Montabaur
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Nr. 48/96
Grundschule Niederelbert
Anmeldung der Schulneulinge Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 97/98 findet am Donnerstag, dem 12.12.1996, um 14.00 Uhr für die Kinder aus Niederelbert und Untershausen und um 15.00 Uhr für die Kinder aus Holler in der Grundschule Niederelbert statt.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1997 das sechste Lebensjahr vollenden, müssen angemeldet werden. Kinder, die vom 1. Juli 1997 bis zum 31.12.1997 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden.
Bei der Anmeldung - bitte in Begleitung des Kindes - ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen.
gez. Karl Jung, Schulleiter
Westerwaldverein Niederelbert
Jahreshauptversammlung
Am Montag, dem 02.12.1996, um 20.00 Uhr, findet wie bereits angekündigt, die erste Jahreshauptversammlung im Gasthaus »Kilian« statt. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor: 1. Begrüßung, 2. Berichterstattung über Vereinstätigkei- ten, 3. Kassenbericht und Kassenprüfungsbericht, 4. Anträge und Anregungen, 5. Verschiedenes.
JSG Elbert/WelschneudorfTHorbach
Einladung aller Trainer/Betreuer der JSG zum letzten Treff in 1996 am Montag, dem 02.12.1996, 19.30 Uhr, im Gasthaus »Zum Hannes«. Zwecks Vorbereitungen bitte anmelden bei Ulla oder Gerd bis Sonntag, den 01.12.1996, Telefon: 673 oder 1341.
_ Oberelbert __
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595
Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499
Im Nachgang zur Veröffentlichung im Wochenblatt Nr. 20/96 vom 17.05.1996wird zur Klarstellung die folgende öffentliche Bekanntmachung mit Lageplan erneut veröffentlicht.
Öffentliche Bekanntmachung
Einziehung eines Teilstückes der Steinstraße, Parzelle 236, in der Ortsgemeinde Oberelbert, verlaufend von Steinstraße, Parzelle 258, bis 5,25 m vor dem nördlichen Grenzpunkt der Parzelle 238
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.11.1995 beschlossen, das vorgenannte Teilstück der Steinstraße, Parzelle 236, einzuziehen, da kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr vorliegt.
Im Wochenblatt Nr. 6/96 der Verbandsgemeinde Montabaur vom 09.02.1996 wurde die Absicht der Einziehung öffentlich bekanntgemacht.
Einwendungen gegen die Einziehung wurden nicht erhoben. Mit Schreiben vom 03.04.1996 - Az.: 3-34-161-081 - wurde die Zustimmung der Kreisverwaltung als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung zur Einziehung erteilt.
Die Einziehung wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß während der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, in die Planunterlagen Einsicht genommen werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
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Jung, Ortsbürgermeister
Oberelbert, 22.11.1996
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 13.11.1996
Lärmschutzgutachten zum geplanten Baugebiet »Im Flürchen«
Ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erläuterte die Situation zum Bebauungsplan und zum Gutachten. Es wurden die Kosten für eine Pflanzwand und einen Schutzwall erläutert. Der Ortsgemeinderat tendierte mehr zur Errichtung eines Lärmschutzwalles.
Die Ratsmitglieder beschlossen mehrheitlich, wie vom Gutachter empfohlen, entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan festzuschreiben. Das Planungsbüro wurde um Planüberarbeitung gebeten. Zur Klärung noch offener Fragen soll eine Bauausschußsitzung angesetzt werden, zu der auch der Gutachter eingeladen ist.
Haushaltsrechnung 1995beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits Ende Oktober 1996 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1995 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 13.11.1996 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung erteilt.

