Montabaur
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Nr. 40/96
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Der Geltungsbereich ist aus der nachfolgend abgedruckten Planskizze ersichtlich.
Bebauungsplan »Eisenköppel/Börnchen«
56335 Neuhäusel, 30.09.1996 (S.)
Roggenbach, Ortsbürgermeister
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 05.09.1996 Nachwahl von Ausschußmitgliedem
Klaus Sommer, Norbert Wenzlow und Manfred Tauchert haben die Niederlegung ihrer Mandate als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied der nachfolgend genannten Ausschüsse erklärt:
Klaus Sommer, Mitglied, Rechnungsprüfungsausschuß Norbert Wenzlow, Mitglied, Bauausschuß Norbert Wenzlow, stellvertretendes Mitglied, Ausschuß für Sport und Kultur
Manfred Tauchert, stellvertretendes Mitglied, Bauausschuß Bereits im August 1995 hat Christoph Bellessem die Niederlegung seines Mandates als Mitglied des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse erklärt. Da Herr Bellessem stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses war, mußte der Ortsgemeinderat einen Nachfolger wählen.
Einstimmig wählten die Ratsmitglieder folgende Personen in die jeweiligen Ausschüsse:
Norbert Wenzlow, Mitglied, Rechnungsprüfungsausschuß Prof. Karl-Ludwig Scholl, Mitglied, Bauausschuß Norbert Wenzlow, stellvertretendes Mitglied, Umlegungsausschuß Joachim Rockenfeller, stellvertretendes Mitglied, Ausschuß für Sport und Kultur
Joachim Rockenfeiler, stellvertretendes Mitglied, Bauausschuß Widmung von Verkehrsflächen im Mittelweg Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschloß der Ortsgemeinderat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Bezeichnung, verlaufend von - bis, Tag der Verkehrsübergabe Mittelweg (Parzelle 120/7) »Im Windegut« - Hauptstraße, B 49 01.01.1996
Da die o.g. Straße endgültig hergestellt ist, konnte die Widmung ausgesprochen werden.
Verschiedene Baumaßnahmen / Auftragsvergaben
Der Ortsgemeinderat hatte über die Empfehlungen des Bauausschusses aus dessen Sitzung vom 10.07.1996 zu entscheiden. U.a. wurden folgende Entscheidungen getroffen:
- Ableitung des Oberflächenwassers auf dem befestigten Feldweg oberhalb des Baugebietes »Auf der Haid«
Die auf dem befestigten Feldweg oberhalb des Baugebietes »Auf der Haid« vorhandenen Einlaufrinnen und -Schächte können offensichtlich die großen Wassermengen bei starken Regenfällen oder Platzregen nicht auffangen. Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Bauausschusses
und beschloß, daß vom Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ein Vorschlag unterbreitet werden soll, welche geeigneten Maßnahmen möglich sind, schon vorher das Oberflächenwasser aus dem Bereich einer ortsansässigen Baumschule auf andere Weise abzuleiten.
- Friedhof; Leichenhalle Heizung
Für das Jahr 1997 wurde vom Ortsgemeinderat in der vorletzten Sitzung u. a. als Investitionsmaßnahme die Anschaffung von Konvektionsgeräten zur Erwärmung der Leichenhalle bei Trauerfeiern im Winter beschlossen. Der Ortsbürgermeister schlug hierzu vor, Strahlenheizer anzuschaffen. Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Bauausschusses und beschloß einstimmig, zunächst 2 solcher Geräte Anfang 1997 zu kaufen und nach erfolgreicher Erprobung evtl, zusätzliche Geräte anzuschaffen. Die erforderliche Stromzuführung in die Leichenhalle soll von einer ortsansässigen Firma gelegt werden.
Kühlraum
Aufgrund der gesteigerten Inanspruchnahme des 1. Kühlraumes (die Ortsgemeinde Neuhäusel mußi ihren Kühlraum auch den umliegenden Ortsgemeinden bei Bedarf zur Verfügung stellen) wurde im Bauausschuß die Frage der Erweiterung der Kühlung für den 2. Kühlraum angesprochen. Da die baulichen Voraussetzungen hierfür schon vorhanden sind, war der Ausschuß einhellig der Meinung, für 1997 das 2. Kühlgerät anzuschaffen und den 2. Kühlraum entsprechend herzurichten (einschließlich der Wand- und Bodenfliesen). Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, der Ortsgemeinde bis Ende 1996 entsprechende Angebote vorzulegen, damit der Ortsgemeinderat frühzeitig hierüber abschließend befinden könne. Die Ratsmitglieder bestätigten einstimmig bei 1 Enthaltung den Beschluß des Bauausschusses.
- Tannenweg (neben Anwesen Muthig)
Der Bauausschuß besichtigte in seiner Sitzung am 10.07.1996 die beiden teils total beschädigten Straßeneinlaufrinnen. Er empfahl dem Ortsgemeinderat, zur Vermeidung von Unfallgefahren beide Straßeneinlaufrinnen sofort zu erneuern. Der Ortsgemeinderat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.
- Tannenweg (Straßenschäden im Neubauviertel Grüner) Nach Übernahme der im o. a. Gebiet befindlichen Straße durch die Ortsgemeinde besichtigte der Bauausschuß in seiner Sitzung am 10.07.1996 die durch die Baumaßnahmen aufgetretenen teils erheblichen Schäden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, die Schäden aufzunehmen und eine entsprechende Aufstellung sowie eine Kostenschätzung vorzulegen. Die weitere Vorgehensweise solle der Rat bestimmen. Der Ortsgemeinderat beschloß in seiner Sitzung am 05.09.1996 den Neueinbau von Randsteinen.
- Lärmschutzwall entlang der B 49 (Ortsausgang - Richtung Montabaur)
Nach intensiven Beratungen hinsichtlich der Anlage des Lärmschutzwalles war der Bauaüsschuß zu der Auffassung gelangt, daß aufgrund der Gegebenheiten (Breite und vorhandene Bepflanzung) eine Aufschüttung eines Erdwalles nicht den gewünschten Lärmschutz herbeiführen könne. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Breite sowie der Tiefe des vorhandenen Grabens und einem erforderlichen Neigungswinkel der Aufschüttung würde allenfalls der Erdwall eine Höhe von 1 m über Staßenniveau (B49) erreichen. Außerdem sei eine kostenintensive Ableitung des Oberflächenwassers erforderlich. Da nach Abwägung der o. a. Kriterien für die Anwohner so gut wie keine Verbesserung erreicht werden könne, schlug der Ausschuß dem Ortsgemeinderat vor, von dieser Maßnahme Abstand zu nehmen. Als Verbesserung wurde jedoch vorgegeben, die bestehende Bepflanzung (Bäume, Sträucher etc.) zu ergänzen. Ortsbürgermeister Roggenbach wurde beauftragt, einen ortsansässigen Garten- und Landschaftsplaner zu bitten, einen geeigneten Pflanzvorschlag sowie eine Kostenschätzung vorzulegen. Der Ortsgemeinderat stimmte dieser Empfehlung mehrheitlich zu.
Verkehrsberuhigende Maßnahmen und Errichtung von 30- km-Zonen in Wohnstraßen - Antrag der UBG -
Der Fraktionsvorsitzende der UBG trug ergänzend zu dem Antrag, mit dem insgesamt erreicht werden soll, daß sich die Wohnsituation in den Gemeindestraßen deutlicher erkennen läßt und der Verkehrsfluß positiv verändern wird, vor, daß seiner Meinung nach die Notwendigkeit für verkehrsberuhigende Maßnahmen im Rat eine breite Zustimmung finde. Die Wohnsituation werde hierdurch wesentlich verbessert. Der vorliegende Antrag stelle eine Diskussionsgrundlage dar, die

