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Montabaur

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Nr. 49/96

Alte Herren Eigendorf

Beginn der Hallensaison

Am Samstag, dem 7. Dezember 1996, spielen wir von 16.00 bis 17.30 Uhr in Montabaur, Halle II (neue Halle). Gegner wird noch bekanntgegeben.

MGV Eschelbach

DieSängervereinigung »Harmonie-Liederkranz« Eschelbach lädt hiermit alle Mitglieder zur diesjährigen Vor-Weihnachts- feier am Samstag, dem 14. Dezember 1996, um 19.30 Uhr, in die Waldbachhalle in Eschelbach ein. Neben den Mitglie­dern sind auch deren Frauen, Bräute usw. herzlich eingeladen. Die Sängervereinigung weist aus diesem Anlaß noch einmal darauf hin, daß auch die Frauen der schon verstorbenen Sän­ger zu dieser Feier - wie auch zu allen übrigen Veranstaltun­gen des Vereins (Konzerte, Feiern, Ausflüge, usw.) - immer herzlich eingeladen und willkommen sind. Insoweit ergeht dann jeweils keine besondere Einladung mehr.

Die Vor-Weihnachtsfeier wird in der gewohnten Form mit einem anschließenden Essen (Unkostenbeitrag wird später erhoben) ablaufen.

Wegen der notwendigen Vorbereitungen bittet die Sängerver­einigung um umgehende Anmeldung (spätestens zum 09.12. d. J.) beim Vorsitzenden Wolfgang Koch, Waldbachstraße 12 (Tel.: 17374) oder bei einem anderen aktiven Mitglied, das die Anmeldung dann weiterleiten wird.

SV »Olympia« Eschelbach

Fußball 1. Mannschaft

Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Sonntag, 08.12.1996, um 14.30 Uhr, zu Hause gegen den SV Feldkirchen. Zuschauer sind wie immer herzlich willkommen.

Katholische, öffentliche Bücherei Montabaur-Horressen

Neue Bücher

90 neue Bücher vom Büchereiring Montabaur sind eingetrof­fen; für jeden etwas. Schauen Sie doch einfach mal rein. Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 15.00 bis 16.00 Uhr.

Frauenkreis Horressen

Der Frauenkreis lädt alle Frauen von Horressen für Mittwoch, 11. Dezember, um 14.30 Uhr, zum Adventskaffee ins Pfarrheim ein. Wir möchten gerne mit Ihnen ein paar besinn­liche Stunden mit Kaffee und Kuchen verbringen. Für Kinder­betreuung ist wieder gesorgt.

Chresbaam-Schlie-Verein Horressen

Wir verkaufen wieder frisch geschlagene Edeltannen und Fichten. Natürlich wie in jedem Jahr für einen guten Zweck. Verkauf ist am Samstag, dem 14.12.1996, ab 08.30 Uhr, gegen­über von dem Horresser Friedhof.

Information: Wir bringen die Bäume innerhalb des Ortes bis vor Ihre Haustür. Ganz neu in diesem Jahr: Wenn Sie möchten auch im Netz. Der Verein freut sich auf Ihr Kommen.

Adventskonzert in Wirzenborn

Bereits zum dritten Male veranstaltet der Gesangverein Wohl- gemuth eine Meditation mit Musik. Diese findet statt am

Sonntag, 15.12.1996, 16.30 Uhr, in der Wallfahrtskirche zu Wirzenborn.

Neben dem Gesangverein wird ein Streichquartett und Ge­sangssolisten sowie Orgelstücke zu hören sein. Nähere Infor­mationen ergehen in der nächsten Woche an dieser Stelle.

A. H. Eschelbach

Das Training findet am Samstag, 07.12.1996, wie vorgesehen um 16.00 Uhr, statt. Die Anmeldungen zu unserer Weih­nachtsfeier am 21.12.1996 müssen wegen der Planung unbe­

dingt verbindlich bis zum 08.12.1996 beim Abteilungsleiter abgegeben werden.

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

Nach Vereinbarung...Telefon 02602/8425

Bestellung von Gemeindeflaggen

Anfang November wurden an alle Haushalte Bestellscheine für den Erwerb einer Gemeindeflagge verteilt.

Als Rückgabetermin war der 25.11.1996 angegeben. Dieser Termin wird letztmalige bis zum 15.12.1996 verlängert.

Da das Angebot nur noch für das Jahr 1996 gilt, müssen wir nach Ablauf der Frist die Auftragserteilung vornehmen.

Wer seinen Bestellschein verlegt oder keinen erhalten hat, kann seine Bestellung direkt bei der Gemeindeverwaltung aufgeben.

Es wäre zu begrüßen, wenn sich recht viele für eine Bestellung entscheiden könnten.

gez. Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Verkauf von Weihnachtsbäumen

Die Einwohner werden'hiermit daraufhingewiesen, daß auch in diesem Jahr aus dem Gemeindewald keine Weihnachtsbäu­me zum Verkauf angeboten werden können.

Bei Bedarf besteht für unsere Einwohner jedoch die Möglich­keit, ihren Weihnachtsbaum bei Helmut Schmitt, Haupt­straße 19, 56412 Boden, zu beziehen.

gez. Eulberg Ortsbürgermeisterin

Heiligenroth

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags.. 17.00 bis 19.30 Uhr

und .nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan - Vorwegnahme der Entscheidung - vom 19.11.1996 für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsge­meinde Heiligenroth ist am 02.12.1996 für die nachfolgenden Ordnungsnummern 19,24,43,33,49, 50, 54,68, 71, 74,83,87, 89,123, 127 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfecht­barkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, we n n der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.