Montabaur
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Nr. 39/96
Mitwirkendenversammlung für die Faschingskampagne 1996/97
Zu einer ersten Vorbesprechung laden wir alle Aktiven oder die es noch werden wollen am Dienstag, dem 8. Oktober 1996, um 20.00 Uhr, ins Gasthaus »Zum Grünen Baum« nach Horbach ein. Wie bereits angekündigt finden die Fastnachtsveranstaltungen am 11,01.1997 und am 18.01.1997 im Buchfinkenzentrum in Horbach/Gackenbach statt. Um auch in dieser Kampagne unseren Besuchern ein anspruchsvolles und füllhaltiges Programm bieten zu können, bitten wir um rege Beteiligung. Vielleicht findet sich noch das eine oder andere unentdeckte Talent.
MGV »Frohsinn« Hübingen e.V.
Herbstkonzert
Am Samstag, dem 05.10.1996, veranstaltet der MGV Hübingen sein traditionelles Herbstkonzert in der Buchfinkenlandhalle. Beginn ist um 20.00 Uhr.
Neben dem Gastgeber werden noch folgende Vereine an diesem Konzert teilnehmen: Frauenchor Langenscheid, MGV »Concordia« Girod, MGV »Cäcilia« Großholbach, MGV »Cacilia« Gackenbach, MGV »Eintracht« Hillscheid, MGV »Concordia Frohsinn« Holzappel, MGV »Concordia« Singhofen, Chorgemeinschaft Daubach-Stahlhofen.
An diesem Abend werden aktive Mitglieder für ihre langjährige Sängertätigkeit geehrt. Wir laden alle interessierten Zuhörer recht herzlich zu unserem Herbstkonzert ein.
_ Gackenbach _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehause
Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990
Gemeindehaus.06439/1764
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 19.09.1996
Haushaltsrechnung 1995 beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits Mitte Juli 1996 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1995 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 19.09.1996 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1995 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung noch zur Kenntnis gegeben.
Vergabe von Wirtschaftswegebaumaßnahmen
Der Ortsgemeinderat vergab den Auftrag zum Ausbau von Wirtschaftswegen an eine in Diez ansässige Firma zum Angebotspreis von 56.664,18 DM.
Geplanter Ausbau der Hübinger Straße im Ortsteil Dies
Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, im Zuge des für 1997 geplanten Ausbaues der Hübinger Straße (L 326) im Ortsteil Dies die Bushaltestelle um ca. 30 m vor das Flurstück 43 zu verlegen. Das Straßen- und Verkehrsamt Diez wurde bereits beauftragt, entsprechenden Grunderwerb zu tätigen.
Einleitung der Umlegung für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Halfterweg-Erweiterung«
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des BauGB (Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse) in der jeweils geltenden Fassung für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Halfterweg II« die Umlegung einzüleiten. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Halfterweg-Erweiterung«.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 142 und 159 sowie die Straße »Halfterweg«, im Süden durch die K 172, im Westen durch die Wege Flurstücke 169 und 171/1 und die Straße »Neue Hohl« und im Norden durch die jeweils nördliche Grenze der Flurstücke 146, 145, 136, 144 und 142.
Zustimmung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Ortsgemeinderat stimmte der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß § 67 Abs. 2 GemO einstimmig zu.
Gemeindliche Beteiligung an einem Radwandertag im Gel- bachtal im Jahre 1997
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur auf Durchführung eines Radwandertages im Gelbachtal im Jahre 1997 grundsätzlich zu. Soweit die Ortsgemeinde hierbei finanziell belastet wird, soll hierüber erneut ein Beschluß gefaßt wer Jen.
Aktion »Saubere Landschaft«
Am Samstag, dem 28. September 1996, findet im Westerwaldkreis wieder eine Aktion »Saubere Landschaft« statt. Auch unsere Ortsgemeinde wird sich hieran erneut beteiligen. Ich lade alle umweltbewußten Kinder, Jugendliche und Erwachsene unserer Gemeinde ganz herzlich ein, dabei mitzuhelfen, die Landschaft von den vielen Hinterlassenschaften zu säubern, die uneinsichtige Zeitgenossen noch immer achtlos wegwerfen oder liegenlassen.
Wir treffen uns morgens um 09.30 Uhr an der Pfarrkirche, die Aktion wird gegen 12.30 Uhr beendet sein. Na los, macht mit!
Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
_ Horbach __
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435
Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach
vom 19.09.1996
Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
Der Ortsgemeinderat beschloß die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.
Dies wurde erforderlich, da das »Kommunalabgabenrecht in Rheinland-Pfalz« zum 01.01.1996 auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden ist. Mit Datum vom 20.06.1995 wurde das Kommunalabgabengesetz 1996 beschlossen. Dadurch ist das erst vor einem knappen Jahrzehnt in Kraft getretene KAG vom 05.05.1986 einschließlich der Kommunalabgabenordnung (KAVO) vom 24.07.1986 außer Kraft getreten. Das neue KAG geht einen grundsätzlich anderen Weg als das vorherige KAG 1986. Während das KAG 1986 sehr detaillierte Regelungen im Gesetz bzw. der KAVO enthielt, beschränkt sich das KAG 1996 auf weniger Regelungen und überläßt vieles der satzungsrechtlichen Ausgestaltung durch die kommunalen Gebietskörperschaften.
Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Satzung, die in einer der nächsten Ausgaben öffentlich bekanntgemacht wird, erfaßt detaillierte Regelungen, die bisher im Gesetz normiert waren, und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung:
Wirtschafts- und Fällungsplan 1997 beschlossen
Einstimmig (bei 1 Enthaltung) verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1997. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 80.980 DM und Gesamtausgaben von 79.560 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 845 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 65 fm Eiche, 515 fm Buche sowie 265 fm Fichte.

