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Montabaur

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Nr. 48/96

Grundschule Niederelbert

Anmeldung der Schulneulinge Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 97/98 findet am Donnerstag, dem 12.12.1996, um 14.00 Uhr für die Kinder aus Niederelbert und Untershausen und um 15.00 Uhr für die Kinder aus Holler in der Grundschule Niederelbert statt.

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1997 das sechste Lebensjahr vollenden, müssen angemeldet werden. Kinder, die vom 1. Juli 1997 bis zum 31.12.1997 das sechste Lebensjahr vollen­den, können angemeldet werden.

Bei der Anmeldung - bitte in Begleitung des Kindes - ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen.

gez. Karl Jung, Schulleiter

Westerwaldverein Niederelbert

Jahreshauptversammlung

Am Montag, dem 02.12.1996, um 20.00 Uhr, findet wie bereits angekündigt, die erste Jahreshauptversammlung im Gast­haus »Kilian« statt. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor: 1. Begrüßung, 2. Berichterstattung über Vereinstätigkei- ten, 3. Kassenbericht und Kassenprüfungsbericht, 4. Anträge und Anregungen, 5. Verschiedenes.

JSG Elbert/WelschneudorfTHorbach

Einladung aller Trainer/Betreuer der JSG zum letzten Treff in 1996 am Montag, dem 02.12.1996, 19.30 Uhr, im Gasthaus »Zum Hannes«. Zwecks Vorbereitungen bitte anmelden bei Ulla oder Gerd bis Sonntag, den 01.12.1996, Telefon: 673 oder 1341.

_ Oberelbert __

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595

Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499

Im Nachgang zur Veröffentlichung im Wochenblatt Nr. 20/96 vom 17.05.1996wird zur Klarstellung die folgende öffentliche Bekanntmachung mit Lageplan erneut veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachung

Einziehung eines Teilstückes der Steinstraße, Parzelle 236, in der Ortsgemeinde Oberelbert, verlaufend von Steinstraße, Parzelle 258, bis 5,25 m vor dem nördlichen Grenzpunkt der Parzelle 238

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.11.1995 beschlossen, das vorgenannte Teilstück der Steinstraße, Par­zelle 236, einzuziehen, da kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr vorliegt.

Im Wochenblatt Nr. 6/96 der Verbandsgemeinde Montabaur vom 09.02.1996 wurde die Absicht der Einziehung öffentlich bekanntgemacht.

Einwendungen gegen die Einziehung wurden nicht erhoben. Mit Schreiben vom 03.04.1996 - Az.: 3-34-161-081 - wurde die Zustimmung der Kreisverwaltung als untere Behörde der all­gemeinen Landesverwaltung zur Einziehung erteilt.

Die Einziehung wird mit dieser Bekanntmachung rechtsver­bindlich.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß während der Dienst­stunden der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bau­amt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, in die Planunterlagen Einsicht genommen werden kann.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

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Jung, Ortsbürgermeister

Oberelbert, 22.11.1996

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 13.11.1996

Lärmschutzgutachten zum geplanten Baugebiet »Im Flür­chen«

Ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur erläuterte die Situation zum Bebauungsplan und zum Gutachten. Es wurden die Kosten für eine Pflanzwand und einen Schutzwall erläutert. Der Ortsgemeinderat tendierte mehr zur Errichtung eines Lärmschutzwalles.

Die Ratsmitglieder beschlossen mehrheitlich, wie vom Gut­achter empfohlen, entsprechende Festsetzungen im Bebau­ungsplan festzuschreiben. Das Planungsbüro wurde um Plan­überarbeitung gebeten. Zur Klärung noch offener Fragen soll eine Bauausschußsitzung angesetzt werden, zu der auch der Gutachter eingeladen ist.

Haushaltsrechnung 1995beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits Ende Oktober 1996 tagte der Rechnungsprüfungsaus­schuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsge­mäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kas­senbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsaus­schuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstan­dungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1995 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sit­zung am 13.11.1996 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürger­meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung erteilt.