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Montabaur

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Nr. 49/96

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ge­meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Montabaur, 29.11.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Straßen »Ini Hemchen«, »Talweg«, »kn Wiesengrund« und »Meisenstraße« in Montabaur-Horressen

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Ahs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Stadtrates vom 21.11.1996 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung: »Im Hemchen« (Parz. 236, 274, 221, 91), ver­laufend von - bis: Straße »Im Wiesengrund« bis L 312 (We­sterwaldstraße)

Bezeichnung: »Talweg« (Parz. 262), verlaufend von - bis: Straße »Im Hemchen« bis Einmündung Talweg (Parz. 312) Bezeichnung: »Im.Wiesengrund« (Parz. 124, 105, 120, 172, 175) - Bürgersteige, verlaufend von - bis: Wegeparzelle 125 bis Anfang Flurstück Nr. 40

Bezeichnung: »Meisenstraße« (Parz. 133), verlaufend von - bis: Straße »Im Wiesengrund« bis L 312 (Westerwaldstraße) Anlage: 4 Planskizzen.

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