Montabaur
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Nr. 49/96
anschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, diesen innerhalb Von 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug bei der jeweiligen Ortsgemeinde bzw. bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden hat. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.
Wir weisen darauf hin, daß auch solche Hunde anzumelden sind, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung in Betracht kommt. Soweit Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen beantragt werden, sind die erforderlichen Unterlagen bei der Anmeldung vorzulegen.
Für die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer bitten wir den untenstehenden Vordruck zu benutzen und diesen dem Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zuzusenden. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hundesteuer-Anmeldung
Name
Ort
Straße
Ich melde hiermit meinen Hund zur Hunde Steuerern.
Der Hund wurde am.erworben.
Montabaur, den.
Unterschrift.
Alle Tierhalter
im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur,
die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuß zu den Besamungskosten zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens 13.12.1996, bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durchgeführten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen. Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 223 (Rathaus-Erweiterungsbau), 56410 Montabaur, abzugeben.
Es handelt sich in unserem Verbandsgemeindebereich um die Tierhalter in den Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Holler, Niederelbert, Oberelbert und Welschneudorf sowie in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des angegebenen Meldetermines, da später eingehende Meldungen für 1996 nicht mehr berücksichtigt werden können. Montabaur, 02.12.1996
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -
Nachstehende Anmeldetermine werden hiermit bekanntgegeben
A. Schulen für Lernbehinderte im Westerwaldkreis
09.12.1996.08.00 bis 12.00 Uhr
11.12.1996.08.00 bis 12.00 Uhr
Schulgebäude Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 131, für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach und den Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitelborn, Kadenbach und Simmern
09.12.-13.12.1996..08.00 bis 12.00 Uhr
Schulgebäude Siershahn, Poststraße 15, für den Bereich der Verbandsgemeinden Montabaur - außer den Ortsgemeinden
Neuhäusel, Eitelborn, Kadenbach und Simmern -, Wirges und Selters
B. Schulen für Geistigbehinderte im Westerwaldkreis
09.12.-12.12.1996.08.30 bis 09.30 Uhr
undlö.OO bis 16.00 Uhr
Schulgebäude Wirges, Theodor-Heuss-Ring, für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Selters und Wirges
Schule für Sprachbehinderte Singhofen
11.12.-22.12.1996. 08.00 bis 12.00 Uhr
Schulgebäude Singhofen, Erich-Kästner-Straße 1, für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
E. Schule für Körperbehinderte in Neuwied-Engers
09.12.-19.12.1996. 08.00 bis 12.00 Uhr
Schulgebäude Heinrich-Haus, Neuwied 21 Es sind alle Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder vor dem 30.06.1997 vollenden werden, anzumelden. Kinder, die vom 30.06. bis einschließlich 31.12.1997 das 6. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Zur Anmeldung ist eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit vorzulegen.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Im Aufträge: gez. Dochnahl, Amtsrat
Sitzung des Abwasserzweckverbandes
Die 11. Sitzung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems findet am Dienstag, dem 17. Dezember 1996, 17.00 Uhr, im kleinen Sitzungssaal (Zimmer ßl5) des Rathauses Bad Ems, Bleichstraße 1, statt.
Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung:
1. Beratung und Feststellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserzweckverbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 1997
2. Bestellung der Abschlußprüfer
3. Erweiterung der Kläranlage in Bad Ems;
3.1 Sachstandsbericht
3.2 Festlegung der Variante zur Stickstoffelimination
3.3 Vergabe der ingenieurtechnischen Leistungen für
a) Statik
b) Elektronik
4. Mitteilungen
5. Anfragen
Bad Ems, 26.11.1996 Rink, Verbandsvorsteher
|p“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten
der Verwaltung
Montag bis Freitag.;.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch...16.00 bis 18.00 Uhr
des Bürgerbüro’s
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag..08.00 bis 12.00 Uhr
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 211 und 213)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
und...14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer- Platz benutzen.

