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Montabaur

Jugendgemeinschaften wird jedem Verein bzw. jeder Ju­gendgemeinschaft für diesen Jugendlichen der jährliche Zuschuß gewährt.

4. Antragsverfahren

4.1 Zuschüsse werden nur nach vorheriger schriftlicher Bean­tragung gewährt.

4.2 Antragsberechtigt ist jeder Verein oder jede Jugendge­meinschaft, vertreten durch den Vorstand.

4.3 Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- und Nachnamen, der Geburtsdaten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuß gewährt werden soll, beizu­fügen. Die Richtigkeit der Angaben und der Mitgliedschaft ist vom Vorsitzenden durch Unterschrift zu bestätigen.

4.4 Der Zuschußantrag ist bis zum 01.04. des jeweiligen Jahres bei der Ortsgemeinde einzureichen.

4.5 Mit der Einreichung des Zuschußantrages werden vom Antragsteller diese Förderungsrichtlinien anerkannt.

5. Bewillig ung und Zahlung

5.1 Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt durch die Ortsge­meinde Gackenbach, vertreten durch den Ortsbürgermei­ster. Die Auszahlung erfolgt durch die Verbandsgemeinde­kasse.

5.2 Auf die Zuschußgewährung besteht kein Rechtsanspruch.

6. Haftung

Der Verein bzw. die Jugendgemeinschaft haftet der Ortsge­meinde Gackenbach für die Richtigkeit aller gemachten Anga­ben. Die Ortsgemeinde bzw. die Verbandsgemeinde Monta­baur ist berechtigt, auf geeignete Weise die Richtigkeit zu überprüfen.

7. Schlußbestimmungen

Diese Richtlinien treten ab 01.01.1997 in Kraft.

Gackenbach, den 27. Juni 1996 (S.)

Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Endlich mit der Schule fertig

In den letzten Tagen und Wochen haben viele Gackenbacher Jugendliche ihre Schulausbildung - an der Haupt- oder Real­schule oder am Gymnasium - beendet. Ich gratuliere Euch hierzu ganz herzlich und wünsche Euch - auch im Namen des Ortsgemeinderates - für die Zukunft, insbesondere die beruf­liche, alles Gute und viel Erfolg.

Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Bestellung von Dorffahnen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit Genehmigungsurkunde vom 3. Juni 1996 wurde der Orts­gemeinde Gackenbach die Genehmigung erteilt, eine Flagge zu führen.

Diese Flagge zeigt das schon bekannte neue Ortswappen, das auf 3 grünen, wolfszahnförmig aufsteigenden Flaggenstreifen ruht. Die Flagge darf als Banner oder als Hängeflagge geführt werden. Im Laufe eines Jahres gibt es eine Vielzahl von Anläs­sen, eine Dorffahne zu nutzten. Ein fahnengeschmücktes Dorf bietet einen festlichen Anblick, sei es bei Dorf- oder Vereinsfe­sten. Die Ortsgemeinde möchte nun im Rahmen einer Sammel­bestellung für alle Interessenten Flaggen bestellen. Im Rah­men dieser Sammelbestellung wurden günstige Preise ausge­handelt. Spätere Einzelbestellungen können nur zu erheblich höheren Kosten erfolgen. Folgende Varianten werden angebo- ten:

Hängefahne:

150 x 80 cm = 55,00 DM,

200 x 120 cm = 70,00 DM.

Banner:

(für einen freistehenden Fahnenmast, ausgerüstet mit Holzquerstab, Seitenknöpfen und Aufhängeschnur)

150 x 80 cm = 60,00 DM,

200 x 120 cm = 75,00 DM.

Sollten Sie Interesse am Erwerb einer Dorfflagge haben, so füllen Sie den nachstehenden Vordruck bitte aus und geben ihn bis spätestens Montag, den 15. Juli 1996, an mich zu­rück.

Aufgrund verschiedener Nachfragen habe ich mich ebenfalls um ein Komplettangebot für Fahnenmasten bemüht. Auch hier kann folgendes Angebot unterbreitet werden: a) Fahnenmast aus verzinktem Stahlrohr mit einem Durch­messer von 78 mm, 6 Meter lang, incl. Bodenhülse, Seilrol­len, Seil und Abdeckkappe zu einem Preis von 185,00 DM

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Nr. 28/96 1

b)

c)

d)

Gleiche Ausführung wie a), Fahnenmast jedoch weiß lackiert zu einem Preis von 215,00 DM ;

Nur Fahnenmast weiß lackiert zu einem Preis von 80,00 . DM

Nur Fahnenmast aus Alu-Rundrohr mit einem Durchmes­ser von 50 mm zu einem Preis von 62,00 DM Haben Sie auch hieran Interesse, so vermerken Sie dies eben­falls im nachstehenden Vordruck.

Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

..

Name, Vorname

Strafte, Ort

An die

Ortsgemeinde Gackenbach

z. Hd. Herrn Ortsbürgernteister Ulrich Weidenfeller Halfterweg 16 56412 Gackenbach

Hiermit bestelle ich

Anzahl: _

O Hängefaline(n) zum Preis von 55,00 DM (150 O Hingefahne(n) zum Preis von 70,00 DM (200

O Banner O Banner

zum Preis von 60,00 DM (150 zum Preis von 75,00 DM (200

80 cm) 120 cm)

80 cm) 200 cm)

(zutreffendes bitte ankreuzen)

Weiterhin bestelle ich

Anzahl: _

O Fahnenmast wie unter a, beschrieben, 185,00 DM O Fahnenmast wie unter b, beschrieben, 215,00 DM O Fahnenmast wie unter c, beschrieben, 80,00 DM O Fahnenmast wie unter d, beschrieben, 62,00 DM

Den fälligen Betrag zahle ich In Bar bei der Auslieferung.

(Unterschrift)

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Möhnenverein »Immerfroh«

Unser Grillfest beginnt um 18.00 Uhr in der Grillhütte des Sportplatzes mit Getränken und Würstchen. Mit Rücksicht auf die Besucher des Samstagabend-Amtes ist der Spießbraten für 20.00 Uhr bestellt.

SpVgg. 1920 Horbach

Unsere AH-Mannschaft spielt am Samstag, 13.07.1996, um * 17.30 Uhr, in Holzappel.

'EISBACHGEMEINDEN

Traditionelles Kirmesbaumstellen

Am Samstag, dem 13.07.1996, um 14.00 Uhr, findet unser traditionelles Kirmesbaumstellen statt Wir, die Kirmesgesell­schaft Girod, bitten die Dorfbevölkerung, uns bei dieser Aktion zu unterstützen und somit einen Beitrag für ein gutes Gelin­gen unseres Festes zu leisten.

Freiwillige Feuerwehr Girod j

Entgegen den Angaben in den Übungsplänen findet die ge- i meinsame Übung der 1. und 2. Gruppe wegen der Verschie-! bung der Kirmes in Girod nicht am 19. Juli, sondern am'