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Montabaur

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Nr. 48/96

3. Vom Einmündungsbereich Gartenstraße bis zur Einfahrt zum Friedhofserweiterungsbereich soll (talseitig) ein Rundbordstein verlegt werden.

4. Auf der anderen Straßenseite (bergseitig) ist ein höhenglei­cher Ausbau vorzusehen, jedoch optisch eine Fläche als Bürgersteig auszuweisen.

5. Es sind Überlegungen anzustellen, wie die Einfriedungs­mauer am Grundstück Frie geschützt werden kann, die im Plan eingezeichneten »Baumstandorte« sollen jedoch ver­bleiben.

6. Die Wendemöglichkeit für Omnibusse soll durch eine Ver­breiterung des Radius mindestens um 1 m verbessert wer­den; auf den bergseitigen Gehweg am Omnibuswendeplatz soll verzichtet werden, ggf. ist der Hang mit Winkelsteinen zu sichern.

7. Mit der Verbandsgemeindeverwaltung ist abzustimmen, ob für die Haltestelle des Schulbusses besondere gesetzli­che Vorgaben zu berücksichtigen sind.

8. Die Lampenstandorte sind mit dem Planer, der Verbands­gemeindeverwaltung und dem Ortsbürgermeister festzule­gen.

9. Als Lampentyp soll die auch in der Gartenstraße installier­te »Kugelleuchte« verwendet werden.

10. Es ist die Frage zu prüfen, ob mit einem höheren Lampen­mast (veränderte Lichtpunkthöhe) Leuchten eingespart werden können.

11. In den Teilbereichen von Einmündung Hähnchen - Ende des alten Friedhofsteils soll das Oberflächenwasser ver­sickern; ggf. soll im talseitigen Fahrbahnbereich entlang des »alten Friedhofs« eine Drainage verlegt werden.

Im Bereich des Anwesens Walter Müller wird das Oberflä­chenwasser über eine Rinne bis zur Einfahrt Möller, Ost­straße 5, geführt und dort in den Kanal eingeleitet. Von dieser Einfahrt ab werden die Oberflächenwässer wieder­um über eine Rinne (oberhalb des Anwesens Bernhard Kilian) bis zur Hollerer Straße geführt und dort eingeleitet.

12. In dem Teilbereich Einmündung Hähnchen - Hollerer Straße wird die Fahrbahn in der derzeitigen (teilweise unterschiedlichen) Breite ausgebaut.

13. Bergseitig sind zwei »Ausweichbuchten« vorzusehen; der Ortsbürgermeister soll wegen möglicher Grundstückskäu­fe mit den Grundstückseigentümern verhandeln.

14. Zuvor sollen bergseitig die Grenzen festgestellt werden.

15. Der Ausbau der gesamten Oststraße erfolgt in der Pflaster­form.

Änderung des Bebauungsplanes »Gartenstraße«

Der Bebauungsplan »Gartenstraße« muß wegen der besonde­ren Situation (Turnhalle, Friedhof usw.) geändert werden.

Der Ortsgemeinderat beschloß daher die Änderung des Bebau­ungsplanes »Gartenstraße« in dem in der Sitzung erörterten Umfang. Das Planungsbüro Brüll, Montabaur, wurde beauf­tragt, einen Änderungsentwurf in einer Gemeinderatssitzung am 28.11.1996 vorzustellen.

Erschließung der Neustraße

Die Neustraße ist eine Erschließungsanlage, d. h., 90 % müs­sen die Anlieger bezahlen. Alle Anlieger (mit einer Ausnahme) haben sich gegen den Ausbau ausgesprochen.

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, die Entscheidung über den Ausbau der Neustraße zurückzustellen. Vor einer erneuten Entscheidung soll über den Gemeinde- und Städtetag geprüft werden, ob und inwieweit die Verbandsgemeinde ver­pflichtet ist, das Anwesen Neustraße 1 an einen in der Neu­straße zu verlegenden Abwasserkanal anzuschließen. .

Grenzregelung Äußerer Weg und Südstraße

Einstimmig faßten die Ratsmitglieder nachfolgenden Be­schluß:

Der Ortsgemeinderat hält die Einleitung einer Grenzregelung im Bereich des Äußeren Weges und der Südstraße für sinnvoll und beauftragt das Vermessungsbüro Neuroth, Montabaur, die entsprechenden Vermessungsarbeiten vorzunehmen.

Dem Umlegungsausschuß wird empfohlen, einen Beschluß zur Einleitung eines Grenzregelungsverfahrens für den Äußeren Weg und für die Südstraße zu fassen.

Forstwirtschaftspläne 1997, Finanzplan, Arbeitsplan für Holzerntemaßnahmen und Arbeitsplan für die übrigen Be­triebsarbeiten

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für

das Jahr 1997. Gemäß den Berechnungen der Forstverwal­tung wurden Gesamteinnahmen von 159.910 DM und Gesamt­ausgaben von 126.400 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 2.170 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 85 fm Eiche, 1,040 fm Buche, 665 fm Fichte, 35 fm Douglasie, 100 fm Pappel sowie 245 fm Euro-Lärche.

Wi dmung von Verkehrsflächen im Gewerbegebiet »Stock­land«

Der Ortsgemeinderat faßte einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 beschließt der Ortsgemeinderat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen:

Bezeichnung: Stockland (Parz. 19/8,19/4 und 19/8); verlau­fend von bis: L 327 (Hauptstraße) bis Grundstücksgrenzen der Parzellen 51/1, 12/3 und 19/4 bis Übergang von Parzelle 45/3 auf 45/2.

Tag der Verkehrsübergabe: 01.11.1996.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge­meinde Montabaur

Der Verbandsgemeinderat hat durch Beschluß vom 15.03.1994 die Einleitung der 8. Änderung des Flächennut­zungsplanes beschlossen. Dieses Verfahren betrifft aus­schließlich das Entwicklungsgebiet der Stadt Montabaur rund um den geplanten ICE-Bahnhof. Die Beteiligung aller Ortsge­meinden an der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist jedoch erforderlich, da die Grundzüge der Gesamtplanung durch dieses Änderungsverfahren berührt werden.

Der Ortsgemeinderat stimmte der 8. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.

Haushaltsrechnung 1995beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits Ende September 1996 tagte der Rechnungsprüfungs­ausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungs­gemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kas­senbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsaus­schuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstan­dungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1995 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sit­zung am 31.10.1996 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürger­meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1995 werden im Rah­men einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung noch zur Kenntnis gegeben.

Almabtrieb 1996

Übergabe von 26.700,- DM an die »Unnauer Patenschaft« Videokassette zu erwerben

Dem Vors, der »Unnauer Patenschaft«, Ortsbürgermeister Manfred Franz, konnten als Erlös des diesjährigen Almab­triebs 21.700,- DM übergeben werden. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Gewinn der Veranstaltung und zahlreichen Ein­zelspenden. Mit einem Betrag von 4.000,- DM durch die Spar- da-Bank und 1.000,- DM durch die Kreissparkasse konnte diese Summe auf 26.700,- DM erhöht werden.

Damit wurden bisher im Rahmen der vier Almabtriebe (1990, 1991,1993 und 1996) insgesamt 75.700,- DM an die »Unnauer Patenschaft zur Unterstützung krebskranker Kinder« gespen­det.

Den »Goldenen Sieben« und allen anderen, die dazu beigetra­gen haben, dieses großartige Ergebnis zu ermöglichen, gilt der besondere Dank der gesamten Bürgerschaft von Niederelbert.

Übrigens: Der Hollerer Amateurfilmer Josef Metternich hat die Höhepunkte des diesjährigen Almabtriebs in einem Video­film festgehalten, der in der Elbert-Apotheke bestellt werden kann.

Willi Bode, Ortsbürgermeister