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Montabaur

Zu Beginn der Beratung informierte Bürgermeister Dr. Possel- Dölken die Ratsmitglieder über das Ergebnis der Vorberatung in den Ausschüssen am 26.06.1996, wonach dem Verbandsge­meinderat empfohlen wurde, das Sanierungskonzept in heuti­ger Sitzung zu beschließen und einen Förderantrag beim Land einzureichen. Von Ratsmitglied Paul Widner wurde mitgeteilt, daß die SPD-Fraktion den Umbau und die Sanierung des Hallen- und Freibades für erforderlich hält und deshalb dem Sanierungskonzept zustimmen werde.

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Eine andere Meinung wurde von der FWG-Fraktion vertreten. Obwohl man eine Sanierung für dringend örforderlich halte, werde man dem Sanierungskonzept ohne die - nach Ansicht der FWG-Fraktion fehlende und notwendige - vertraglich fest­gelegte Finanzierungsvereinbarung für die entstehenden Ko­sten zwischen der Verbandsgemeinde und der Stadt Monta­baur nicht zustimmen.

Auch der Einwand von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, daß sich der angesprochene Vertrag lediglich auf konkrete Bau­maßnahmen, nicht aber auf die Planung solcher Maßnahmen erstreckt, konnte die Mitglieder der FWG-Fraktion nicht um­stimmen.

Ebenfalls keine Zustimmung fand das Sanierungskonzept für das Hallen- und Freibad zunächst bei den Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ratsmitglied Bernhard Houy vertrat die Auffassung, ohne Saunabau stünden die Sanierungskosten von 11 Mio. DM in keinem angemessenen ! Verhältnis zu der künftigen Nutzung des Hallen- und Freiba- ! des.

Nr. 30/96

Projekt »Arbeit statt Sozialhilfe«

a) Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung

b) Eingliederung von Sozialhilfeempfängern aus der VG Montabaur in den Arbeitsmarkt - Antrag der SPD-Fraktion vom 12.06.1996

Die Durchführung des Projektes »Arbeit statt Sozialhilfe« in Kooperation mit der Firma ISB, Montabaur, wurde vom Ver­bandsgemeinderat einstimmig beschlossen. Inhalt des Projek­tes ist es, ca. 20 Sozialhilfeempfängern, die

- Mindestvoraussetzungen an persönlicher Zuverlässigkeit und Motivation zu Erreichung des Maßnahmeziels mit­bringen,

- keine vorrangigen Leistungsansprüche nach dem Arbeits­forderungsgesetz haben,

- seit einem Jahr oder länger arbeitslos sind oder bei denen zu erwarten ist, daß sie in absehbarer Zeit keine Beschäf­tigung finden,

- in nächster Zeit keine Maßnahme des Arbeitsamtes zur beruflichen Förderung oder Wiedereingliederung beginnen können,

- eine relativ hohe Sozialhilfe erhalten, weil zur Bedarfsge­meinschaft noch unterhaltsberechtigte Angehörige gehö­ren

über einen Zeitraum von 6 Monaten sowohl theoretisch als auch berufspraktisch zu schulen. Im Anschluß hieran erfolgen Berufspraktikas, wobei die Anknüpfung eines sich an­schließenden Arbeitsverhältnisses angestrebt wird.

Die CDU-Fraktion riet davon ab, die Sanierungskosten, aber auch die laufende Unterdeckung des Bades durch einen Sau­naanbau, in die Höhe zu treiben. Es dürfe nicht vergessen werden, daß die Sanierung des Bades unbedingt erforderlich sei; der Anbau einer Sauna hingegen, der mit ca. 2 Mio. DM zusätzlich zu Buche schlagen wird, erhöhe nur die Sanierungs­kosten, bringe aber keinesfalls eine Einnahmesteigerung in der Höhe, wie sie zur Kostendeckung erforderlich wäre, so Wolfgang Müller von der CDU.

Die Kosten des Bildungsträgers, der sowohl die Qualifizierung als auch die Vermittlung der Berufspraktikas übernimmt, belasten nicht den Etat der Verbandsgemeinde Montabaur. Paul Widner, Vorsitzender der SPD-Fraktion, bedankte sich namens seiner Fraktion für die Initiative der Verbandsge­meindeverwaltung.

1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan der Verbandsge­meinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1996

Nach Einschätzung von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wird sich das entstehende Defizit - auch unter Einbeziehung der Neuberechnung für den Saunaanbau und Verkleinerung des Außenplanschbeckens - nicht in dem Maße verringern, wie Eintrittsgelder von den Mehrbesuchern der Sauna eingenom­men werden. Insbesondere die Kosten für den Kapitaldienst würden dazu führen, daß sich das Defizit aus dem Betrieb des Bades weiter erhöhe, wenn man eine Sauna baue. Auch er sprach sich gegen den Anbau einer Sauna zum jetzigen Zeit­punkt aus.

Der von Ratsmitglied Wiltrud Schwarz (SPD) gestellte Antrag, den Anbau einer Sauna in das Umbau- und Sanierungskonzept aufzunehmen wurde bei 6 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen und 24 Nein-Stimmen abgelehnt, weil man realistischerweise nicht mit einem höheren Landeszuschuß rechnen könne und die Einbeziehung der Sauna in den Zuschußantrag zusätzliche Planungskosten verursache.

Erschließung des Industriegebietes »Illbach« in Heiligen- roth;

Abschluß einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Ortsgemeinde Hei- ligenroth

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates beschlossen bei einer Gegenstimme, daß die Vorfinanzierung der Erschließung des Industriegebietes »Illbach« gemeinsam durch die Ver­bandsgemeinde Montabaur und die Ortsgemeinde Heiligen- roth erfolgt.

Mit dieser Vereinbarung werde eine neue Form der Finanzie­rung für die Erschließung eines Industriegebietes gefunden, betonte erster Beigeordneter Heinz Reusch.

Da das Gebiet mit einer Größe von 32 ha die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Ortsgemeinde übersteigt, die Voraus­setzungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu ermögli­chen aber ein wichtiges Ziel ist, wird die Verbandsgemeinde die Erschließung des Industriegebietes vorfinanzieren. Die Sprecher aller Fraktionen des Verbandsgemeinderates spra­chen sich einmütig für diese Maßnahme aus.

Die exzellente Lage des zu erschließenden Gebietes und die Möglichkeit, neue Arbeitsplätze in der Region zu schaffen, waren die Hauptargumente für die Zustimmung.

Bereits am Tag zuvor hatte das Objekt die Zustimmung der Ortsbürgermeister in der Dienstversammlung gefunden.

Der Verbandsgemeinderat Montabaur beschloß einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaus­haltsplan der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haus­haltsjahr 1996, die aufgrund der gemeinsamen-Finanzierung der Erschließung des Industriegebietes »Illbach« in Heibgen- roth erforderlich wurden. Gleichzeitig wurde das dem Nach­tragshaushaltsplan als Anlage beigefügte geänderte Investiti­onsprogramm für die Jahre 1995 bis 1999 einstimmig be­schlossen.

Aufstellung des Landschaftsplanes für das Gebiet der Ver- bandsgemeinde Montabaur

Die Aufstellung des Landschaftsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur wurde durch die Mitglieder des Verbandsgemeinderates bei zwei Gegenstimmen beschlos­sen.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß der Entwurf des Land­schaftsplanes gleichzeitig mit dem Entwurf des Flächennut­zungsplanes für die Dauer von drei Monaten beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten und parallel zur vorgezogenen Bürgerbe­teiligung durchzuführen und im Rahmen dessen, die land­schaftsplanerische Stellungnahmen einzuholen.

Aus der Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses

der Verbandsgemeinde Montabaur vom 4. Juli 1996 Vergabe von Aufträgen;

Anschaffung einer Software für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß einstimmig die Auf­tragsvergabe für die Lieferung und Installation der Software für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie die Durchführung der Schulungsmaßnahmen an die Firma CIP vorbehaltlich eines erfolgreich durchgeführten Systemtests mit konvertierten Echtdaten. Kostenaufwand incl. notwendi­ger Schulungsmaßnahmen und Konvertierung der Daten: 100.000 DM.