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Montabaur

23

Nr. 29/96

Nomborn

Bibelgesprächskreis

Das nächste Treffen findet am Dienstag, dem 23.07.1996, um 20.00 Uhr, im Jugendheim in Nomborn, statt. Alle, die sich dafür interessieren, sind zu diesem Gesprächsabend ganz herzlich eingeladen.

Spinnstube

Dienstag, den 23. Juli

In diesem kühlen Sommer spinnen wir fleißig weiter: ab 19.30 Uhr im Nomborner Gemeindehaus.

ELBERTGEMEINDEN

Vergabe von Schlagabraum aus Bestandspflegearbeiten

Im Forstrevier Elbert kann noch Schlagabraum der Baumar­ten Ahorn, Esche sowie Linde kostengünstig abgegeben wer­den. Interessierte Bürger melden sich bitte beim Forstrevier, Telefon 02602/180155.

gez. Revierförster Klein

Niederelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert fin­det am

Donnerstag, dem 25. Juli 1996, um 20.00 Uhr,

im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Bebauungsplan »Wiesen unter dem Dorf«; Vorstellung ei­nes Planentwurfes

2. Neuanlage eines Grabfeldes

3. Ausbau der Neustraße

4. Aufstellung des Bebauungsplanes »Rund um das Rathaus«

a) Auswertung der Bedenken und Anregungen im Rah­men der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

b) Auswertung der Bedenken und Anregungen im Rah­men des BeteiligungsVerfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

c) Zustimmungsbeschluß

d) Beschluß zur Offenlage des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB

5. Zweite Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld«

a) Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB

b) Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

c) Zustimmungsbeschluß

d) Beschluß zur Offenlage des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB

e) Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öf­fentlicher Belange nach § 4 BauGB

6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für das Grundstück Parzelle 210/1 (Äußerer Weg) nach § 13 BauGB

7. Förderung von Solarkollektoren

8. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

9. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheiten - vorsorglich -

2. Verschiedenes

56412 Niederelbert, 12.07.1996 Bode, Ortsbürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

FWG Hubert Hübinger: Montag, 22.07.1996, 20.00 Uhr, Ver­einsraum Rathaus

FWG Helga Wiechering: Montag, 22.07.1996, 20.15 Uhr, Ne­benzimmer »Fohr-Pils-Stube«

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert

vom 27.06.1996

Ansichtskarte von Niederelbert - Fotowettbewerb

Der Vorsitzende gab bekannt, daß die Ortsgemeinde nach Veröffentlichung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur einen Fotowettbewerb gestartet habe, um in die­sem Rahmen Motive für eine Ansichtskarte von Niederelbert zu sammeln. Als Einsendeschluß wurde der 31.05.1996 festge­legt. Bei der Ortsgemeinde seien danach von folgenden Bür­gern Motive eingereicht worden:

Christian Bach, Äußerer Weg, Niederelbert

Alois Neuroth, Nordstraße, Niederelbert

Joachim Nentwig, Heckenwiesenstraße, Niederelbert

Nach kurzer Diskussion beschloß der Ortsgemeinderat, den

von Herrn Nentwig vorgelegten Entwurf als Motiv für eine

Farbpostkarte auszuwählen.

Erste Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« be­schlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die 1. Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB einzuleiten.

Inhalt der Planänderung:

1. Grundstücksgröße gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB:

Die Größe der Baugrundstücke muß mindestens 420 m 2 betragen, darf jedoch 900 m 2 nicht überschreiten.

2. Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 und 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB:

a) Die öffentliche Verkehrsfläche (Straße verkehrsberu­higt) wird nordöstlich des Anwesens »Im Eichelberg 3« (Parzelle 259) gemäß Planskizze erweitert.

b) Der als Fußweg ausgewiesene Teilbereich der Parzelle 299 wird als Straße (verkehrsberuhigt) ausgewiesen.

3. Traufhöhe gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB:

Die Festsetzung der Traufhöhe entfällt für das gesamte Plangebiet.

4. Baugrenze nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB:

Die Baugrenze wird für die Parzelle 261 im südwestlichen Bereich gemäß Planskizze erweitert.

5. Grünflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB:

Die Parzelle 262 (öffentliche Grünfläche) wird gemäß Planskizze zugunsten des Baugrundstückes Parzelle 261 verkleinert. Weiterhin wird die öffentliche Grünfläche zu­gunsten des Baugrundstückes Parzelle 263 gemäß Plan­skizze verkleinert.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« vom 24.06.1994 gelten unverändert weiter.

Der Ortsgemeinderat beschloß, auf die vorgezogene Bürgerbe­teiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB zu verzichten. Die Bürger haben die Möglichkeit, im Rahmen der Offenlage der Planänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB sich über den Inhalt der Planänderung zu informieren.

Die Ratsmitglieder stimmten der vom Bauausschuß und der Verwaltung vorgeschlagenen 1. Änderung des Bebauungspla­nes »Im Hardtfeld« in der Form zu, wie sie in der Sitzung Vorgelegen hat, und beschlossen, diese Änderung nebst Be­gründung und Textfestsetzungen auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht offenzulegen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauf­tragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffent­liche Verkehrsanlagen

Der Ortsgemeinderat beschloß die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen. Die Sat­zung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.

Dies wurde erforderlich, da das »Kommunalabgabenrecht in Rheinland-Pfalz« zum 01.01.1996 auf eine neue Rechtsgrund­lage gestellt worden ist. Mit Datum vom 20.06.1995 wurde das Kommunalabgabengesetz 1996 beschlossen. Dadurch ist das erst vor einem knappen Jahrzehnt in Kraft getretene KAG vom 05.05.1986 einschließlich der Kommunalabgabenordnung (KAVO) vom 24.07.1986 außer Kraft getreten. Das neue KAG geht einen grundsätzlich anderen Weg als das vorherige KAG 1986. Während das KAG 1986 sehr detaillierte Regelungen im Gesetz bzw. der KAVO enthielt, beschränkt sich das KAG 1996 auf weniger Regelungen und überläßt vieles der satzungs­rechtlichen Ausgestaltung durch die kommunalen Gebietskör­perschaften.

Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Satzung, die in einer der nächsten Ausgaben öffentlich bekanntgemacht wird, er-

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