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Montabaur

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Nr. 41/96

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 19.09.1996 der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1995 L

Haushaltsrechnung

1 Feststellung des

i Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

j Soll-Einnahmen

616.687,44

357.476,44

974.163,88

! Summe bereinigte Soll-Einnahmen

616.687,44

357.476,44

974.163,88

: Soll-Ausgaben

616.687,44

357.476,44

974,163,88

Summe bereinigte : Sollausgaben

616.687,44

357.476,44

974.163,88

1 Überschuß/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt: Montabaur, 12.04.1996 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

H.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushalts­jahr 1995 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Weidenfeiler sowie I. Ortsbeigeordneter Hassenteufel nahmen an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil.

DL

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 14. bis 23.10.1996 bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags _ bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Gackenbach, den 02.10.1996 Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach

gez. Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Hundehalter aufgepaßt

Leider muß immer wieder festgestellt werden, daß freilaufen­de Hunde ihr Geschäft in gemeindlichen Anlagen, auf privaten (Nachbar-)Grundstücken, ja sogar auf den Flächen des Kinder­spielplatzes verrichten.

Aus einem hierzu ergangenen Urteil erlaube ich mir deshalb zu zitieren. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger sagt zur Gefährlichkeit von Hundekot folgendes aus: »Hundekot auf Wiesen und Spielflächen begründet die Gefahr der Infektion spielender Kinder mit den Erregern gemeinge­fährlicher und übertragbarer Krankheiten. Hundekot kann neben den immer vorhandenen Darmbakterien aus der Coli- und Proteusgruppe die Erreger von Gasbrand und Wundstarr­krampf (Tetanus) sowie auch Salmonellen und Eitererreger (.Staphylokokken und Streptokokken) enthalten. Während Coli- und Proteus-Bakterien für den Menschen nicht unbe­dingt krankheitserregend sind, führen Infektionen mit Gas­brand und Wundstarrkrampf sowie manchmal auch mit Eiter­erregern, wenn sie in bereits vorhandene offene Verletzungen gelangen, zu schweren, meist lebensbedrohlichen Erkrankun­gen. Eine perorale (über den Mund) Infektion mit Salmonellen kann einen schweren Brechdurchfall mit einem typhusähnli­chen Krankheitsbild zur Folge haben. Schließlich ist auch noch auf die Möglichkeit einer Infektion mit Parasiten, wie z. B. dem Hundebandwurm, hinzuweisen. Auch als Überträger einer Toxoplasmose kommen Hunde - wenn auch selten - in Be­tracht.

Gerade auf Spielplätzen und -wiesen besteht in erhöhtem Maße die Möglichkeit der Berührung mit Kot, da es beim Spiel häufig zu Bodenkontakten der Spielenden sowie zu Verletzun­gen, wie etwa Hautabschürfungen, kommen kann und weil der

Hundekot auf einer grasbewachsenen Wiese oder im Sand selbst von größeren Kindern nicht rechtzeitig erkannt werden kann...«.

Daher noch zwei Bitten:

1. Führen Sie Ihre Hunde auf Ihrem eigenen Grundstück oder außerhalb der geschlossenen Ortslage Gassi. Erziehen Sie Ihren Hund dazu, sein Geschäft erst »auf Kommando« zu erledigen und nicht unterwegs auf Nachbars Grundstück.

2. Halten Sie sich an das Gebot, Hunde nicht frei und unbe­aufsichtigt herumlaufen zu lassen. Es kann immer - gera­de im Zusammenhang mit kleineren, spielenden Kindern - zu gefährlichen, nicht einschätzbaren Situationen kom­men.

Übrigens: Die Angeklagte im oben zitierten Rechtsstreit - die Hundehalterin hatte ihren Hund auf einem Spielplatz »kacken« lassen - wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen ä 50,00 DM verurteilt.

Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

Auf dem Kinderspielplatz in Gackenbach wurde eine bunte Kinderarmbanduhr und ein pinkfarbener Mädchenanorak ge­funden. Die Gegenstände können bei mir abgeholt werden.

Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435

Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Prüfungsmitteilung des Rechnungs- und Ge- meindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung des Wester­waldkreises über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Horbach in den Haushaltsjahren 1991 bis 1995

Vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises wurde die Haushalts- und Wirt­schaftsführung der Ortsgemeinde Horbach in den Haushalts­jahren 1991 bis 1995 überprüft.

Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung sind die Prüfungs­mitteilung und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.

Die Auslegung erfolgt vom 14.10. bis 22.10.1996 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Montabaur, Zentralverwaltung, Zimmer-Nr. 225, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von , 08.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Ühr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr).

Horbach, 8. Oktober 1996 Wilhelmi, Ortsbürgermeister

SpVgg Horbach

Mannerfreizeitsportgruppe

Unsere Tour zu Maximilians Brauwiesen nach Lahnstein wird auf Samstag, 09.11.1996, verschoben. Nähere Infos im Training (jeden Mittwoch ab 19.30 Uhr in der Sporthalle).

Vorankündigung

Am 19.04.1997 und 20.04.1997 bieten wir einen Wochenend­schnupperkurs »Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen« an. Den Kurs leitet die Ju-Jutsu-Trai- nerin Bernadette Seibert. Teilnehmen können auch Nicht-Ver- einsmitgliederinnen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist daher erforderlich. Nähere Infos zu Programmablauf und Kosten gibts bei Ingrid Jaüz (Telefon: 06439/1548). Dort werden auch Anmeldungen entgegen ge­nommen.

Fußball

Folgende Spiele finden am Wochenende statt:

Samstag, 12.10.1996,16.00 Uhr, AH Horbach-AH Ettersdorf Sonntag, 13.10.1996, 12.30 Uhr, SV Niedererbach II - SG Elbert/St./Horbäch/W. II

14.30 Uhr TuS Girod/Kl. - SG Horbach/Winden I