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Montabaur

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Nr. 49/96

Offentl. Bekanntmachungen

Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur

Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur findet am

Donnerstag, dem 12. Dezember 1996,17.00 Uhr,

im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Bericht aus den Verbandsgemeindewerken

3. Verabschiedung von Ratsmitgliedern

4. Vorschlag zur Neubesetzung des Förderkreisbeirates der Sozialstation Montabaur/Wallmerod

5. Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeinde­werke Montabaur (Übertragung der Betriebsführung des Hallen- und Freibades auf die Verbandsgemeindewerke Montabaur)

6. Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten auf die Verbandsgemeinde

7. Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten auf die Verbandsgemeinde - Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen -

8. Beteiligung der Stadt an den ungedeckten Kosten für die Bewirtschaftung sowie den Kosten für die Sanierung des Hallen- und Freibades

9. Anruf-Sammeltaxi der Verbandsgemeinde

10. Erfahrungsbericht zur Fahrgemeinschaftsbörse der Ver­bandsgemeinde

11. Auflösung des Bauhofes der Verbandsgemeinde Monta­baur; Betriebsübergang (Personal und Sachvermögen) zur Stadt Montabaur

12. Anhörung zum Erlaß einer Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Montabaur

13. Verlängerung des Vertrages über die Herausgabe des Wo­chenblattes der Verbandsgemeinde Montabaur

14.8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Ver­bandsgemeinde Montabaur

15. Ergebnis der Prüfung der Verbandsgemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 1995 - Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - durch die Mittelrheinische Treuhand, Koblenz

16. Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1995

17. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prü­fung der Jahresrechnung 1995

18. Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1995 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

19.10-Punkte-Programm zur Förderung der Solarenergie in der VG Montabaur - Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.1996

20. Kalkulation der laufenden Entgelte für 1997

21. Haushaltssatzung - und plan 1997, Investitionsprogramm

. für die Jahre 1996 bis 2000 und Wirtschaftspläne der

Verbandsgemeindewerke 1997

22. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 03.12.1996

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur am 12.12.1996 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

CDU: Montag, 09.12.1996, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal

des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157

SPD: Montag, 09.12.1996,19.30 Uhr, im Besprechungs­

zimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Tel.: 02602/126.121

FWG: Montag, 09.12.1996, 19.00 Uhr, im Sozialraum

des Rathauses (Neubau), Tel.: 02602/126.188 B90/Grüne: Montag, 09.12.1996, 20.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/994353

Vollzug der Wassergesetze

Erteilung einer Bewilligung gemäß §§ 2,3 und 8 Wasserhaushalts­gesetz zur Entnahme von Grundwasser aus der Quelle »Girod«

Antragsteller: Verbandsgemeindewerke Montabaur, Großer Markt 10,56410 Montabaur

Lage: Gemarkung Girod, Flur 2, Flurstück 2

Verbandsgemeinde: Montabaur / Landkreis: Westerwaldkreis

Der Bescheid bezüglich der o. a. Maßnahme hat gegenüber dem Antragsteller, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.

Gemäß § 114 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Rhein­land-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVB1. 1991 S. 11) i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensge- setzes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253), ist eine Ausfertigung des Bescheides mit einer Ausfertigung der An­tragsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in de­ren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt bzw. bei verbandsfreien Gemeinden bei der Stadtver­waltung, zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.

Der Bewilligungsbescheid mit den Auflagen und Bedingungen sowie Antrags- und Planunterlagen werden zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

09.12, bis 23.12.1996 einschließlich bei den Verbandsgemeindewerken, Großer Markt 10, 56410 Montabaur, Rathaus-Altbau, Zimmer-Nr. 22, während der allgemeinen Kemarbeitszeit montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und vpn 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr ausgelegt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

56410 Montabaur, 29.11.1996 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Herrmann, kaufm. Werkleiter

Öffentliche Bekanntmachung

über die Meldepflicht von Tierhaltern zwecks Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Haushaltsjahr 1997

Wir machen darauf aufmerksam, daß

1. seit 1994 Beiträge der Tierseuchenkasse auch für Pferde erhoben werden

2. gemäß § 69 Abs. 3 des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit § 4 Äbs. 2 und 3 der Beitragssatzung der Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse im Schadenfall entfällt, wenn der Tierhalter

bei der Viehzählung einen Tierbestand nicht angibt, eine zu geringe Tierzahl oder schuldhafterweise die Meldung der Tiere bis 31.01.1997 gegenüber der zuständigen Stelle (Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur) versäumt, die im Falle der Viehzählung nicht oder nicht vollständig erfaßt sind. Das gleiche gilt auch für diejenigen Tierhalter, die das Er­gebnis der diesjährigen Viehzählung für die Verwendung zur Beitragsfestsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge im Mel­debogen ausdrücklich untersagt haben. Sie sind ebenfalls verpflichtet, die Anzahl der gehaltenen Rinder, Schweine, Schafe und Pferde bis spätestens 31.01.1997 der Verbands- gemeinde Montabaur mitzuteilen.

seine Beitragspflicht nicht erfüllt

3. möglicherweise vereinzelte Tierhalter aufgrund ihres ge­ringen Bestandes bei der allgemeinen Viehzählung nicht erfaßt worden sind (§ 18 Abs. 1 Agrarstatistikgesetz). Auch diese Tierhalter sind verpflichtet, ihre Tierbestände zum Zwecke der Beitragsveranlagung zu melden.

Falls die Anzahl der gehaltenen Tiere von den betreffenden Tierhaltern der Verbandsgemeinde Montabaur bisher noch nicht gemeldet wurden, fordern wir diese (insbesondere auch die Pferdehalter) hiermit auf, der Verbandsgemeinde Monta­baur die Anzahl der Tiere zwecks Festsetzung der Tierseu­chenkassenbeiträge 1997 bis zum 31.01.1997 mitzuteilen.

Meldepflicht der Hundehalter

Es wird immer wieder festgestellt, daß nicht alle Hundehalter ihrer Meldepflicht über die Anschaflüng eines Hundes nachkommen. Nachstehend wird aber erneut daraufhingewiesen, daß jeder, der innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur einen Hund