Einzelbild herunterladen

Montabaur

8

Nr. 49/96

anschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, diesen innerhalb Von 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug bei der jeweiligen Ortsgemeinde bzw. bei der Verbandsgemeinde­verwaltung anzumelden hat. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.

Wir weisen darauf hin, daß auch solche Hunde anzumelden sind, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung in Betracht kommt. Soweit Steuerermäßigungen oder Steuerbe­freiungen beantragt werden, sind die erforderlichen Unterla­gen bei der Anmeldung vorzulegen.

Für die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer bitten wir den untenstehenden Vordruck zu benutzen und diesen dem Steuer­amt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zuzusenden. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrig­keit, die nach § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Hundesteuer-Anmeldung

Name

Ort

Straße

Ich melde hiermit meinen Hund zur Hunde Steuerern.

Der Hund wurde am.erworben.

Montabaur, den.

Unterschrift.

Alle Tierhalter

im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur,

die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuß zu den Besamungs­kosten zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens 13.12.1996, bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durchgeführ­ten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen. Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bau­amt der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 223 (Rathaus-Erweiterungsbau), 56410 Mon­tabaur, abzugeben.

Es handelt sich in unserem Verbandsgemeindebereich um die Tierhalter in den Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Holler, Niederelbert, Oberelbert und Welschneudorf sowie in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen.

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des angegebenen Meldetermines, da später eingehende Meldun­gen für 1996 nicht mehr berücksichtigt werden können. Montabaur, 02.12.1996

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -

Nachstehende Anmeldetermine werden hiermit bekanntgegeben

A. Schulen für Lernbehinderte im Westerwaldkreis

09.12.1996.08.00 bis 12.00 Uhr

11.12.1996.08.00 bis 12.00 Uhr

Schulgebäude Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 131, für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Rans­bach-Baumbach und den Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitel­born, Kadenbach und Simmern

09.12.-13.12.1996..08.00 bis 12.00 Uhr

Schulgebäude Siershahn, Poststraße 15, für den Bereich der Verbandsgemeinden Montabaur - außer den Ortsgemeinden

Neuhäusel, Eitelborn, Kadenbach und Simmern -, Wirges und Selters

B. Schulen für Geistigbehinderte im Westerwaldkreis

09.12.-12.12.1996.08.30 bis 09.30 Uhr

undlö.OO bis 16.00 Uhr

Schulgebäude Wirges, Theodor-Heuss-Ring, für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Selters und Wirges

Schule für Sprachbehinderte Singhofen

11.12.-22.12.1996. 08.00 bis 12.00 Uhr

Schulgebäude Singhofen, Erich-Kästner-Straße 1, für den Be­reich der Verbandsgemeinde Montabaur

E. Schule für Körperbehinderte in Neuwied-Engers

09.12.-19.12.1996. 08.00 bis 12.00 Uhr

Schulgebäude Heinrich-Haus, Neuwied 21 Es sind alle Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Be­hinderung, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder vor dem 30.06.1997 vollenden werden, anzumelden. Kinder, die vom 30.06. bis einschließlich 31.12.1997 das 6. Lebensjahr vollen­den, können angemeldet werden. Zur Anmeldung ist eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit vorzule­gen.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Im Aufträge: gez. Dochnahl, Amtsrat

Sitzung des Abwasserzweckverbandes

Die 11. Sitzung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems findet am Dienstag, dem 17. Dezember 1996, 17.00 Uhr, im kleinen Sitzungssaal (Zimmer ßl5) des Rathauses Bad Ems, Bleich­straße 1, statt.

Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung:

1. Beratung und Feststellung des Wirtschaftsplanes des Ab­wasserzweckverbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 1997

2. Bestellung der Abschlußprüfer

3. Erweiterung der Kläranlage in Bad Ems;

3.1 Sachstandsbericht

3.2 Festlegung der Variante zur Stickstoffelimination

3.3 Vergabe der ingenieurtechnischen Leistungen für

a) Statik

b) Elektronik

4. Mitteilungen

5. Anfragen

Bad Ems, 26.11.1996 Rink, Verbandsvorsteher

|pDie Verwaltung informiert

Öffnungszeiten

der Verwaltung

Montag bis Freitag.;.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch...16.00 bis 18.00 Uhr

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag..08.00 bis 12.00 Uhr

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 211 und 213)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

und.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

und...14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer- Platz benutzen.