Montabaur
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Nr. 41/96
gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekanntgemacht.
56410 Montabaur, 07.10.1996 (S. )
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister als Wahlleiter
Stadtrat tagte am 26. September 1996
Verabschiedung des ausgeschiedenen Stadtteilbeauftragten von Wirzenborn
In der jüngsten Stadtratsitzung verabschiedete Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken Albert Schmidt, der aus familiären und Altersgründen das Amt des Stadtteilbeauftragten für den Stadtteil Wirzenborn nach 7 Jahren Amtszeit niedergelegt hatte. Der Bürgermeister sprach Herrn Schmidt Dank und Anerkennung für seine Tätigkeit aus und überreichte ihm den Ehrenkrug der Stadt Montabaur.
Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken informierte den Rat darüber, daß der Baubeginn für die Tiefgarage auf dem Gelände Decker in ca. 2 bis 3 Wochen erfolgen solle.
Es sei vorgesehen, das Konzept für die Bebauung dieser Tiefgarage in der nächsten Ausschußsitzjung am 10.10.1996 und Stadtratsitzung am 29.10.1996 vorzustellen und zu beraten. Vor der Stadtratsitzung wolle man ein Gespräch mit dem Vorstand der Werbegemeinschaft »Montabaur aktuell« führen. Grüße an den Stadtrat übermittelte er aus den Partnerstädten Brackley und Tonnerre, deren Gäste man anläßlich des Schü- stermarktes in Montabaur begrüßen konnte.
Anläßlich eines Besuches einer Abordnung des Stadtrates von Montabaur in der Partnerstadt Sebnitz im Oktober habe man Vereinsvertreter zu einem Vorgespräch am 2. Oktober 1996, 19.30 Uhr, in den Sitzungssaal des Rathauses eingeladen. Diese Einladung wurde ebenfalls an die im Rat vertretenen Fraktionen ausgesprochen.
Wie bereits in der Presse berichtet, informierte der Vorsitzende den Rat, daß der Spatenstich zum Bau der Kläranlage im Gelbachtal unterhalb von Ettersdorf erfolgt sei. Die Stadtteile im Gelbachtal (Bladernheim, Ettersdorf und Reckenthal) werden somit an eine mechanisch-biologische Kläranlage angeschlossen werden.
Zum Abschluß seiner Ausführungen verwies er auf ein Bild über der Eingangstür des Sitzungssaales. Eine Besucherin aus Israel hatte das Bild, das den Berg Tabor in Israel zeige, der Stadt zum Geschenk gemacht.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Hohenstraße«
Einstimmig stimmte der Stadtrat dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Hohenstraße« zu. Für die Dauer eines Monats kann die Entwurfsplanung beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Das Plangebiet mit einer Größe von rund 1,45 ha wird im Osten von der Werkstraße, im Norden von der Eisenbahnlinie Montabaur - Siershahn und im Süden und Westen von der Eschel- bacher Straße begrenzt. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Mischgebiet ausgewiesen, um ein nebeneinander von Wohnen und nicht störendem Gewerbe zu erreichen. Entlang der Eschelbacher Straße wird eine durchgängige dreigeschossige Bebauung erfolgen. Am Ortseingang von Eschelbach her solle ein Verkehrskreisel zur Sicherung des reibungslosen Verkehrsablaufes gebaut werden. An dieser markanten Stelle ist die Errichtung eines sechsstöckigen Gebäudes als »Tor zur Stadt« vorgesehen.
Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer (SPD) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß mit dieser neuen Planung mehr Verkehr über bzw. nach Horressen abgeleitet werde. Er bat, schon heute über eine Lösung nachzudenken. Auf seine Frage nach der Ableitung des Oberflächen- bzw. Niederschlags Wassers über den Trabenaubach erklärte die Verwaltung, daß diese Möglichkeit zur Zeit noch geprüft werde.
Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken erklärte, daß im Flächennutzungsplan eine Trasse für eine Umgehung Horressen schon vor Jahren freigehalten worden sei. Es sei jedoch ungewiß, wann die Verkehrsdichte eine Forderung gegenüber dem Land rechtfertige.
Nachwahl eines Mitgliedes für die Bewertungskommission »Fassadenwettbewerb«
Der Stadtrat wählte einstimmig Karin Jünemann, Weststraße 1, Montabaur-Elgendorf, als Nachfolgerin für Hartmut Jaspert zum Mitglied der Bewertungskommission »Fassadenwettbewerb«.
Neuwahl eines Stadtteilbeauftragten für den Stadtteil Wirzenborn
Ebenfalls einstimmig wählte der Stadtrat Rudi Eid, Hermol- derweg 1, Montabaur-Wirzenborn zum Stadtteilvertreter für den Stadtteil Wirzenborn als Nachfolger für den zuvor verabschiedeten Albert Schmidt.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Poststraße« in Montabaur-Horressen
Auf den Grundstücken Flur 3, Flurstücke 170/4,172/2, 174/4 175/2 und 1250 im Stadtteil Horressen soll auf ca. 4.000 rrr eine Wohnanlage geschaffen werden. Die Zahl der Wohneinheiten soll auf 33 festgesetzt werden. Im Bereich zur Poststraße hin sollen drei Einfamilienhäuser und im südlichen Grundstücksteil entlang des vorhandenen Grabens drei Zehnfamilienhäuser entstehen. Bis auf wenige Besucherparkplätze sollen die notwendigen Parkplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden, deren Zufahrt zwischen dem bereits existenten Wohnhaus des Bauherrn und den neu entstehenden Einfamilienhäusern gelegt wurde, so daß eine Belästigung der Nachbarschaft durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge weitestgehend vermieden werden kann.
Mit 1 Nein-Stimme und 22 Ja-Stimmen berücksichtigte der Stadtrat nur teilweise Bedenken und Anregungen, die die Interessengemeinschaft der Anlieger der Poststraße/Breslauer Straße vorgebracht hatten. Bedenken und Anregungen zur Verkehrssituation sollen dadurch aufgegriffen werden, daß die Postsfraße einerseits als Einbahnstraße mit entsprechenden Parkverbotsschildern und/oder in Absprache mit den Anliegern andererseits zusätzlich als verkehrsberuhigter Bereich mit einer entsprechenden Beschilderung aüsgewiesen werde. Zur Regulierung evtl, späterer Schäden soll eine Beweissicherung durch den Bauherrn vorgenommen werden. Die mögliche Geschoßflächenzahl wird von 1,1 auf 0,8 reduziert und die Zahl der.neu zu schaffenden Wohneinheiten auf 33 begrenzt.
Ratsmitglied Olaf Manns (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, daß die Anlieger entgegen der Darstellung in der Beschlußvorlage keine Einbahnstraße wollten.
Ebenfalls bei einer Gegenstimme faßte der Stadtrat den Zu- stimmungs- und Satzungsbeschluß.
Gleichzeitig beschloß der Rat eine Ergänzung der Textfestsetzungen zu den Kompensationsflächen, die aufgrund einer Anpassung an die derzeitige Rechtsprechung erforderlich wurde und lediglich klarstellenden Charakter habe.
Aufstellung des Bebauungsplanes »In Hehl« in Montabaur- Bladernheim
Das Bebauungsplanverfahren wurde bisher mit der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Offenlage erfolgte in der Zeit von 15.04. bis 15.05.1996. Von seiten der betroffenen Bürger wurden keinerlei Bedenken und Anregungen vorgetragen.
Über Bedenken und Anregungen, die von zwei Behörden vorgebracht wurden, entschied der Stadtrat wie folgt:
1. Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Die Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises werden dadurch berücksichtigt, daß in der Textfestsetzung die maximal zulässige Zahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude auf zwei festgeschrieben wird. Um mögliche Grundstücksteilungen zu vermeiden und damit die Gesamtzahl der möglichen Wohnungen zu beschränken, wird außerdem eine Regelung eingefügt, womit die Mindestgrundstücksgröße gemäß Eintrag in der Planskizze auf 700 m 2 bzw. 450 m 2 vorgeschrieben wird.
2. Staatliches Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft
Die Anregung des Staatlichen Amtes für Wasser- und Abfallwirtschaft, das nicht in Zisternen zurückgehaltene Niederschlagswasser breitflächig auf den Grundstücken versickern bzw. über Entwässerungsmulden in den vorhandenen Graben einleiten zu lassen, wird berücksichtigt und in den Bebauungsplanentwurf eingestellt.
Mit jeweils 1 Nein-Stimme berücksichtigte der Stadtrat die zuvor geschilderten Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange, faßte den Zustimmungsbeschluß und den Beschluß zur,erneuten Offenlage.
Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« für das Grundstück Flur 18, Flurstück 17, Im Baumberg 3
Die Eigentümer des Grundstückes Flur 18, Flurstück 17, haben eine Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« bezüglich der festgesetzten überbaubaren Fläche beantragt. Zur Errichtung eines weiteren Einfamilienhauses soll die beste-

