffen wir uns am Samstag, 25.01.1997, um 10.30 Uhr, dort. Das erste Spiel der Vorrunde beginnt um 11.00 Uhr, das zweite um 12.00 Uhr.
Dienstag, 28.01.1997, Treffen um 19.30 Uhr am Sportplatz zum »Bäumchen stellen« beim Sportkameraden Werner Altmann.
“AHRBACHGEMEINDEN”
Boden
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Nach Vereinbarung........Telefon 02602/8425
4 ctek Kriegsgräber im Ausland ’ ,,
Für 1 Pflege der Kriegsgräber im Ausland 478,50 DM ge- säinsielt;:• UL'Vv' -rs:'. ■, <■■■■>
Deutscher Kriegsgräber im Ausland :’ünd Errichtung neuer Kriegsgräbergedenkstätten im östlichen Europa gesammelt. Für Euren Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit sich zur Verfügung zu stellen und damit Eure Freizeit ehrenamtlich genutzt habt, dafür darf ich mich hei Euch ganz herzlich bedanken.
Mein Dank gilt ebenso allen Spendern, die zum WoMe des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge dazu beigetragen haben, ein Stück Friedensarbeit zu fördern.
Anna Maria Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.,......17.00 bis 19.30 Uhr
und... .. . nach Vereinbarung
Aus der Sitzung
des Ortsgemeinderates Heiligenroth
vom 14.01.1997
Änderung, Zusammenfassung und Erweiterung der Bebauungspläne »Illbach - Nordumgehung K103« und »Industriegebiet - Erweiterung«
Durch Beschluß des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 16.05.1995 wurde das Verfahren zur Änderung und teilweisen Zusammenfassung der Bebauungspläne »Illbach - Nordumgehung K 103« und »Industriegebiet - Erweiterung« eingeleitet. Dabei wurde eine im östlichen Planbereich unmittelbar an der Autobahn A 3 gelegene Fläche nicht mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen, da die entsprechenden Grundstücke noch nicht im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen waren.
Zwischenzeitlich wurde durch Beschluß des Verhandsgemein- derates vom April 1996 die Gesamtnovellierung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Dabei wurde auch die vorgenannte Fläche mit einbezogen und im Entwurf als Gewerbebaufläche ausgewiesen. Dementsprechend bestand nunmehr die Möglichkeit für die Ortsgemeinde, im Rahmen des Parallelverfahrens nach § 8 BauGB in die verbindliche Bauleitplanung einzusteigen und das anhängige Bebauuhgsplanänderungs- verfahren um die fraglichen Parzellen zu erweitern. Mehrheitlich faßte der Ortsgemeinderat daher folgenden Beschluß:
Änderungs- und ErweiterungsbeschlUß gemäß § 2 Abs. 1 und 4BauGB
Das Gebiet des eingeleiteten Änderungs- und Zusammenfassungsverfahrens »Illbach - Nordumgehung K103« und »Industriegebiet - Erweiterung« wird um die Flurstücke 9, 10, 11, 14/6,15/5,15/7,16/3,16/4,17/2,17/3,18/3 und 19/2 vergrößert. Der Erweiterungsbereich ist wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch die über die Flurstücke 9-11 verlaufende Kanalleitung und den Weg 14/6 (teilweise)
- im Westen: durch die Westgrenze des Weges 19/2
- im Osten: durch die Autobahn A 3
- im Süden: durch die Südgrenze des Weges 18/3 Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Zustimmungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung des Bebauungsplangebietes »Illbach« zu.
Erweiterung des Umlegungsverfahrens »Illbach«
In Ergänzung des Beschlusses vom 25.04.1995 faßte der Ortsgemeinderat folgenden Beschluß:
Gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253) in der gültigen Fassung werden für das Gebiet des Bebauungsplanes »Illbach - Nordumgehung K 103« die nachfolgenden Flurstücke nachträglich gemäß § 52 BauGB in das Umlegungsgebiet »Illbach« einbezogen:
Gemarkung: Heiligenroth Grundbuchbezirk: Heiligenroth
Flur 48: Flurstücke Nr. 1/4, 9, 10,11, 12/1,13/3,14/6,15/5, 15/7,16/3,16/4, 17/2, 17/3, 18/3,19/2 ■ -:
Die nachträgliche Einbeziehung der Grundstücke in das Umlegungsgebiet 1 wär erforderlich aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.' " ' ;! '

