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Montabaur

2.

Ausbettung von Urnen

2.1

Ausbettung von Urnen aus Erdgräbem....

....130,- DM

3.

Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I

erhoben.

DL Nutzungsgebühren

Rechte an Grabstätten

1 .

Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1.1

für Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr und anmeldepflichtige Totgeburten...

....100,- DM

1.2

für Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.

....500,- DM

1.3

als Urnen-Erdgrabstätte in

....150,-DM

1.4

als Urnen-Erdgrabstätte in bereits

belegten Grabstätten

für jede Urne...

.50,- DM

IV. Sonstige Gebühren

1 .

Einsegnungshalle

1.1

Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von Leichen

.... 80,00 DM

in Aufbewahrungsräumen.

1.2

Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle

1.2.1

bis zu drei Tagen.

.... 50,00 DM

Nr. 1/2/97

1.2.2. für jeden weiteren angefangenen Tag.20,00 DM

§3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

56412 Heiligenroth, den 17.12.1996 Ortsgemeinde Heiligenroth (S.)

Ausgefertigt: Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. De­zember 1995 (GVB1. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese. Verletzung geltend machen.

56412 Heiligenroth, den 17.12.1996 (S.)

Zerfas, Ortsbürgermeister

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth

Zu unserem Familienabend am 11.01.1997, ab 20.00 Uhr, im Gasthaus »Zur Linde« laden wir Sie recht herzlich ein.

Wir würden uns freuen, alle Mitglieder und auch andere Gäste begrüßen zu dürfen. Wir wünschen Ihnen heute schon einen vergnüglichen, karnevalistischen Abend und gute Unterhal­tung.

MGV »Hoffnung« Heiligenroth

Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Samstag, dem 18.01.1997, um 20.00 Uhr, findet im Ver­einslokal »Zur Linde« unsere diesjährige Jahreshauptver­sammlung statt. Alle Mitglieder des Vereins sind dazu recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Jahres­bericht des Vorsitzenden, des Schriftführers, des Kassierers, des Festausschußvorsitzenden, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Neuwahl des Vorstandes, 7. Wahl von 2 Kassenprüfern, 8. Erweiterung des Festausschus­ses, 9. Verschiedenes.

SV Heiligenroth

Abteilung Tischtennis

weis:

ningsstart im neuen Jahr mit neuem Trainer. Zeiten: 17.30 Uhr für Jugendliche, ab 19.30 Uhr für Erwachsene.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Tum- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

Sonntag, 12. Januar 1997, I. Mannschaft, Lokalderby,

15.00 Uhr, TuS Bannberscheid II TuS Ahrbach, Spielort: Theodor-Heuss-Schule, Wirges, Treffpunkt: wird noch be­kanntgegeben.

Zu diesem Spitzenspiel und der eventuellen Vorentscheidung um die Meisterschaft, würden wir uns sehr freuen, wenn auch Fans von unserer Mannschaft bzw. Verein mitkommen, um uns tatkräftig zu unterstützen.

Trainingszeiten

Damen:, Montags, 18.30 bis 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur.

Weibliche B-Jugend: Montags, 18.30 bis 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur.

Minis (Jahrgang bis 1987): Mittwochs, 17.00 bis 18.00 Uhr, Turnhalle Ruppach-Goldhausen.

D-Jugend (Jahrgang bis 1984): Mittwochs, 18.00 bis 19.00 Uhr, Turnhalle Ruppach-Goldhausen

Herren, 1. und 2. Mannschaft: Donnerstags, 19.30 bis 21.30 Uhr, neue Kreissporthalle, Montabaur.

Interessierte sind recht herzlich willkommen. Besonders wür­den wir uns freuen, wenn sich noch zusätzlich Leute finden würden, die uns bei der Betreuung unserer Mannschaften behilflich wären. Ab der kommenden Saison werden wir auch noch zusätzlich mit einer E-Jugend am Spielbetrieb teilneh­men. Weitere Informationen bei: Oliver Köllig, Mittelweg 4, 56244 Leuterod, Telefon 02602/8950 privat, 02623/600494 dienstlich.

AUGST

Semorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur

Weitere Infos siehe unter »In Montabaur ist was los«

Kartenverkauf für den Bereich »Augst« bei folgenden Senio­renvertretern;

Anna-Maria Blath, Hunselweg 1,

56337 Eitelborn...Tel.: 02620/8825

Hermann Schaa, Westerwaldstraße 20,

56337 Kadenbach.Tel.: 02620/8395

und..Tel.: 02620/633

Herr Blaufuß, Westerwaldstraße 18,

56335 Neuhäusel. Tel.: 02620/1402

Agnes Schughart, Hauptstraße 56,

56337 Simmern.Tel.: 02620/2266