Montabaur
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Nr. 49/96
Alte Herren Eigendorf
Beginn der Hallensaison
Am Samstag, dem 7. Dezember 1996, spielen wir von 16.00 bis 17.30 Uhr in Montabaur, Halle II (neue Halle). Gegner wird noch bekanntgegeben.
MGV Eschelbach
Die •Sängervereinigung »Harmonie-Liederkranz« Eschelbach lädt hiermit alle Mitglieder zur diesjährigen Vor-Weihnachts- feier am Samstag, dem 14. Dezember 1996, um 19.30 Uhr, in die Waldbachhalle in Eschelbach ein. Neben den Mitgliedern sind auch deren Frauen, Bräute usw. herzlich eingeladen. Die Sängervereinigung weist aus diesem Anlaß noch einmal darauf hin, daß auch die Frauen der schon verstorbenen Sänger zu dieser Feier - wie auch zu allen übrigen Veranstaltungen des Vereins (Konzerte, Feiern, Ausflüge, usw.) - immer herzlich eingeladen und willkommen sind. Insoweit ergeht dann jeweils keine besondere Einladung mehr.
Die Vor-Weihnachtsfeier wird in der gewohnten Form mit einem anschließenden Essen (Unkostenbeitrag wird später erhoben) ablaufen.
Wegen der notwendigen Vorbereitungen bittet die Sängervereinigung um umgehende Anmeldung (spätestens zum 09.12. d. J.) beim Vorsitzenden Wolfgang Koch, Waldbachstraße 12 (Tel.: 17374) oder bei einem anderen aktiven Mitglied, das die Anmeldung dann weiterleiten wird.
SV »Olympia« Eschelbach
Fußball 1. Mannschaft
Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Sonntag, 08.12.1996, um 14.30 Uhr, zu Hause gegen den SV Feldkirchen. Zuschauer sind wie immer herzlich willkommen.
Katholische, öffentliche Bücherei Montabaur-Horressen
Neue Bücher
90 neue Bücher vom Büchereiring Montabaur sind eingetroffen; für jeden etwas. Schauen Sie doch einfach mal rein. Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 15.00 bis 16.00 Uhr.
Frauenkreis Horressen
Der Frauenkreis lädt alle Frauen von Horressen für Mittwoch, 11. Dezember, um 14.30 Uhr, zum Adventskaffee ins Pfarrheim ein. Wir möchten gerne mit Ihnen ein paar besinnliche Stunden mit Kaffee und Kuchen verbringen. Für Kinderbetreuung ist wieder gesorgt.
Chresbaam-Schlie-Verein Horressen
Wir verkaufen wieder frisch geschlagene Edeltannen und Fichten. Natürlich wie in jedem Jahr für einen guten Zweck. Verkauf ist am Samstag, dem 14.12.1996, ab 08.30 Uhr, gegenüber von dem Horresser Friedhof.
Information: Wir bringen die Bäume innerhalb des Ortes bis vor Ihre Haustür. Ganz neu in diesem Jahr: Wenn Sie möchten auch im Netz. Der Verein freut sich auf Ihr Kommen.
Adventskonzert in Wirzenborn
Bereits zum dritten Male veranstaltet der Gesangverein Wohl- gemuth eine Meditation mit Musik. Diese findet statt am
Sonntag, 15.12.1996, 16.30 Uhr, in der Wallfahrtskirche zu Wirzenborn.
Neben dem Gesangverein wird ein Streichquartett und Gesangssolisten sowie Orgelstücke zu hören sein. Nähere Informationen ergehen in der nächsten Woche an dieser Stelle.
A. H. Eschelbach
Das Training findet am Samstag, 07.12.1996, wie vorgesehen um 16.00 Uhr, statt. Die Anmeldungen zu unserer Weihnachtsfeier am 21.12.1996 müssen wegen der Planung unbe
dingt verbindlich bis zum 08.12.1996 beim Abteilungsleiter abgegeben werden.
“AHRBACHGEMEINDEN”
Boden
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Nach Vereinbarung...Telefon 02602/8425
Bestellung von Gemeindeflaggen
Anfang November wurden an alle Haushalte Bestellscheine für den Erwerb einer Gemeindeflagge verteilt.
Als Rückgabetermin war der 25.11.1996 angegeben. Dieser Termin wird letztmalige bis zum 15.12.1996 verlängert.
Da das Angebot nur noch für das Jahr 1996 gilt, müssen wir nach Ablauf der Frist die Auftragserteilung vornehmen.
Wer seinen Bestellschein verlegt oder keinen erhalten hat, kann seine Bestellung direkt bei der Gemeindeverwaltung aufgeben.
Es wäre zu begrüßen, wenn sich recht viele für eine Bestellung entscheiden könnten.
gez. Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Verkauf von Weihnachtsbäumen
Die Einwohner werden'hiermit daraufhingewiesen, daß auch in diesem Jahr aus dem Gemeindewald keine Weihnachtsbäume zum Verkauf angeboten werden können.
Bei Bedarf besteht für unsere Einwohner jedoch die Möglichkeit, ihren Weihnachtsbaum bei Helmut Schmitt, Hauptstraße 19, 56412 Boden, zu beziehen.
gez. Eulberg Ortsbürgermeisterin
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.. 17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan - Vorwegnahme der Entscheidung - vom 19.11.1996 für das Umlegungsgebiet »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth ist am 02.12.1996 für die nachfolgenden Ordnungsnummern 19,24,43,33,49, 50, 54,68, 71, 74,83,87, 89,123, 127 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, we n n der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

