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Montabaur

Nr. 49/96

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§3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

Ausgefertigt:

56412 Hübingen, den 28.11.1996 Ortsgemeinde Hübingen (S.)

Unterschrift, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. De­zember 1995 (GVB1. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung Ser Verfahrens­oder FormvorSchriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Hübingen, den 28.11.1996 (S.)

Unterschrift, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

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Der Kindergarten in Heilberscheid ist eingeweiht!

Nach der symbolischen Schlüsselübergabe öffnet Frau Rosenthal den Kindergarten

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Am 16.11.1996 hatten die Kindergartenkinder im Kindergarten Heilberscheid ihren großen Tag. Der am 26.08.1996 eröffnete Kindergarten wurde im Rahmen einer Feier offiziell eingeweiht.

Der Kindergarten Heilberscheid steht in der Trägerschaft des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn, verfügt über 2 Gruppen mit 50 Kindergartenplätzen und wird von Kindergarterikinderii aus den Ortsgemeinden Heilberscheid und Nomborn besucht. Er ist in den Räumen der ehemaligen Grundschule Heilberscheid eingerichtet. Für den Umbau der Schule zu einem Kindergarten, nach den Plänen des Architekturbüros Wild um Klumpp aus Montabaur, sind Kosten in Höhe von 557.000 DM veranschlagt. Davon übernehmen das Land Rheinland-Pfalz 250.000 DM, der Westerwaldkreis 250.650 DM und die beteiligten Ortsgemeinden Heilberscheid und Nomborn die verbleibenden 56.350 DM.

Im Verlauf der Einweihungsfeier führten die Vorschulkinder auf heitere Art vor, wie ein Kindergarten entsteht. Die jüngeren Kindergartenkinder begeisterten die zahlreichen Gäste mit einem fröhlichen Tanzlied. Abgerundet wurde das Programm mit einer Vorführung der Tanzsportgruppe Nentershausen.

Aber auch die Erwachsenen kamen zu Wort. So übermittelten die Kreisbeigeordnete Gerhardus für den Westerwaldkreis und der 1. Beigeordnete Reusch für die Verbandsgemeinde Montabaur ihre besten Wünsche zur Einweihung und übergaben den Kindern einen Tretroller und einen Bollerwagen. Anschließend segneten die Pfarrer Sode und Mühlenbeck den Kindergarten ein.

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