Einzelbild herunterladen

Montabaur

20

Nr. 51/52/96

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1995 werden im Rah­men einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung noch zur Kenntnis gegeben.

7. und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ver­bandsgemeinde Montabaur

Die Ratsmitglieder stimmten der 7. und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.

Änderung der Gebührenordnung für die Vogelsanghalle und ihre Einrichtungen

Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, die Gebühren für die Benutzung der Vogelsanghalle zu ändern. Die Benutzungs­ordnung in der geänderten Form wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes zur Kenntnis gegeben. Änderung der Friedhofsgebührensatzung Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, den Friedhof als kostenrech­nende Einrichtung zu betreiben. Es war daher notwendig, die Friedhofsgebühren den zum Teil drastisch gestiegenen Kosten anzupassen. Die zuletzt vorgenommene Gebührenerhöhung stammte aus dem Jahre 1987. Der Ortsgemeinderat beschloß die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung, die in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffent­lich bekanntgemacht wird.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 10.12.1996 der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1995 I.

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

3.073.425,24

527.904,00

3.601.329,24

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

651,84

0,00

651,84

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

3.072!773,40

527.904,00

3.600.677,40

Soll-Ausgaben

3.072.773,40

531.202,61

3.603.976,01

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00

3.298,61

3.298,61

Summe bereinigte Sollausgaben

3.072.773,40

527.904,00

3.600.677,40

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt: Montabaur, 12.04.1996 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

n.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushalts­jahr 1995 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Zerfas sowie die Ortsbeigeordneten Herbst, Esselmann und Frink nahmen an der Abstimmung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil.

in.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 23.12.1996 bis 08.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags Von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Heiligenroth, den 16.12.1996 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth

gez. Zerfas, Ortsbürgermeister

Kegelbahnen frei

Die Kegelbahnen der Vogelsanghalle sind an verschiedenen Wochentagen frei und können ab sofort gemietet werden. Der Preis beträgt 10,00 DM/Stunde; Mindestkegelzeit 2 Stunden. Interessenten mögen sich bitte direkt mit dem Hausmeister der Vogelsanghalle in Verbindung setzen. Telefon 02602/16575 oder 02602/4178.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Nachgang zum Feuerwehrfest wurde ich wiederholt ange­sprochen, ob es nicht möglich sei, weitere Gemeindefahnen zu bestellen. Dieser Nachfrage bin ich gerne gefolgt; die bestellten Fahnen liegen zur Abholung im Bürgermeisteramt bereit.

Die Kosten für eine Fahne belaufen sich inkl. Versicherung, Fracht und Mehrwertsteuer auf 90,00 DM. Interessierte Bür­ger können sich ihre Fahne dienstags, von 17.00 bis 19.30 Uhr, im Bürgermeisteramt abholen.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Seniorenkreis Heiligenroth

Karten für den bunten Nachmittag am 22.01.1997 in Monta­baur (Haus Mons Tabor) sind ab sofort bis zum 10.01.1997 bei Fred Weiler, Rheinstraße 24, Telefon 16474 zum Preis von 7,00 DM zu haben.

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth

Zu unserem Familienabend am 11.01.1997, ab 20.00 Uhr, im Gasthaus »Zur Linde« laden wir Sie recht herzlich ein. Wir würden uns freuen alle Mitglieder und auch andere Gäste begrüßen zu dürfen.

Musikverein Heiligenroth

Der Musikverein Heiligenroth möchte alle Aktiven des Musik­vereins, des Jugendorchesters sowie den Vorstand als Danke­schön für die erbrachten Leistungen 1996 zu einer Wanderung am 04.01.1997 um 14.00 Uhr einladen. Treffpunkt ist unser Vereinslokal »Zur Linde«. Anmeldungen unter 02602/18593.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen

vom 13.11.1996

Wirtschafte- und Fällungsplan 1997 einstimmig beschlossen

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1997. Gemäß den Berechnungen der Forstverwal­tung wurden Gesamteinnahmen von 15.700 DM und Gesamt­ausgaben von 25.940 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 410 fm Fichte festgelegt.

Den vorausberechneten Fehlbedarf von ca. 10.240 DM im Forstetat wird über den Haushalt der Gemeinde zu finanzie­ren sein.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge- meinde Montabaur

Der Verbandsgemeinderat hat durch Beschluß vom 15.03.1994 die Einleitung der 8. Änderung des Flächennut­zungsplanes beschlossen. Dieses Verfahren betrifft aus­schließlich das Entwicklungsgebiet der Stadt Montabaur rund um den geplanten ICE-Bahnhof. Die Beteiligung aller Ortsge­meinden an der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist jedoch erforderlich, da die Grundzüge der Gesamtplanung durch dieses Änderungsverfahren berührt werden..