Montabaur
35
Nr. 51/52/96
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Trompetenklänge zu Heiligabend
Die lustigen Musikanten von Großholbach haben sich erfreulicherweise wieder bereiterklärt, die Dorfbevölkerung von Girod und Kleinholbach mit Weihnachtsliedern zu erfreuen. Standort der Bläser in Girod: Gemeindehaus 15,00 Uhr. Standort der Bläser in Kleinholbach: Ehrenmal ca. 15.15 Uhr. Dieses Einstimmen auf die Weihnachtszeit durch Blasmusik wird sicher viele Bürger erfreuen.
Ich darf aber auch bitten, Ihre Freude durch Anwesenheit zu bekunden. 1995 waren in Girod 150 Pers. und in Kleinholbach 65 Pers. als Zuhörer. Eine erfreuliche Zahl. Den Bläsern darf ich jetzt schon für ihr Wirken herzlich danken.
Hannappel Ortsbürgermeister
Fackelwanderung
Der Stammtisch »Gut Flipp« lädt für Freitag, den 3. Januar 1997, zu einer Fackelwanderung ein. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr bei der Grundschule in Girod. Die Wanderung wird mit einer kurzen Pause ca. 2,5 Stunden dauern. Zu einem gemütlichen Abschluß wird sich wieder an der Grundschule getroffen. Wachsfackeln können erworben werden. Der Reinerlös wird dem Kindergarten und der Grundschule zur Verfügung gestellt. Ich unterstütze diese Privatinitiative und darf Sie einladen, an dieser Wanderung teilzunehmen.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Girod
Am Freitag, dem 20.12.1996, findet für alle Aktiven unsere diesjährige Weihnachtsfeier statt. Beginn ist um 19.00 Uhr im Gemeindehaus.
Kirchenchor »St. Jakobus«
Jahreshauptversammlung 1997
Wir laden alle aktiven und passiven Mitglieder des Kirchenchores zur Jahreshauptversammlung am 08.01.1997 ins Pfarr- und Jugendheim ein. Beginn: 20.00 Uhr. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende, 2. Totenehrung, 3. Bericht der Schriftführerin, 4. Bericht der Kassiererin, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Verschiedenes.
MGV »Concordia« 1909 Girod
Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung des Männergesangvereins »Concordia« findet am 11.01.1997,20.00 Uhr, im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung: 1: Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden, 4. Bericht des 1. Schriftführers, 5. Bericht des 1. Kassierers, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes, 8. Neuwahl des Vorstandes, Wahl eines Wahlleiters, a) Wahl 1. Vorsitzender, b) 2. Vorsitzender, c) 1. Schriftführer, d) 2. Schriftführer, e) 1. Kassierer, f) 2. Kassierer, g) 1. Notenwart, h) 2. Notenwart, i) Jugendver
k
treter, 9. Neuwahl der Kassenprüfer für 1997,10. Ausflug 1997 ins Erzgebirge, 11. Schlachtfest (Termin), 12. Termine 1997, 13. Verschiedenes (Wünsche, Anregungen).
Alle Mitglieder des MGV »Concordia« sind herzlich zu dieser Versammlung eingeladen.
Weihnachtstombola 1996
Der Männergesangverein »Concordia« veranstaltet auch in diesem Jahr wieder eine Weihnachtstombola. Lose können bei Dieter Kraus oder an der Tageskasse erworben werden.
Die Auslosung erfolgt wie immer öffentlich und zwar am Sonntag, dem 22.12.1996 (4. Advent), um 15.00 Uhr, im Gemeindehaus.
TuS Girod/Kleinholbach
Formation Charisma/Tanzgruppe Faschingsbasar in Girod
Wann: Sonntag, den 12.01.1997, von 11.00 bis 16.00 Uhr.
Wo: Dorfgemeinschaftshaus an der Hauptstraße, 56412 Girod. Was: Verkauf von Fastnachtskostümen aller Art (Second Hand), unbenutzte Schminke, Perücken, Masken, Hüte, Stoffreste, Faschingszubehör aller Art.
Außerdem bieten wir nachmittags Kaffee und Kuchen an (ab 13.30 Uhr). Annahmezeiten der Artikel: Samstags (11.01.1997) von 10.00 bis 15.00 Uhr.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Anja Reckelkamm- Heibel, Tel. 06485/4538; Marion Wittelsberger, Tel. 06485/4598.
Tips für Tanzgruppen: Auch Ihr könnt ausgediente Kostüme und Faschingsutensilien bei uns loswerden.
Weihnachtsfeier am 21.12.1996
Zur diesjährigen Weihnachtsfeier laden wir alle Aktiven sowie die Schiedsrichter, Betreuer der Senioren- und Jugendmannschaften mit Frau/Freundin herzlich ein. Die Feier beginnt um 20.00 Uhr im Saal des Vereinslokals. Neben unserer Tombola werden auch wieder die Päckchen im Wert von ca. 10,00 his 12.00 DM, die bitte von jedem Pärchen mitzubringen sind, verlört.
Senioren:
Am Samstag, 21.12.1996, findet das Kreispokalspiel in Girod gegen den SC Italia Ransbach statt. Spielbeginn ist 13.30 Uhr. Zuschauer sind herzlich eingeladen.
Der TuS Girod/Kleinholbach lädt alle aktiven und passiven Mitglieder und deren Partner zur Teilnahme am Vereinsausflug nach Heringhausen am Diemelsee in der Zeit vom 28.02.1997 bis 02.03.1997 ein.
Für den Preis von 200,00 DM wird neben dem Transfer ein reichhaltiges Programm geboten. Anmeldungsformulare liegen bei den Vorstandsmitgliedern Dieter Stahlhofen und Torsten Hoffmann aus. Anmeldeschluß ist der 30.12.1996.
_ Görgeshausen _
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags...von 18.00 bis 19.00 Uhr
Aus der Sitzung
des Ortsgemeinderates Görgeshausen
vom 10.12.1996
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, den Friedhof als kostenrechnende Einrichtung zu betreiben. Es war daher notwendig, die Friedhofsgebühren den zum Teil drastisch gestiegenen Kosten anzupässen. Die zuletzt vorgenommene Anpassung stammte aus dem Jahre 1988.
Der Ortsgemeinderat beschloß die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung, die in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht wird.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Westerwaldstraße«
Der Ortsgemeinderat hatte über Bedenken und Anregungen, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen waren, zu entscheiden. Diese wurden im Rahmen der Abwägung im vollen Umfang
*
4

