Montabaur
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Nr. 48/96
3. Vom Einmündungsbereich Gartenstraße bis zur Einfahrt zum Friedhofserweiterungsbereich soll (talseitig) ein Rundbordstein verlegt werden.
4. Auf der anderen Straßenseite (bergseitig) ist ein höhengleicher Ausbau vorzusehen, jedoch optisch eine Fläche als Bürgersteig auszuweisen.
5. Es sind Überlegungen anzustellen, wie die Einfriedungsmauer am Grundstück Frie geschützt werden kann, die im Plan eingezeichneten »Baumstandorte« sollen jedoch verbleiben.
6. Die Wendemöglichkeit für Omnibusse soll durch eine Verbreiterung des Radius mindestens um 1 m verbessert werden; auf den bergseitigen Gehweg am Omnibuswendeplatz soll verzichtet werden, ggf. ist der Hang mit Winkelsteinen zu sichern.
7. Mit der Verbandsgemeindeverwaltung ist abzustimmen, ob für die Haltestelle des Schulbusses besondere gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen sind.
8. Die Lampenstandorte sind mit dem Planer, der Verbandsgemeindeverwaltung und dem Ortsbürgermeister festzulegen.
9. Als Lampentyp soll die auch in der Gartenstraße installierte »Kugelleuchte« verwendet werden.
10. Es ist die Frage zu prüfen, ob mit einem höheren Lampenmast (veränderte Lichtpunkthöhe) Leuchten eingespart werden können.
11. In den Teilbereichen von Einmündung Hähnchen - Ende des alten Friedhofsteils soll das Oberflächenwasser versickern; ggf. soll im talseitigen Fahrbahnbereich entlang des »alten Friedhofs« eine Drainage verlegt werden.
Im Bereich des Anwesens Walter Müller wird das Oberflächenwasser über eine Rinne bis zur Einfahrt Möller, Oststraße 5, geführt und dort in den Kanal eingeleitet. Von dieser Einfahrt ab werden die Oberflächenwässer wiederum über eine Rinne (oberhalb des Anwesens Bernhard Kilian) bis zur Hollerer Straße geführt und dort eingeleitet.
12. In dem Teilbereich Einmündung Hähnchen - Hollerer Straße wird die Fahrbahn in der derzeitigen (teilweise unterschiedlichen) Breite ausgebaut.
13. Bergseitig sind zwei »Ausweichbuchten« vorzusehen; der Ortsbürgermeister soll wegen möglicher Grundstückskäufe mit den Grundstückseigentümern verhandeln.
14. Zuvor sollen bergseitig die Grenzen festgestellt werden.
15. Der Ausbau der gesamten Oststraße erfolgt in der Pflasterform.
Änderung des Bebauungsplanes »Gartenstraße«
Der Bebauungsplan »Gartenstraße« muß wegen der besonderen Situation (Turnhalle, Friedhof usw.) geändert werden.
Der Ortsgemeinderat beschloß daher die Änderung des Bebauungsplanes »Gartenstraße« in dem in der Sitzung erörterten Umfang. Das Planungsbüro Brüll, Montabaur, wurde beauftragt, einen Änderungsentwurf in einer Gemeinderatssitzung am 28.11.1996 vorzustellen.
Erschließung der Neustraße
Die Neustraße ist eine Erschließungsanlage, d. h., 90 % müssen die Anlieger bezahlen. Alle Anlieger (mit einer Ausnahme) haben sich gegen den Ausbau ausgesprochen.
Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, die Entscheidung über den Ausbau der Neustraße zurückzustellen. Vor einer erneuten Entscheidung soll über den Gemeinde- und Städtetag geprüft werden, ob und inwieweit die Verbandsgemeinde verpflichtet ist, das Anwesen Neustraße 1 an einen in der Neustraße zu verlegenden Abwasserkanal anzuschließen. .
Grenzregelung Äußerer Weg und Südstraße
Einstimmig faßten die Ratsmitglieder nachfolgenden Beschluß:
Der Ortsgemeinderat hält die Einleitung einer Grenzregelung im Bereich des Äußeren Weges und der Südstraße für sinnvoll und beauftragt das Vermessungsbüro Neuroth, Montabaur, die entsprechenden Vermessungsarbeiten vorzunehmen.
Dem Umlegungsausschuß wird empfohlen, einen Beschluß zur Einleitung eines Grenzregelungsverfahrens für den Äußeren Weg und für die Südstraße zu fassen.
Forstwirtschaftspläne 1997, Finanzplan, Arbeitsplan für Holzerntemaßnahmen und Arbeitsplan für die übrigen Betriebsarbeiten
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für
das Jahr 1997. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 159.910 DM und Gesamtausgaben von 126.400 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 2.170 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 85 fm Eiche, 1,040 fm Buche, 665 fm Fichte, 35 fm Douglasie, 100 fm Pappel sowie 245 fm Euro-Lärche.
Wi dmung von Verkehrsflächen im Gewerbegebiet »Stockland«
Der Ortsgemeinderat faßte einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 beschließt der Ortsgemeinderat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen:
Bezeichnung: Stockland (Parz. 19/8,19/4 und 19/8); verlaufend von bis: L 327 (Hauptstraße) bis Grundstücksgrenzen der Parzellen 51/1, 12/3 und 19/4 bis Übergang von Parzelle 45/3 auf 45/2.
Tag der Verkehrsübergabe: 01.11.1996.
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Verbandsgemeinderat hat durch Beschluß vom 15.03.1994 die Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Entwicklungsgebiet der Stadt Montabaur rund um den geplanten ICE-Bahnhof. Die Beteiligung aller Ortsgemeinden an der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist jedoch erforderlich, da die Grundzüge der Gesamtplanung durch dieses Änderungsverfahren berührt werden.
Der Ortsgemeinderat stimmte der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.
Haushaltsrechnung 1995beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits Ende September 1996 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1995 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 31.10.1996 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1995 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung noch zur Kenntnis gegeben.
Almabtrieb 1996
Übergabe von 26.700,- DM an die »Unnauer Patenschaft« Videokassette zu erwerben
Dem Vors, der »Unnauer Patenschaft«, Ortsbürgermeister Manfred Franz, konnten als Erlös des diesjährigen Almabtriebs 21.700,- DM übergeben werden. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Gewinn der Veranstaltung und zahlreichen Einzelspenden. Mit einem Betrag von 4.000,- DM durch die Spar- da-Bank und 1.000,- DM durch die Kreissparkasse konnte diese Summe auf 26.700,- DM erhöht werden.
Damit wurden bisher im Rahmen der vier Almabtriebe (1990, 1991,1993 und 1996) insgesamt 75.700,- DM an die »Unnauer Patenschaft zur Unterstützung krebskranker Kinder« gespendet.
Den »Goldenen Sieben« und allen anderen, die dazu beigetragen haben, dieses großartige Ergebnis zu ermöglichen, gilt der besondere Dank der gesamten Bürgerschaft von Niederelbert.
Übrigens: Der Hollerer Amateurfilmer Josef Metternich hat die Höhepunkte des diesjährigen Almabtriebs in einem Videofilm festgehalten, der in der Elbert-Apotheke bestellt werden kann.
Willi Bode, Ortsbürgermeister

