Montabaur
23
Nr. 29/96
Nomborn
Bibelgesprächskreis
Das nächste Treffen findet am Dienstag, dem 23.07.1996, um 20.00 Uhr, im Jugendheim in Nomborn, statt. Alle, die sich dafür interessieren, sind zu diesem Gesprächsabend ganz herzlich eingeladen.
Spinnstube
Dienstag, den 23. Juli
In diesem kühlen Sommer spinnen wir fleißig weiter: ab 19.30 Uhr im Nomborner Gemeindehaus.
‘ELBERTGEMEINDEN”
Vergabe von Schlagabraum aus Bestandspflegearbeiten
Im Forstrevier Elbert kann noch Schlagabraum der Baumarten Ahorn, Esche sowie Linde kostengünstig abgegeben werden. Interessierte Bürger melden sich bitte beim Forstrevier, Telefon 02602/180155.
gez. Revierförster Klein
Niederelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am
Donnerstag, dem 25. Juli 1996, um 20.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Bebauungsplan »Wiesen unter dem Dorf«; Vorstellung eines Planentwurfes
2. Neuanlage eines Grabfeldes
3. Ausbau der Neustraße
4. Aufstellung des Bebauungsplanes »Rund um das Rathaus«
a) Auswertung der Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
b) Auswertung der Bedenken und Anregungen im Rahmen des BeteiligungsVerfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
c) Zustimmungsbeschluß
d) Beschluß zur Offenlage des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB
5. Zweite Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld«
a) Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
b) Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
c) Zustimmungsbeschluß
d) Beschluß zur Offenlage des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB
e) Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB
6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für das Grundstück Parzelle 210/1 (Äußerer Weg) nach § 13 BauGB
7. Förderung von Solarkollektoren
8. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
9. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten - vorsorglich -
2. Verschiedenes
56412 Niederelbert, 12.07.1996 Bode, Ortsbürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
FWG Hubert Hübinger: Montag, 22.07.1996, 20.00 Uhr, Vereinsraum Rathaus
FWG Helga Wiechering: Montag, 22.07.1996, 20.15 Uhr, Nebenzimmer »Fohr-Pils-Stube«
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert
vom 27.06.1996
Ansichtskarte von Niederelbert - Fotowettbewerb
Der Vorsitzende gab bekannt, daß die Ortsgemeinde nach Veröffentlichung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur einen Fotowettbewerb gestartet habe, um in diesem Rahmen Motive für eine Ansichtskarte von Niederelbert zu sammeln. Als Einsendeschluß wurde der 31.05.1996 festgelegt. Bei der Ortsgemeinde seien danach von folgenden Bürgern Motive eingereicht worden:
Christian Bach, Äußerer Weg, Niederelbert
Alois Neuroth, Nordstraße, Niederelbert
Joachim Nentwig, Heckenwiesenstraße, Niederelbert
Nach kurzer Diskussion beschloß der Ortsgemeinderat, den
von Herrn Nentwig vorgelegten Entwurf als Motiv für eine
Farbpostkarte auszuwählen.
Erste Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die 1. Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB einzuleiten.
Inhalt der Planänderung:
1. Grundstücksgröße gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB:
Die Größe der Baugrundstücke muß mindestens 420 m 2 betragen, darf jedoch 900 m 2 nicht überschreiten.
2. Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 und 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB:
a) Die öffentliche Verkehrsfläche (Straße verkehrsberuhigt) wird nordöstlich des Anwesens »Im Eichelberg 3« (Parzelle 259) gemäß Planskizze erweitert.
b) Der als Fußweg ausgewiesene Teilbereich der Parzelle 299 wird als Straße (verkehrsberuhigt) ausgewiesen.
3. Traufhöhe gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB:
Die Festsetzung der Traufhöhe entfällt für das gesamte Plangebiet.
4. Baugrenze nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB:
Die Baugrenze wird für die Parzelle 261 im südwestlichen Bereich gemäß Planskizze erweitert.
5. Grünflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB:
Die Parzelle 262 (öffentliche Grünfläche) wird gemäß Planskizze zugunsten des Baugrundstückes Parzelle 261 verkleinert. Weiterhin wird die öffentliche Grünfläche zugunsten des Baugrundstückes Parzelle 263 gemäß Planskizze verkleinert.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« vom 24.06.1994 gelten unverändert weiter.
Der Ortsgemeinderat beschloß, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB zu verzichten. Die Bürger haben die Möglichkeit, im Rahmen der Offenlage der Planänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB sich über den Inhalt der Planänderung zu informieren.
Die Ratsmitglieder stimmten der vom Bauausschuß und der Verwaltung vorgeschlagenen 1. Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« in der Form zu, wie sie in der Sitzung Vorgelegen hat, und beschlossen, diese Änderung nebst Begründung und Textfestsetzungen auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht offenzulegen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
Der Ortsgemeinderat beschloß die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.
Dies wurde erforderlich, da das »Kommunalabgabenrecht in Rheinland-Pfalz« zum 01.01.1996 auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden ist. Mit Datum vom 20.06.1995 wurde das Kommunalabgabengesetz 1996 beschlossen. Dadurch ist das erst vor einem knappen Jahrzehnt in Kraft getretene KAG vom 05.05.1986 einschließlich der Kommunalabgabenordnung (KAVO) vom 24.07.1986 außer Kraft getreten. Das neue KAG geht einen grundsätzlich anderen Weg als das vorherige KAG 1986. Während das KAG 1986 sehr detaillierte Regelungen im Gesetz bzw. der KAVO enthielt, beschränkt sich das KAG 1996 auf weniger Regelungen und überläßt vieles der satzungsrechtlichen Ausgestaltung durch die kommunalen Gebietskörperschaften.
Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Satzung, die in einer der nächsten Ausgaben öffentlich bekanntgemacht wird, er-
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