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Montabaur

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Nr. 43/96

b) wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz, dem Bundesjagdgesetz, dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder dem Sprengstoff­gesetz oder

c) mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trun­kenheit begangenen Straftat

rechtskräftig verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

2. trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder gei­stesschwach ist oder

3. wiederholt gegen die Bestimmungen der §§ 2, 3, oder 4 verstoßen hat.

§7

Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde des Bundes, des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften, Herden- gebraüchshunde sowie Jagdhunde, soweit diese im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung eingesetzt werden.

§8

Gefahrenabwehrverordnungen und sonstige allgemein ver­bindliche Vorschriften der allgemeinen Ordnungsbehörden über das Halten und Führen von Hunden, insbesondere im Hinblick auf Anleingebote bleiben unberührt, soweit sie nicht gefährliche Hunde im Sinne des § 1 betreffen.

§9

(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkün­dung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Landespolizeiverordnung zur Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde vom 10 November 1992 (GVB1. S. 374, BS 2012-1-10) außer Kraft.

Mainz, den 13. September 1996

Der Minister des Innern und für Sport Walter Zuber

Hund zugelaufen

Bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist ein Hund (Wind­hund-Mischling) in Verwahrung. Das Tier ist am 14.10.1996 in Kirchähr zugelaufen. Der Verlierer wendet sich bitte an Herrn C. Heibel, Tel. 02602/17961. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 15.10.1996

Gesucht: Weihnachtsbäume

Auch in diesem Jahr nimmt die Stadtverwaltung Montabaur Angebote für Nadelbäume entgegen, die aus Privatgärten ent­fernt werden müssen, aber aufgrund ihrer Schönheit als Weih­nachtsbaum in der Fußgängerzone noch einen guten Zweck erfüllen würden.

Angebote nimmt die Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 02602/126.215 (Frau Wunderlich) oder 126.120 (Frau Scholz/Frau Normann) entgegen. Die Bäume werden durch den Bauhof der Stadt Montabaur an den jeweiligen Adressen abgeholt.

1h Hin

rVtRANSTALTUNGBI

.&KULTUR

ER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

An alle Vereine, Veranstalter und Organisatoren von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde Montabaur

»Aktuell - Was, Wann, Wo?«

- Veranstaltungen und Kultur -

unter diesem Motto erscheint vierteljährlich unser Veranstal- tungs- und Kulturprogramm aller Vereine, kulturschaffender Einrichtungen und Institutionen in der Verbandsgemeinde Montabaur.

Nutzen Sie unser kostenloses Angebot und melden Sie Ihre Termine, die wir gerne mit Foto und redaktionellen Kurzbei­trägen veröffentlichen.

Redaktionsschluß für die Ausgabe Januar bis März 1997 ist Freitag, 15. November 1996

bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Zimmer 223) in Mon­tabaur.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion »Aktuell« - Tel. 02602/126.111 - gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Neue Verkehrstechnologien im Westerwald

zur Eröffnung der bis zum 29.10.1996 dauernden Ausstellung »Neue ICE-Bahnhöfe im Zuge der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main«

Zukunftsweisende Eindrücke vermittelt die gestern eröffnete Ausstellung »Neue ICE Bahnhöfe im Zuge der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main«. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sprach zur Eröffnung über die Bedeutung, die eine derartige Verkehrs­anbindung für Montabaur und die gesamte Region Mit­telrhein/Westerwald bringt. Darauf resultieren große Ent­wicklungsmöglichkeiten für das Umfeld der geplanten Bahn­höfe an der Neubaustrecke. Durch die bald realisierte Trasse gäbe es, so Dr. Possel-Dölken, völlig neuartige Vernetzungs­möglichkeiten in den betroffenen Regionen von Köln bis Frankfurt. Der Bürgermeister dankte in seiner Rede insbeson­dere dem Land Rheinland-Pfalz, welches die Verbandsgemein­de Montabaur in ihren Plänen hilfreich unterstützt hat. Anschließend würdigten noch Ministerialrat Dr. Speck die zukunftsweisende Entwicklung und Herr Hardt von der Deut­schen Bahn AG dankte für die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten, ohne die ein solches Projekt nicht auf den Weg zu bringen wäre.

Besucher haben Gelegenheit, die Ausstellung noch bis 29.10.1996 in der Bürgerhalle des Rathauses Montabaur zu besichtigen. Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr. Eindrucksvolle Modelle und realistische Computersimulationen geben einen umfassenden Einblick in die geplanten Maßnahmen.

Saisonplan im Hallenbad Montabaur

Montag

Ab Montag, den 28. Oktober 1996, gilt folgender Badezeitenplan

vormittags für Reinigungsarbeiten

geschlossen'

14.00 bis 19.00 Uhr Allgemeiner Badebetrieb 19.00 bis 20.15 Uhr Vereinsbad

(Behindertensportgruppe)

Dienstag

Mittwoch (W armbadetag)

07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 14.30 Uhr 14.30 bis 21.00 Uhr 07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 13.00 Uhr

Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Allgemeiner Badebetrieb Bundeswehr Allgemeiner Badebetrieb mit Schulbadebetrieb

Donnerstag (W armbadetag)

13.00 bis 19.30 Uhr 19.30 bis 21.00 Uhr 07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 14.30 Uhr

Allgemeiner Badebetrieb Frauenbad Bundeswehr Allgemeiner Badebetrieb mit Schulbadebetrieb

Freitag

Samstag

14.30 bis 21.00 Uhr 07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 13.00 Uhr 16.00 bis 19.00 Uhr

19.00 bis 21.00 Uhr 08.00 bis 16.30 Uhr

16.30 bis 18.00 Uhr

Allgemeiner Badebetrieb Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Vereinsbad (TuS Montabaur) Vereinsbad (DLRG) Allgemeiner Badebetrieb Vereinsbad (TSG

Montabaur)