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Montabaur

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Nr. 41/96

hende Baugrenze bis auf 3 m an das östliche Nachbargrund­stück verschoben werden.

Bei 2 Gegenstimmen faßte der Stadtrat folgenden Änderungs­beschluß:

- Die im Bebauungsplan »Baumberg« festgelegte überbauba­re Fläche wird in östlicher Richtung erweitert.

- Die neue Baugrenze verläuft entsprechend der Planskizze in einem Abstand von 3 m zur Grenze der Nachbargrund­stücke - Flurstückte 19 und 20 -.

- Es wird die Bebauung mit einem Einzelhaus zugelassen.

- Die Firsthöhe wird auf maximal 8 m und die Traufhöhe auf maximal 5 m festgesetzt, gemessen vom ungünstigsten Punkt des natürlichen Geländes.

- Die Herstellung von zwei Wohneinheiten wird zugelassen.

- Die Erschließung ist von der Straße »Im Baumberg« sicher­zustellen.

- Die weiteren Textfestsetzungen des Bebauungsplanes »Baumberg« bleiben unverändert bestehen.

Der Stadtrat stimmte der vereinfachten Änderung des Bebau­ungsplanes »Baumberg« zu und beauftragte die Verwaltung, den Eigentümern der von -der Änderung betroffenen Grund­stücke und den von der Änderung berührten Trägern öffentli­cher Belange innerhalb von 4 Wochen Gelegenheit zur Stel­lungnahme zu geben.

Aufhebung der Erschließungseinheit der Straßen »Im Hem- chen« (Parzellen236,274,221,91) und »Talweg« (Parzelle262)

Im Jahre 1988 hatte der Stadtrat beschlossen, für die Straßen »Im Hemchen« (Parzellen 236, 274, 221, 91) und Talweg (Par­zelle 262) eine Erschließungseinheit zu bilden, da die Straßen in einem unmittelbaren Funktionszusammenhang standen und gleichzeitig ausgebaut wurden.

Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungs­gerichtes ist die Bildung einer Erschließungseinheit nunmehr jedoch die absolute Ausnahme und die straßenweise Abrech­nung der Regelfall. Die Bildung einer Erschließungseinheit ist nach diesem Urteil nur noch möglich, wenn nur eine selbstän­dige Sackgasse von der Hauptstraße abgeht. Dies ist hier nicht der Fall, da es sich beim »Talweg« um eine Straße mit Verbin­dungsfunktion handelt, die in die Erschließungsanlage »Tal­weg« (Parzelle 312) einmündet. Aus diesen Gründen schlug die Verwaltung dem Rat vor, die Erschließungseinheit aufzuhe­ben und die Straßen »Im Hemchen« und »Talweg« einzeln abzurechnen.

Mit 15 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung be­schloß der Stadtrat die Aufhebung der Erschließungseinheit

für die Straßen »Im Hemchen« und »Talweg«.

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Namensgebung für die Erschließungsstraße im Wohnbauge- biet »Christches Weiher«, Gemarkung Horressen

Der Vorschlag von Ratsmitglied Paul Heinz Schweizer (FWG), Flußnamen wie Werra, Fulda und Eder bei der Namensgebung zu verwenden, wurde von Ratsmitglied Markus Hebgen (CDU) dahingehend konkretisiert, die Planstraße A Fuldastraße, Planstraße B Werrastraße und Planstraße C Ederstraße zu benennen.

Für die Fraktion »BfM« stellte Ratsmitglied Thomas Hermes den Antrag, die Namensgebung nach verdienten Persönlich­keiten vorzunehmen. So wollte die BfM eine Straße nach dem verstorbenen Pfarrer Alois Breidling benannt wissen, dessen Lebenslauf ausführlich aufgezeigt wurde.

I. Stadtbeigeordneter Dr. Paul Hütte (CDU) wies darauf hin, daß sich der Stadtrat bereits Ende der 70er Jahre gegen eine Namensgebung nach Persönlichkeiten ausgesprochen habe. Auch Ratsmitglied Uwe Storm (Bündnis 90/Die Grünen) bat um den Respekt vor den Toten und vertrat die Auffassung, daß im Stadtrat keilte Diskussion über Verdienste verstorbener Persönlichkeiten geführt werden sollte.

Der Antrag der Fraktion »BfM« erhielt mit 1 Ja-Stimme, 17 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit.

Mit 20 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung be­schloß der Stadtrat, den Straßen folgende Namen zu geben: Planstraße A (verlaufend von Straße »Grubenfeld« bis »Westerstraße«) Fuldastraße; Planstraße B (verlaufend im südöstlichen Planbereich mit jeweils drei nördlich verlaufen­den Anschlüssen an die Haupterschließungsanlage Planstraße A) Werrastraße; Planstraße C (verlaufend im südwestlichen Planbereich mit jeweils drei nördlich verlaufenden Anschlüs­sen an die Haupterschließungsanlage Planstraße A) Eder­straße.

Entwurfsplanungen für die Eingangsüberdachung der Friedhofshalle Montabaur

Im Juli 1996 wurden den Fachausschüssen Entwurfsplanun­gen für die Errichtung eines Vordaches an der Friedhofshalle vorgestellt. Mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt stellte sich für die Fachausschüsse die Frage, ob man die Bau­maßnahme überhaupt in 1996 durchführen oder die Investiti­on zurückstellen sollte. Da die Fachausschüsse unterschiedli­che Beschlüsse faßten, wurde eine Entscheidung des Stadtra­tes notwendig.

Für die CDU-Fraktion führte Ratsmitglied Markus Hebgen aus, daß im Haushalt der Stadt 94.700 DM zur Verfügung stünden. Alleine die Sanierung koste 110.000 DM. Nach den Entwurfsplanungen fielen für eine Überdachung Kosten von ca. 46.000 bis 72.000 DM an. Grundsätzlich sei man für eine Überdachung. Er beantragte jedoch, die Entscheidung bis zur Beratung des Nachtragshaushaltsplanes zurückzustellen, da schon jetzt 56.000 DM fehlten.

Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer erklärte für die SPD-Frakti- on, daß eine Überdachung erforderlich sei, die Haushaltslage der Stadt eine solche Investition jedoch nicht zulasse und forderte, die Sanierung durchzuführen und die Investition für das Vordach mindestens 3 Jahre hinauszuschieben.

Für die FWG-Fraktion wies Ratsmitglied Paul Heinz Schwei­zer darauf hin, daß für das Vordach bereits 50.000 DM im Haushaltsplan der Stadt 1996 eingestellt seien. Er plädierte für die Errichtung einer Eingangsüberdachung. Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken machte im Verlaufe der Diskussion deutlich, daß es notwendig sei, vorhandene Bau­substanz zu erhalten. Somit müsse zunächst die Sanierung Vorrang haben. Sollte der Stadtrat beide Maßnahmen durch­führen wollen, müsse er weitere Haushaltsmittel bereitstel­len.

Nach kontroverser Diskussion beschloß der Stadtrat bei 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, die Ent­scheidung bis zur Beratung des Nachtragshaushaltsplanes zurückzustellen.

Aufnahme eines langfristigen Kredites für das Haushalts­jahr 1995

Der Stadtrat stimmte bei 2 Gegenstimmen der Aufnahme eines langfristigen Kredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1995 in Höhe von 1.173.000 DM zu. (Der Kreditbedarf der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 betrug nach den Festsetzungen des Nachtragshaushaltsplanes 2.605.415 DM. Nach der Jahres­rechnung ermäßigte sich der Kreditbedarf auf 1.173.000 DM.) Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der Kreditauf­nahme zu den zu diesem Zeitpunkt günstigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Bedingungen soll ortsansässigen In­stituten der Vorzug gegeben werden.

Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1995

Der Stadtrat stimmte der Leistung mehrerer in einer Aufstel­lung vorgelegten erheblichen überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1995 (142.850,02'DM) zu. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

Wirtschaftsplan für den Stadtwald, Forstwirtschaftsjahr 1997

Einstimmig genehmigte der Stadtrat den Wirtschafts- und Fällungsplan 1997, der

Gesamteinnahmen von.614.708 DM

und

Gesamtausgaben von.576.737 DM

sowie

einen Holzeinschlag von insgesamt 6.675 fm:

50 firn Eiche 2.935 fm Buche 30 fm Bergahom 3.340 fm Fichte 70 ftn Kiefer 50 fm Euro-Lärche 200 ftn jap. Lärche

vorsieht.

Einwohnerfragestunde

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

Blutspende

Der DRK Ortsverein Montabaur führt am Dienstag, dem 15.10.1996, von 16.00 bis 20.00 Uhr, in der Josef-Kehrein- Schule in Montabaur wieder einen Blutspendetermin durch.