Montabaur
18
Nr. 41/96
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 19.09.1996 der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1995 L
Haushaltsrechnung
1 Feststellung des
i Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
j Soll-Einnahmen
616.687,44
357.476,44
974.163,88
! Summe bereinigte Soll-Einnahmen
616.687,44
357.476,44
974.163,88
: Soll-Ausgaben
616.687,44
357.476,44
974,163,88
Summe bereinigte : Sollausgaben
616.687,44
357.476,44
974.163,88
1 Überschuß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt: Montabaur, 12.04.1996 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
H.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Weidenfeiler sowie I. Ortsbeigeordneter Hassenteufel nahmen an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil.
DL
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 14. bis 23.10.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags _ bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Gackenbach, den 02.10.1996 Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach
gez. Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Hundehalter aufgepaßt
Leider muß immer wieder festgestellt werden, daß freilaufende Hunde ihr Geschäft in gemeindlichen Anlagen, auf privaten (Nachbar-)Grundstücken, ja sogar auf den Flächen des Kinderspielplatzes verrichten.
Aus einem hierzu ergangenen Urteil erlaube ich mir deshalb zu zitieren. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger sagt zur Gefährlichkeit von Hundekot folgendes aus: »Hundekot auf Wiesen und Spielflächen begründet die Gefahr der Infektion spielender Kinder mit den Erregern gemeingefährlicher und übertragbarer Krankheiten. Hundekot kann neben den immer vorhandenen Darmbakterien aus der Coli- und Proteusgruppe die Erreger von Gasbrand und Wundstarrkrampf (Tetanus) sowie auch Salmonellen und Eitererreger (.Staphylokokken und Streptokokken) enthalten. Während Coli- und Proteus-Bakterien für den Menschen nicht unbedingt krankheitserregend sind, führen Infektionen mit Gasbrand und Wundstarrkrampf sowie manchmal auch mit Eitererregern, wenn sie in bereits vorhandene offene Verletzungen gelangen, zu schweren, meist lebensbedrohlichen Erkrankungen. Eine perorale (über den Mund) Infektion mit Salmonellen kann einen schweren Brechdurchfall mit einem typhusähnlichen Krankheitsbild zur Folge haben. Schließlich ist auch noch auf die Möglichkeit einer Infektion mit Parasiten, wie z. B. dem Hundebandwurm, hinzuweisen. Auch als Überträger einer Toxoplasmose kommen Hunde - wenn auch selten - in Betracht.
Gerade auf Spielplätzen und -wiesen besteht in erhöhtem Maße die Möglichkeit der Berührung mit Kot, da es beim Spiel häufig zu Bodenkontakten der Spielenden sowie zu Verletzungen, wie etwa Hautabschürfungen, kommen kann und weil der
Hundekot auf einer grasbewachsenen Wiese oder im Sand selbst von größeren Kindern nicht rechtzeitig erkannt werden kann...«.
Daher noch zwei Bitten:
1. Führen Sie Ihre Hunde auf Ihrem eigenen Grundstück oder außerhalb der geschlossenen Ortslage Gassi. Erziehen Sie Ihren Hund dazu, sein Geschäft erst »auf Kommando« zu erledigen und nicht unterwegs auf Nachbar’s Grundstück.
2. Halten Sie sich an das Gebot, Hunde nicht frei und unbeaufsichtigt herumlaufen zu lassen. Es kann immer - gerade im Zusammenhang mit kleineren, spielenden Kindern - zu gefährlichen, nicht einschätzbaren Situationen kommen.
Übrigens: Die Angeklagte im oben zitierten Rechtsstreit - die Hundehalterin hatte ihren Hund auf einem Spielplatz »kacken« lassen - wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen ä 50,00 DM verurteilt.
Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Verloren - Gefunden
Auf dem Kinderspielplatz in Gackenbach wurde eine bunte Kinderarmbanduhr und ein pinkfarbener Mädchenanorak gefunden. Die Gegenstände können bei mir abgeholt werden.
Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435
Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Prüfungsmitteilung des Rechnungs- und Ge- meindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Horbach in den Haushaltsjahren 1991 bis 1995
Vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wurde die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Horbach in den Haushaltsjahren 1991 bis 1995 überprüft.
Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung sind die Prüfungsmitteilung und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt vom 14.10. bis 22.10.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Montabaur, Zentralverwaltung, Zimmer-Nr. 225, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von , 08.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Ühr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Horbach, 8. Oktober 1996 Wilhelmi, Ortsbürgermeister
SpVgg Horbach
Mannerfreizeitsportgruppe
Unsere Tour zu Maximilian’s Brauwiesen nach Lahnstein wird auf Samstag, 09.11.1996, verschoben. Nähere Info’s im Training (jeden Mittwoch ab 19.30 Uhr in der Sporthalle).
Vorankündigung
Am 19.04.1997 und 20.04.1997 bieten wir einen Wochenendschnupperkurs »Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen« an. Den Kurs leitet die Ju-Jutsu-Trai- nerin Bernadette Seibert. Teilnehmen können auch Nicht-Ver- einsmitgliederinnen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist daher erforderlich. Nähere Infos zu Programmablauf und Kosten gibt’s bei Ingrid Jaüz (Telefon: 06439/1548). Dort werden auch Anmeldungen entgegen genommen.
Fußball
Folgende Spiele finden am Wochenende statt:
Samstag, 12.10.1996,16.00 Uhr, AH Horbach-AH Ettersdorf Sonntag, 13.10.1996, 12.30 Uhr, SV Niedererbach II - SG Elbert/St./Horbäch/W. II
14.30 Uhr TuS Girod/Kl. - SG Horbach/Winden I

