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Montabaur

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Nr. 51/52/96

Dieser Unterabschnitt bildet mit 66,51 v. H. die Haupteinnah­mequelle des Verwaltungshaushaltes.

Die übrigen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt

zusammen:

Erstattungen, Zuweisungen.14,20 v. H.

Gebühren.2,52 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten

und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ...11,65 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen...5,12 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen, Zuführung vom Vermögens­haushalt)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorhaben und berücksichti­gen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausga­ben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil:

1. Personalausgaben.25,27 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.16,39 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen.0,34 %

4. Umlagen.42,84 %

5. Zinsausgaben.1,18 %

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.13,98 %

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1997 er­rechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungslei­stung ein Überschuß von 209.000 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 09.04.1996 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Vorhaben bestimmen das Volumen. Die Fortschrei­bung hat ergeben, daß für die nachfolgenden Investitionen, Investitionsforderungsmaßnahmen und Ausgaben entspre­chende Haushaltsmittel bereitzustellen sind:

1. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen . 2.000,00 DM

2. Bau eines Dorfladens.254.000,00 DM

Damit für das Vorhaben in 1997 eine Gesamtauftragsver­gabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungser­mächtigungen in Höhe vqn 46.000,00 DM veranschlagt.

3. Bauausgaben in Wohnhäusern.25.000,00 DM

4. Erwerb von Grundstücken.60.000,00 DM

5. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

(Planabrundungsbetrag).208,00 DM

6. Tilgung von Krediten an den

Kreditmarkt.205.792,00 DM

ordentliche Tilgung 5.792,00 DM

- Sondertilgung 200.000,00 DM

Durch den Ablauf der Zinsbindung im Juli 1997 und aufgrund der guten Finanzsituation wird die Ortsgemeinde in die Lage versetzt, neben der ordentlichen Tilgung eine Sondertilgung zu leisten. Die Verschuldung der Ortsgemeinde Girod wird sich dann zum 31.12.1997 nur noch auf74.922,46 DM belaufen. Als Auswirkung dieser Tilgungsleistung wird es zukünftig zu ei­nem niedrigeren Schuldendienst kommen.

Die Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes erfolgt durch Erschließungsbeiträge (15.000,00 DM), durch eine Zuweisung des Landes zum Bau des Dorfladens (50.000,00 DM), durch Grundstückserlöse (42.000,00 DM), durch Investitionsschlüsselzuweisungen (12.215,00 DM), durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (214.000,00 DM) sowie durch eine Rücklagenentnahme von 213.785,00 DM.

Ausblick 1998 bis 2000

Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Er­schließung »Auf der Nörr«, die Fertigstellung des Dorfladens, der Ausbau des Kapellenweges, der Ausbau des Backhauswe­ges, die Erschließung »Unter dem Born«, die Erschließung eines Gewerbegebietes, der Ausbau der Straße »Vor den Gär­ten«, die Erschließung »Ober dem Dorf« sowie Bauausgaben im Bereich des Friedhofes sind die Vorhaben im mittelfristigen Planungszeitraum.

Die Finanzierung aller Vorhaben ist nach den Berechnungen des Finanzplanes gesichert.

Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen L 314

Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, die mobilen Leit­schwellen, die zur Erprobung der Wirksamkeit auf Geschwin­digkeitsdämpfung auf die L 314 aufgelegt wurden, nicht fest installieren zu lassen.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge- meinde Montabaur

Der Verbandsgemeinderat hat durch Beschluß vom 15.03.1994 die Einleitung der 8. Änderung des Flächennut­zungsplanes beschlossen. Dieses Verfahren betrifft aus­schließlich das Entwicklungsgebiet der Stadt Montabaur rund um den geplanten ICE-Bahnhof. Die Beteiligung aller Ortsge­meinden an der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist jedoch erforderlich, da die Grundzüge der Gesamtplanung durch dieses Änderungsverfahren berührt werden.

Der Ortsgemeinderat stimmte der 8. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1997 vom 11.12.1996 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 06.12.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.532.000,- DM

in der Ausgabe auf.1.532.000, DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.547.000,- DM

in der Ausgabe auf.547.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.46.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund.50,- DM

für den zweiten Hund.100,- DM

für jeden weiteren Hund.150,- DM

H.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltjahr 1997 werden keinte Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 06.12.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.12.1996 bis 08.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Girod/ll.12.1996

Ortsgemeindeverwaltung Girod (S.)

gez. Hannappel, Ortsbürgermeister