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Montabaur

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Nr. 39/96

Mitwirkendenversammlung für die Faschingskampagne 1996/97

Zu einer ersten Vorbesprechung laden wir alle Aktiven oder die es noch werden wollen am Dienstag, dem 8. Oktober 1996, um 20.00 Uhr, ins Gasthaus »Zum Grünen Baum« nach Hor­bach ein. Wie bereits angekündigt finden die Fastnachtsver­anstaltungen am 11,01.1997 und am 18.01.1997 im Buchfin­kenzentrum in Horbach/Gackenbach statt. Um auch in dieser Kampagne unseren Besuchern ein anspruchsvolles und füll­haltiges Programm bieten zu können, bitten wir um rege Beteiligung. Vielleicht findet sich noch das eine oder andere unentdeckte Talent.

MGV »Frohsinn« Hübingen e.V.

Herbstkonzert

Am Samstag, dem 05.10.1996, veranstaltet der MGV Hübin­gen sein traditionelles Herbstkonzert in der Buchfinkenland­halle. Beginn ist um 20.00 Uhr.

Neben dem Gastgeber werden noch folgende Vereine an die­sem Konzert teilnehmen: Frauenchor Langenscheid, MGV »Concordia« Girod, MGV »Cäcilia« Großholbach, MGV »Caci­lia« Gackenbach, MGV »Eintracht« Hillscheid, MGV »Concor­dia Frohsinn« Holzappel, MGV »Concordia« Singhofen, Chor­gemeinschaft Daubach-Stahlhofen.

An diesem Abend werden aktive Mitglieder für ihre langjähri­ge Sängertätigkeit geehrt. Wir laden alle interessierten Zuhö­rer recht herzlich zu unserem Herbstkonzert ein.

_ Gackenbach _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Gemeindehause

Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990

Gemeindehaus.06439/1764

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 19.09.1996

Haushaltsrechnung 1995 beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits Mitte Juli 1996 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeu­gen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festge­stellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1995 abge­schlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sit­zung am 19.09.1996 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürger­meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1995 werden im Rah­men einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung noch zur Kenntnis gegeben.

Vergabe von Wirtschaftswegebaumaßnahmen

Der Ortsgemeinderat vergab den Auftrag zum Ausbau von Wirtschaftswegen an eine in Diez ansässige Firma zum Ange­botspreis von 56.664,18 DM.

Geplanter Ausbau der Hübinger Straße im Ortsteil Dies

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, im Zuge des für 1997 geplanten Ausbaues der Hübinger Straße (L 326) im Ortsteil Dies die Bushaltestelle um ca. 30 m vor das Flurstück 43 zu verlegen. Das Straßen- und Verkehrsamt Diez wurde bereits beauftragt, entsprechenden Grunderwerb zu tätigen.

Einleitung der Umlegung für das Baugebiet des Bebauungs­planes »Halfterweg-Erweiterung«

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des BauGB (Landesverordnung über die Umle­gungsausschüsse) in der jeweils geltenden Fassung für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Halfterweg II« die Umle­gung einzüleiten. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeich­nung »Halfterweg-Erweiterung«.

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 142 und 159 sowie die Straße »Halfterweg«, im Süden durch die K 172, im Westen durch die Wege Flurstücke 169 und 171/1 und die Straße »Neue Hohl« und im Norden durch die jeweils nördliche Grenze der Flurstücke 146, 145, 136, 144 und 142.

Zustimmung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

Der Ortsgemeinderat stimmte der 7. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß § 67 Abs. 2 GemO einstimmig zu.

Gemeindliche Beteiligung an einem Radwandertag im Gel- bachtal im Jahre 1997

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur auf Durchführung eines Radwandertages im Gelbachtal im Jahre 1997 grundsätzlich zu. Soweit die Ortsgemeinde hierbei finanziell belastet wird, soll hierüber erneut ein Beschluß gefaßt wer Jen.

Aktion »Saubere Landschaft«

Am Samstag, dem 28. September 1996, findet im Wester­waldkreis wieder eine Aktion »Saubere Landschaft« statt. Auch unsere Ortsgemeinde wird sich hieran erneut beteiligen. Ich lade alle umweltbewußten Kinder, Jugendliche und Er­wachsene unserer Gemeinde ganz herzlich ein, dabei mitzu­helfen, die Landschaft von den vielen Hinterlassenschaften zu säubern, die uneinsichtige Zeitgenossen noch immer achtlos wegwerfen oder liegenlassen.

Wir treffen uns morgens um 09.30 Uhr an der Pfarrkirche, die Aktion wird gegen 12.30 Uhr beendet sein. Na los, macht mit!

Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

_ Horbach __

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435

Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach

vom 19.09.1996

Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffent­liche Verkehrsanlagen

Der Ortsgemeinderat beschloß die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen. Die Sat­zung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.

Dies wurde erforderlich, da das »Kommunalabgabenrecht in Rheinland-Pfalz« zum 01.01.1996 auf eine neue Rechtsgrund­lage gestellt worden ist. Mit Datum vom 20.06.1995 wurde das Kommunalabgabengesetz 1996 beschlossen. Dadurch ist das erst vor einem knappen Jahrzehnt in Kraft getretene KAG vom 05.05.1986 einschließlich der Kommunalabgabenordnung (KAVO) vom 24.07.1986 außer Kraft getreten. Das neue KAG geht einen grundsätzlich anderen Weg als das vorherige KAG 1986. Während das KAG 1986 sehr detaillierte Regelungen im Gesetz bzw. der KAVO enthielt, beschränkt sich das KAG 1996 auf weniger Regelungen und überläßt vieles der satzungs­rechtlichen Ausgestaltung durch die kommunalen Gebietskör­perschaften.

Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Satzung, die in einer der nächsten Ausgaben öffentlich bekanntgemacht wird, er­faßt detaillierte Regelungen, die bisher im Gesetz normiert waren, und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung:

Wirtschafts- und Fällungsplan 1997 beschlossen

Einstimmig (bei 1 Enthaltung) verabschiedete der Ortsge­meinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1997. Gemäß den Berech­nungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 80.980 DM und Gesamtausgaben von 79.560 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 845 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 65 fm Eiche, 515 fm Buche sowie 265 fm Fichte.