Montabaur
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Nr. 49/96
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“Offentl. Bekanntmachungen”
Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur
Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur findet am
Donnerstag, dem 12. Dezember 1996,17.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Bericht aus den Verbandsgemeindewerken
3. Verabschiedung von Ratsmitgliedern
4. Vorschlag zur Neubesetzung des Förderkreisbeirates der Sozialstation Montabaur/Wallmerod
5. Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Montabaur (Übertragung der Betriebsführung des Hallen- und Freibades auf die Verbandsgemeindewerke Montabaur)
6. Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten auf die Verbandsgemeinde
7. Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten auf die Verbandsgemeinde - Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen -
8. Beteiligung der Stadt an den ungedeckten Kosten für die Bewirtschaftung sowie den Kosten für die Sanierung des Hallen- und Freibades
9. Anruf-Sammeltaxi der Verbandsgemeinde
10. Erfahrungsbericht zur Fahrgemeinschaftsbörse der Verbandsgemeinde
11. Auflösung des Bauhofes der Verbandsgemeinde Montabaur; Betriebsübergang (Personal und Sachvermögen) zur Stadt Montabaur
12. Anhörung zum Erlaß einer Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Montabaur
13. Verlängerung des Vertrages über die Herausgabe des Wochenblattes der Verbandsgemeinde Montabaur
14.8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Montabaur
15. Ergebnis der Prüfung der Verbandsgemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 1995 - Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - durch die Mittelrheinische Treuhand, Koblenz
16. Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1995
17. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 1995
18. Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1995 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
19.10-Punkte-Programm zur Förderung der Solarenergie in der VG Montabaur - Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.1996
20. Kalkulation der laufenden Entgelte für 1997
21. Haushaltssatzung - und plan 1997, Investitionsprogramm
. für die Jahre 1996 bis 2000 und Wirtschaftspläne der
Verbandsgemeindewerke 1997
22. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 03.12.1996
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur am 12.12.1996 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 09.12.1996, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal
des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157
SPD: Montag, 09.12.1996,19.30 Uhr, im Besprechungs
zimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Tel.: 02602/126.121
FWG: Montag, 09.12.1996, 19.00 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses (Neubau), Tel.: 02602/126.188 B90/Grüne: Montag, 09.12.1996, 20.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/994353
Vollzug der Wassergesetze
Erteilung einer Bewilligung gemäß §§ 2,3 und 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Entnahme von Grundwasser aus der Quelle »Girod«
Antragsteller: Verbandsgemeindewerke Montabaur, Großer Markt 10,56410 Montabaur
Lage: Gemarkung Girod, Flur 2, Flurstück 2
Verbandsgemeinde: Montabaur / Landkreis: Westerwaldkreis
Der Bescheid bezüglich der o. a. Maßnahme hat gegenüber dem Antragsteller, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.
Gemäß § 114 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVB1. 1991 S. 11) i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensge- setzes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253), ist eine Ausfertigung des Bescheides mit einer Ausfertigung der Antragsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt bzw. bei verbandsfreien Gemeinden bei der Stadtverwaltung, zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.
Der Bewilligungsbescheid mit den Auflagen und Bedingungen sowie Antrags- und Planunterlagen werden zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
09.12, bis 23.12.1996 einschließlich bei den Verbandsgemeindewerken, Großer Markt 10, 56410 Montabaur, Rathaus-Altbau, Zimmer-Nr. 22, während der allgemeinen Kemarbeitszeit montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und vpn 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr ausgelegt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
56410 Montabaur, 29.11.1996 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Herrmann, kaufm. Werkleiter
Öffentliche Bekanntmachung
über die Meldepflicht von Tierhaltern zwecks Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Haushaltsjahr 1997
Wir machen darauf aufmerksam, daß
1. seit 1994 Beiträge der Tierseuchenkasse auch für Pferde erhoben werden
2. gemäß § 69 Abs. 3 des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit § 4 Äbs. 2 und 3 der Beitragssatzung der Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse im Schadenfall entfällt, wenn der Tierhalter
— bei der Viehzählung einen Tierbestand nicht angibt, eine zu geringe Tierzahl oder schuldhafterweise die Meldung der Tiere bis 31.01.1997 gegenüber der zuständigen Stelle (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur) versäumt, die im Falle der Viehzählung nicht oder nicht vollständig erfaßt sind. Das gleiche gilt auch für diejenigen Tierhalter, die das Ergebnis der diesjährigen Viehzählung für die Verwendung zur Beitragsfestsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge im Meldebogen ausdrücklich untersagt haben. Sie sind ebenfalls verpflichtet, die Anzahl der gehaltenen Rinder, Schweine, Schafe und Pferde bis spätestens 31.01.1997 der Verbands- gemeinde Montabaur mitzuteilen.
— seine Beitragspflicht nicht erfüllt
3. möglicherweise vereinzelte Tierhalter aufgrund ihres geringen Bestandes bei der allgemeinen Viehzählung nicht erfaßt worden sind (§ 18 Abs. 1 Agrarstatistikgesetz). Auch diese Tierhalter sind verpflichtet, ihre Tierbestände zum Zwecke der Beitragsveranlagung zu melden.
Falls die Anzahl der gehaltenen Tiere von den betreffenden Tierhaltern der Verbandsgemeinde Montabaur bisher noch nicht gemeldet wurden, fordern wir diese (insbesondere auch die Pferdehalter) hiermit auf, der Verbandsgemeinde Montabaur die Anzahl der Tiere zwecks Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge 1997 bis zum 31.01.1997 mitzuteilen.
Meldepflicht der Hundehalter
Es wird immer wieder festgestellt, daß nicht alle Hundehalter ihrer Meldepflicht über die Anschaflüng eines Hundes nachkommen. Nachstehend wird aber erneut daraufhingewiesen, daß jeder, der innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur einen Hund

