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Montabaur

können. In der letzten Zeit war es an verschiedenen Engpässen wiederholt zu Verkehrsunfällen gekommen, an denen mei­stens Busse oder'LKW beteiligt waren.

Die nun vorliegende Antwort des Straßen- und Verkehrsamtes lautet folgendermaßen:

»Uns ist bekannt, daß die L 326 nicht dem Standard für Landesstraßen entspricht, was hauptsächlich durch die Fahr­bahnbreite dokumentiert wird. Deshalb hat die Straßenmei­sterei Montabaur schon vor ein paar Jahren Ausweichbuchten in Abstimmung mit dem Busunternehmen angelegt.

Als Sofortmaßnahme wäre uns nur die Möglichkeit gegeben, durch ergänzende Beschilderung den Autofahrer nochmals auf die beengten Verhältnisse hinzuweisen.

Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Verkehrsbehörde (WW-Kreis) und unserem Hause konnte sich darauf verstän­digt werden, folgende Beschilderung ergänzend anzuordnen. Verkehrszeichen 120 »Verengte Fahrbahn« Verkehrszeichen 1001 »Angabe der Länge«

Verkehrszeichen 1006-26 »Unfallgefahr«

Für weitere Maßnahmen fehlen ups bei der angespannten Haushaltssituation zur Zeit leider die Möglichkeiten.«

Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435

Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.

MGV »Cäcilia« Horbach e.V.

Die Chorprobe am Freitag, dem 06.12.1996, fällt leider aus. Der Festausschuß trifft sich zu seiner nächsten Sitzung am 06.12.1996 um 19.00 Uhr im Vereinslokal.

Am Sonntag, dem 08.12.1996, singen wir um 16.00 Uhr bei der Adventsfeier der Buchfinkensenioren im Pfärrheim. Zum An­singen treffen wir uns um 15.15 Uhr im Vereinslokal.

Für alle Sänger beginnt die Chorprobe am 13.12.1996 erst um

19.30 Uhr.

Die Probe am 20.12.1996 beginnt um 18.00 Uhr. Um vollzäh­lige Teilnahme wird angesichts des Konzertes am 22.12.1996 gebeten.

Unsere Jahreshauptversammlung ist für den 14.02.1997 ge­plant.

Für den 21.06.1997 haben wir auf dem Chorwettbewerb in Friedrichstal in der Männerchorklasse 2 gemeldet.

SpVgg 1920 Horbach

Fußball

Folgende Spiele finden am Wochenende statt:

Sonntag, 08.12.1996,12.30 Uhr SG Ötzingen/Leuterod II - SG Elbert/Horbach/St./W. II

14.30 Uhr SG Dernbach/Staudt II - SG Horbach/Winden I in Dernbach

Damengymnastik gruppe II

Es wird nochmals daran erinnert, daß die Übungsstunde am 05.12.1996 wegen der Nikolausfeier in der Turnhalle ausfällt. Die Weihnachtsfeier der Gymnastikgruppe II ist verschoben auf den 20.12.1996. Wer daran teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Ingrid Janz, Tel. 1548.

JSG Elbert/WelschneudorfTHorbach

A-Jugend: Sonntag, 08.12.1996, 10.30 Uhr, JSG - JSG Ir­lich/Feldkirchen in Oberelbert

_ Hübingen _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Nr. 49/96

Öffentliche Bekanntmachung ]

1. Satzung

zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

der Ortsgemeinde Hübingen j

. vom 28. November 1996 j

Der Ortsgemeinderat Hübingen hat in seiner Sitzung am ; 12.11.1996 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVB1. S. 653), sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVB1. S. 175) und des § 29 der Satzung über j das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 26.09.1988 folgen- | de Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntge- jj macht wird: :|

§1;

Die Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Erhebung j von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie folgt geändert: |

§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung; j j

I.: Bestattungsgebühren

1. Erdbeisetzungen

1.1. in Reihengrabstätten 1

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten j

5. Lebensjahr...240,- DM

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres..620,-DM ,,

1.2. in Wahlgrabstätten ;

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.620,-DM i

1.3. Urnen-Beisetzungen

1.3.1 in Reihen-oder Wahlgrabstätten.180,-DM ;

1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten, j

in denen bereits Erdbestattete ruhen.130,- DM I

1.4. Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach

polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstands­rechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden..130, DM

H. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

I. Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichti­gen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Ünternehmen sind.

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbem.-. 130,- DM

3. Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

HI. Nutzungsgebühren Rechte an Grabstätten

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr und anmeldepflichtige Totgeburten. 80,- DM

1.2 für Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.400 - DM

1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in

Urnen-Grabfeldern.120,- DM

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits

belegten Grabstätten für jede Urne.40,- DM

2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede

weitere Wahlgrabstätte.650,- DM

2.2 als Urnen-Erdgrabstätte

2.2.1 in Urnen-Grabfeldern.190,- DM

2.2.2 in bereits belegten Grabstätten für

jede Urne.65,- DM

3. Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Be­stattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteili­gen Gebühren entsprechend des Abschnitts III erhoben.

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