Montabaur
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Nr. 51/52/96
Dieser Unterabschnitt bildet mit 66,51 v. H. die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes.
Die übrigen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt
zusammen:
Erstattungen, Zuweisungen.14,20 v. H.
Gebühren.2,52 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten
und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ...11,65 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen...5,12 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen, Zuführung vom Vermögenshaushalt)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorhaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil:
1. Personalausgaben.25,27 %
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.16,39 %
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen.0,34 %
4. Umlagen.42,84 %
5. Zinsausgaben.1,18 %
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.13,98 %
Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1997 errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistung ein Überschuß von 209.000 DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 09.04.1996 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen. Die Fortschreibung hat ergeben, daß für die nachfolgenden Investitionen, Investitionsforderungsmaßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen sind:
1. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen . 2.000,00 DM
2. Bau eines Dorfladens.254.000,00 DM
Damit für das Vorhaben in 1997 eine Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe vqn 46.000,00 DM veranschlagt.
3. Bauausgaben in Wohnhäusern.25.000,00 DM
4. Erwerb von Grundstücken.60.000,00 DM
5. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
(Planabrundungsbetrag).208,00 DM
6. Tilgung von Krediten an den
Kreditmarkt.205.792,00 DM
— ordentliche Tilgung 5.792,00 DM
- Sondertilgung 200.000,00 DM
Durch den Ablauf der Zinsbindung im Juli 1997 und aufgrund der guten Finanzsituation wird die Ortsgemeinde in die Lage versetzt, neben der ordentlichen Tilgung eine Sondertilgung zu leisten. Die Verschuldung der Ortsgemeinde Girod wird sich dann zum 31.12.1997 nur noch auf74.922,46 DM belaufen. Als Auswirkung dieser Tilgungsleistung wird es zukünftig zu einem niedrigeren Schuldendienst kommen.
Die Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes erfolgt durch Erschließungsbeiträge (15.000,00 DM), durch eine Zuweisung des Landes zum Bau des Dorfladens (50.000,00 DM), durch Grundstückserlöse (42.000,00 DM), durch Investitionsschlüsselzuweisungen (12.215,00 DM), durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (214.000,00 DM) sowie durch eine Rücklagenentnahme von 213.785,00 DM.
Ausblick 1998 bis 2000
Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschließung »Auf der Nörr«, die Fertigstellung des Dorfladens, der Ausbau des Kapellenweges, der Ausbau des Backhausweges, die Erschließung »Unter dem Born«, die Erschließung eines Gewerbegebietes, der Ausbau der Straße »Vor den Gärten«, die Erschließung »Ober dem Dorf« sowie Bauausgaben im Bereich des Friedhofes sind die Vorhaben im mittelfristigen Planungszeitraum.
Die Finanzierung aller Vorhaben ist nach den Berechnungen des Finanzplanes gesichert.
Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen L 314
Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, die mobilen Leitschwellen, die zur Erprobung der Wirksamkeit auf Geschwindigkeitsdämpfung auf die L 314 aufgelegt wurden, nicht fest installieren zu lassen.
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge- meinde Montabaur
Der Verbandsgemeinderat hat durch Beschluß vom 15.03.1994 die Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Entwicklungsgebiet der Stadt Montabaur rund um den geplanten ICE-Bahnhof. Die Beteiligung aller Ortsgemeinden an der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist jedoch erforderlich, da die Grundzüge der Gesamtplanung durch dieses Änderungsverfahren berührt werden.
Der Ortsgemeinderat stimmte der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1997 vom 11.12.1996 L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 06.12.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.532.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.532.000,— DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.547.000,- DM
in der Ausgabe auf.547.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.46.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,- DM
für den zweiten Hund.100,- DM
für jeden weiteren Hund.150,- DM
H.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltjahr 1997 werden keinte Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 06.12.1996
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.12.1996 bis 08.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Girod/ll.12.1996
Ortsgemeindeverwaltung Girod (S.)
gez. Hannappel, Ortsbürgermeister

