Montabaur
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Nr. 43/96
b) wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz, dem Bundesjagdgesetz, dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder dem Sprengstoffgesetz oder
c) mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat
rechtskräftig verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2. trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach ist oder
3. wiederholt gegen die Bestimmungen der §§ 2, 3, oder 4 verstoßen hat.
§7
Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde des Bundes, des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften, Herden- gebraüchshunde sowie Jagdhunde, soweit diese im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung eingesetzt werden.
§8
Gefahrenabwehrverordnungen und sonstige allgemein verbindliche Vorschriften der allgemeinen Ordnungsbehörden über das Halten und Führen von Hunden, insbesondere im Hinblick auf Anleingebote bleiben unberührt, soweit sie nicht gefährliche Hunde im Sinne des § 1 betreffen.
§9
(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Landespolizeiverordnung zur Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde vom 10 November 1992 (GVB1. S. 374, BS 2012-1-10) außer Kraft.
Mainz, den 13. September 1996
Der Minister des Innern und für Sport Walter Zuber
Hund zugelaufen
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist ein Hund (Windhund-Mischling) in Verwahrung. Das Tier ist am 14.10.1996 in Kirchähr zugelaufen. Der Verlierer wendet sich bitte an Herrn C. Heibel, Tel. 02602/17961. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 15.10.1996
Gesucht: Weihnachtsbäume
Auch in diesem Jahr nimmt die Stadtverwaltung Montabaur Angebote für Nadelbäume entgegen, die aus Privatgärten entfernt werden müssen, aber aufgrund ihrer Schönheit als Weihnachtsbaum in der Fußgängerzone noch einen guten Zweck erfüllen würden.
Angebote nimmt die Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 02602/126.215 (Frau Wunderlich) oder 126.120 (Frau Scholz/Frau Normann) entgegen. Die Bäume werden durch den Bauhof der Stadt Montabaur an den jeweiligen Adressen abgeholt.
1h Hin
rVtRANSTALTUNGBI
.&KULTUR
ER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
An alle Vereine, Veranstalter und Organisatoren von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde Montabaur
»Aktuell - Was, Wann, Wo?«
- Veranstaltungen und Kultur -
unter diesem Motto erscheint vierteljährlich unser Veranstal- tungs- und Kulturprogramm aller Vereine, kulturschaffender Einrichtungen und Institutionen in der Verbandsgemeinde Montabaur.
Nutzen Sie unser kostenloses Angebot und melden Sie Ihre Termine, die wir gerne mit Foto und redaktionellen Kurzbeiträgen veröffentlichen.
Redaktionsschluß für die Ausgabe Januar bis März 1997 ist Freitag, 15. November 1996
bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Zimmer 223) in Montabaur.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion »Aktuell« - Tel. 02602/126.111 - gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Neue Verkehrstechnologien im Westerwald
zur Eröffnung der bis zum 29.10.1996 dauernden Ausstellung »Neue ICE-Bahnhöfe im Zuge der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main«
Zukunftsweisende Eindrücke vermittelt die gestern eröffnete Ausstellung »Neue ICE Bahnhöfe im Zuge der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main«. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sprach zur Eröffnung über die Bedeutung, die eine derartige Verkehrsanbindung für Montabaur und die gesamte Region Mittelrhein/Westerwald bringt. Darauf resultieren große Entwicklungsmöglichkeiten für das Umfeld der geplanten Bahnhöfe an der Neubaustrecke. Durch die bald realisierte Trasse gäbe es, so Dr. Possel-Dölken, völlig neuartige Vernetzungsmöglichkeiten in den betroffenen Regionen von Köln bis Frankfurt. Der Bürgermeister dankte in seiner Rede insbesondere dem Land Rheinland-Pfalz, welches die Verbandsgemeinde Montabaur in ihren Plänen hilfreich unterstützt hat. Anschließend würdigten noch Ministerialrat Dr. Speck die zukunftsweisende Entwicklung und Herr Hardt von der Deutschen Bahn AG dankte für die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten, ohne die ein solches Projekt nicht auf den Weg zu bringen wäre.
Besucher haben Gelegenheit, die Ausstellung noch bis 29.10.1996 in der Bürgerhalle des Rathauses Montabaur zu besichtigen. Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr. Eindrucksvolle Modelle und realistische Computersimulationen geben einen umfassenden Einblick in die geplanten Maßnahmen.
Saisonplan im Hallenbad Montabaur
Montag
Ab Montag, den 28. Oktober 1996, gilt folgender Badezeitenplan
vormittags für Reinigungsarbeiten
geschlossen'
14.00 bis 19.00 Uhr Allgemeiner Badebetrieb 19.00 bis 20.15 Uhr Vereinsbad
(Behindertensportgruppe)
Dienstag
Mittwoch (W armbadetag)
07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 14.30 Uhr 14.30 bis 21.00 Uhr 07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 13.00 Uhr
Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Allgemeiner Badebetrieb Bundeswehr Allgemeiner Badebetrieb mit Schulbadebetrieb
Donnerstag (W armbadetag)
13.00 bis 19.30 Uhr 19.30 bis 21.00 Uhr 07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 14.30 Uhr
Allgemeiner Badebetrieb Frauenbad Bundeswehr Allgemeiner Badebetrieb mit Schulbadebetrieb
Freitag
Samstag
14.30 bis 21.00 Uhr 07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 13.00 Uhr 16.00 bis 19.00 Uhr
19.00 bis 21.00 Uhr 08.00 bis 16.30 Uhr
16.30 bis 18.00 Uhr
Allgemeiner Badebetrieb Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Vereinsbad (TuS Montabaur) Vereinsbad (DLRG) Allgemeiner Badebetrieb Vereinsbad (TSG
Montabaur)

