Montabaur
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Nr. 29/96
2. Freilegung
3. Fahrbahn
4. Radwege
5. Gehwege
6. unselbständige Parkflächen
7. unselbständige Grünanlagen
8. Mischflächen
9. Entwässerungseinrichtungen
10. Beleuchtungseinrichtungen gesondert als Teilbeitrag erhoben werden.
§9
Vorausleistungen
(1) Ab Beginn einer Maßnahme können von der Ortsgemeinde Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden.
(2) Vorausleistungen können auch in mehreren Raten oder bei Erhebung von Teilbeiträgen nach § 8 Abs. 3 verlangt werden.
§10
Ablösung des Ausbaubeitrages
Vor Entstehung des Beitragsanspruches kann die Ablösung des Beitrages vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Beitrags.
§11
Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer, dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist.
(2) Mehrere Entgeltsschuldner sind Gesamtschuldner.
§12
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die Beiträge und Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsschuldners,
3. die Bezeichnung des Grundstückes,
4. den zu zahlenden Betrag,
5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
7. die Eröffnung, daß der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
§13
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen vom 09.04.1990 außer Kraft.
(3) Soweit Beitragsansprüche nach den auf Grund von Absatz 2 aufgehobenen Satzungen entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Niedererbach, den 15.07.1996 (S.)
Ortsgemeinde Niedererbach
ausgefertigt: Ortseifen, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVB1. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Niedererbach, den 15.07.1996 (S.)
Ortseifen, Ortsbürgermeister
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates
Niedererbach vom 12.07.1996
Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde Niedererbach am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Straße »Am Asberg«
Mehrheitlich beschlossen die Ratsmitglieder, den Anteil der Ortsgemeinde Niedererbach am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Straße »Am Asberg« auf 30 v. H. festzusetzen.
Kenntnisnahme einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1996
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von einer unerheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1996 bei der Haushaltsstelle 3300.9870 (Zuweisungen für Investitionen an übrige Bereiche) in Höhe von 1.500 DM (Zuschuß an die Chorgemeinschaft zur Finanzierung eines Klaviers). Haushaltsmittel standen keine zur Verfügung.
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1996
Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1996 bei der Haushaltsstelle 7610.9420 (Ortskerngestaltung - Haushaltsansatz 220.000 DM) in Höhe von 10.000 DM zu, Im Laufe des Jahres konnte die Ortsgemeinde aufgrund intensiver Verhandlungen ein unmittelbar an das Dorfgemeinschaftshaus angrenzendes Gebäude erwerben. Weiterhin machte die mit der Planung des Dorfgemeinschaftshauses beauftragte Architektin Planungskosten geltend. Außerdem erfolgte noch die Anschaffung von Stühlen und Tischen, so daß sich letztlich der Ausgabebedarf auf 230.000 DM beläuft. Die Deckung der Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 7610.3670 - Zuweisung für Anschaffung von Tischen und Stühlen.
Aufstellung einer Aushangtafel
Die Ratsmitglieder stimmten dem Vorschlag des Bauausschusses zu, den bisher vor dem Anwesen Nink, Mittelstraße 7, befindlichen Aushangkasten der Ortsvereine an die Giebelseite des Anwesens Mittelstraße 8 auf gemeindeeigener Fläche zu installieren.
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von dem Prüfungsergebnis der Haushalts- und Finanzbuchführung der Ortsgemeinde Niedererbach für die Jahre 1991 bis 1995. Die Prüfung wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vorgenommen.
Ortsbürgermeister in Urlaub
Vom 20.07.1996 bis zum 04.08.1996 bin ich in Urlaub. Für diese Zeit wird die Vertretung übernommen von dem I. Beigeordneten, Herrn Frink (Telefon 06485/8197). Die Sprechstunde am Montag, 22.07.1996, fällt aus.
Ortseifen, Ortsbürgermeister
Ausstellung
»Unser Heimatort früher und heute«
Die Schüler der Klasse 4 c der Grundschule Nentershausen laden ein zu einer Ausstellung mit dem Thema »Unser Heimatort früher und heute« am Samstag, 20.07.1996, im Gemeindebüro Niedererbach.
Trimm-Treff-Niedererbach e.V.
Kinder aufgepaßt
Die Gruppen Flick-Flack und Flummies haben jetzt Ferien. Wir treffen uns wieder am Dienstag, dem 3. September. Bis bald und einen schönen Urlaub.

