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Montabaur

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Nr. 4/97

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L.A.B. - Lebens-Abend-Bewegung t , Ortsgruppe Horressen

Einladung zum Jahrestreffen am Mittwoch, dem 29. Janu­ar, um 18.00 Uhr, im Gasthaus »Zum Westerwald«. Nähere Auskunft erteilt: Lotti Bächer, Im Farenau 4, Tel.: 4463.

Möhnenverein »Närrische Omeze«

An Schwerdonnerstag, 06.02.1997, ist es wieder soweit, die Möhnen aus Horressen laden ein: Ab 15.11 Uhr Umzug Feu­erwehrplatz, Westerwald-, N elberterstraße, Heideweg, Wald-, Westerwald-, Buchen-, Ringstraße.

Anschließend,Kaffee und Kuchen und Meines Kinderpro­gramm, 20.'fl jJhr, Möhiiensitzung: Kartenvorverkauf 8,00 DM in Pia ! s Haärstudio, bei Ivan und in der Bürgerstube, ab 13.01:1997. ÄbendkäSse 10,00 DM. Das närrische Treibenfm- det-bei Ivdh »Gaststätte zuin Westerwald« statt.

SV 1919 Horressen e.V.

Einladung

zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptver­sammlung) des SV 1919 Horressen e.V. am Freitag, 31. Ja­nuar 1997,20.00 Uhr, in Horressen, Gasthaus »Zum Wester­wald«.

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Jahres- und Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden, 4. Ehrungen, 5. Jahresberichte der Abtei­lungen: 5.1 Abteilung Fußball: 5.1.1. 1. Mannschaft, 5.1.2. 2. Mannschaft, 5.1.3. 3. Mannschaft, 5.4.1. Jugendfußball, 5.1.5. Alte Herren Mannschaft, 5.2. Abteilung Damengymnastik, 5.3. Abteilung Herrengymnastik, 5.4. Abteilung Tanzgruppe, 5.5. Abteilung Tennis, 6. Aussprache über die vorgetragenen Be­richte, 7. Kassenbericht, 8. Bericht der Kassenprüfer, 9. Ent­lastung des Vorstandes, 10. Neuwahl des Vorstandes, 11. Neu­wahl eines Kassenprüfers, 12. Beratung und/oder Beschlußfas­sung über vorliegende Anträge, 13. Verschiedenes.

Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung der Jahreshaupt­versammlung müssen dem 1. Vorsitzenden in entsprechender Anwendung des § 13 Nr. 8 der Vereinssatzung des SV 1919 Horressen e.V. eine Woche vor der Versammlung schriftlich mit der Begründung eingereicht werden. Stimm- und WaMbe- rechtigt sind alle Mitglieder näch Vollendung des 18. Lebens­jahres. Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren sind freundlich eingeladen, als Zuhörer an der Jahreshauptversammlung teil- zunehmen.

S. V. Olympia Eschelbach A. H.

Am Freitag, 24.01.1997, treffen wir uns um 19.30 Uhr beim »Ah« zwecks Fahrgemeinschaften und fahren nach Ebem- hahn. Um 20.00 Uhr bestreiten wir ein Hallenspiel gegen die A. H. Baumbach.

Zum Turnier in Montabaur treffen wir uns am Samstag, 25.01.1997, um 10.30 Uhr, dort. Das erste Spiel der Vorrunde beginnt um 11.00 Uhr, das zweite um 12.00 Uhr.

Dienstag, 28.01.1997, Treffen um 19.30 Uhr am Sportplatz zum »Bäumchen stellen« beim Sportkameraden Werner Alt­mann.

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

Nach Vereinbarung........Telefon 02602/8425

4 ctek Kriegsgräber im Ausland ,,

Für 1 Pflege der Kriegsgräber im Ausland 478,50 DM ge- säinsielt;: UL'Vv' -rs:'., <>

Deutscher Kriegsgräber im Ausland :ünd Errichtung neuer Kriegsgräbergedenkstätten im östlichen Europa gesammelt. Für Euren Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit sich zur Verfügung zu stellen und damit Eure Freizeit ehrenamtlich genutzt habt, dafür darf ich mich hei Euch ganz herzlich bedanken.

Mein Dank gilt ebenso allen Spendern, die zum WoMe des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge dazu beigetragen haben, ein Stück Friedensarbeit zu fördern.

Anna Maria Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Heiligenroth

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags.,......17.00 bis 19.30 Uhr

und... .. . nach Vereinbarung

Aus der Sitzung

des Ortsgemeinderates Heiligenroth

vom 14.01.1997

Änderung, Zusammenfassung und Erweiterung der Bebau­ungspläne »Illbach - Nordumgehung K103« und »Industrie­gebiet - Erweiterung«

Durch Beschluß des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 16.05.1995 wurde das Verfahren zur Änderung und teilweisen Zusammenfassung der Bebauungspläne »Illbach - Nordumge­hung K 103« und »Industriegebiet - Erweiterung« eingeleitet. Dabei wurde eine im östlichen Planbereich unmittelbar an der Autobahn A 3 gelegene Fläche nicht mit in den Geltungsbe­reich des Bebauungsplanes aufgenommen, da die entsprechen­den Grundstücke noch nicht im Flächennutzungsplan der Ver­bandsgemeinde Montabaur als gewerbliche Bauflächen ausge­wiesen waren.

Zwischenzeitlich wurde durch Beschluß des Verhandsgemein- derates vom April 1996 die Gesamtnovellierung des Flächen­nutzungsplanes eingeleitet. Dabei wurde auch die vorgenann­te Fläche mit einbezogen und im Entwurf als Gewerbebauflä­che ausgewiesen. Dementsprechend bestand nunmehr die Möglichkeit für die Ortsgemeinde, im Rahmen des Parallelver­fahrens nach § 8 BauGB in die verbindliche Bauleitplanung einzusteigen und das anhängige Bebauuhgsplanänderungs- verfahren um die fraglichen Parzellen zu erweitern. Mehrheitlich faßte der Ortsgemeinderat daher folgenden Be­schluß:

Änderungs- und ErweiterungsbeschlUß gemäß § 2 Abs. 1 und 4BauGB

Das Gebiet des eingeleiteten Änderungs- und Zusammenfas­sungsverfahrens »Illbach - Nordumgehung K103« und »Indu­striegebiet - Erweiterung« wird um die Flurstücke 9, 10, 11, 14/6,15/5,15/7,16/3,16/4,17/2,17/3,18/3 und 19/2 vergrößert. Der Erweiterungsbereich ist wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch die über die Flurstücke 9-11 verlaufende Kanalleitung und den Weg 14/6 (teilweise)

- im Westen: durch die Westgrenze des Weges 19/2

- im Osten: durch die Autobahn A 3

- im Süden: durch die Südgrenze des Weges 18/3 Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

Zustimmungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung des Bebauungs­plangebietes »Illbach« zu.

Erweiterung des Umlegungsverfahrens »Illbach«

In Ergänzung des Beschlusses vom 25.04.1995 faßte der Orts­gemeinderat folgenden Beschluß:

Gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253) in der gültigen Fassung werden für das Gebiet des Bebauungsplanes »Illbach - Nordumgehung K 103« die nach­folgenden Flurstücke nachträglich gemäß § 52 BauGB in das Umlegungsgebiet »Illbach« einbezogen:

Gemarkung: Heiligenroth Grundbuchbezirk: Heiligenroth

Flur 48: Flurstücke Nr. 1/4, 9, 10,11, 12/1,13/3,14/6,15/5, 15/7,16/3,16/4, 17/2, 17/3, 18/3,19/2 -:

Die nachträgliche Einbeziehung der Grundstücke in das Um­legungsgebiet 1 wär erforderlich aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.' " ' ;! '