Montabaur
Jugendgemeinschaften wird jedem Verein bzw. jeder Jugendgemeinschaft für diesen Jugendlichen der jährliche Zuschuß gewährt.
4. Antragsverfahren
4.1 Zuschüsse werden nur nach vorheriger schriftlicher Beantragung gewährt.
4.2 Antragsberechtigt ist jeder Verein oder jede Jugendgemeinschaft, vertreten durch den Vorstand.
4.3 Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- und Nachnamen, der Geburtsdaten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuß gewährt werden soll, beizufügen. Die Richtigkeit der Angaben und der Mitgliedschaft ist vom Vorsitzenden durch Unterschrift zu bestätigen.
4.4 Der Zuschußantrag ist bis zum 01.04. des jeweiligen Jahres bei der Ortsgemeinde einzureichen.
4.5 Mit der Einreichung des Zuschußantrages werden vom Antragsteller diese Förderungsrichtlinien anerkannt.
5. Bewillig ung und Zahlung
5.1 Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt durch die Ortsgemeinde Gackenbach, vertreten durch den Ortsbürgermeister. Die Auszahlung erfolgt durch die Verbandsgemeindekasse.
5.2 Auf die Zuschußgewährung besteht kein Rechtsanspruch.
6. Haftung
Der Verein bzw. die Jugendgemeinschaft haftet der Ortsgemeinde Gackenbach für die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Die Ortsgemeinde bzw. die Verbandsgemeinde Montabaur ist berechtigt, auf geeignete Weise die Richtigkeit zu überprüfen.
7. Schlußbestimmungen
Diese Richtlinien treten ab 01.01.1997 in Kraft.
Gackenbach, den 27. Juni 1996 (S.)
Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Endlich mit der Schule fertig
In den letzten Tagen und Wochen haben viele Gackenbacher Jugendliche ihre Schulausbildung - an der Haupt- oder Realschule oder am Gymnasium - beendet. Ich gratuliere Euch hierzu ganz herzlich und wünsche Euch - auch im Namen des Ortsgemeinderates - für die Zukunft, insbesondere die berufliche, alles Gute und viel Erfolg.
Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Bestellung von Dorffahnen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit Genehmigungsurkunde vom 3. Juni 1996 wurde der Ortsgemeinde Gackenbach die Genehmigung erteilt, eine Flagge zu führen.
Diese Flagge zeigt das schon bekannte neue Ortswappen, das auf 3 grünen, wolfszahnförmig aufsteigenden Flaggenstreifen ruht. Die Flagge darf als Banner oder als Hängeflagge geführt werden. Im Laufe eines Jahres gibt es eine Vielzahl von Anlässen, eine Dorffahne zu nutzten. Ein fahnengeschmücktes Dorf bietet einen festlichen Anblick, sei es bei Dorf- oder Vereinsfesten. Die Ortsgemeinde möchte nun im Rahmen einer Sammelbestellung für alle Interessenten Flaggen bestellen. Im Rahmen dieser Sammelbestellung wurden günstige Preise ausgehandelt. Spätere Einzelbestellungen können nur zu erheblich höheren Kosten erfolgen. Folgende Varianten werden angebo- ten:
Hängefahne:
150 x 80 cm = 55,00 DM,
200 x 120 cm = 70,00 DM.
Banner:
(für einen freistehenden Fahnenmast, ausgerüstet mit Holzquerstab, Seitenknöpfen und Aufhängeschnur)
150 x 80 cm = 60,00 DM,
200 x 120 cm = 75,00 DM.
Sollten Sie Interesse am Erwerb einer Dorfflagge haben, so füllen Sie den nachstehenden Vordruck bitte aus und geben ihn bis spätestens Montag, den 15. Juli 1996, an mich zurück.
Aufgrund verschiedener Nachfragen habe ich mich ebenfalls um ein Komplettangebot für Fahnenmasten bemüht. Auch hier kann folgendes Angebot unterbreitet werden: a) Fahnenmast aus verzinktem Stahlrohr mit einem Durchmesser von 78 mm, 6 Meter lang, incl. Bodenhülse, Seilrollen, Seil und Abdeckkappe zu einem Preis von 185,00 DM
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Nr. 28/96 1
b)
c)
d)
Gleiche Ausführung wie a), Fahnenmast jedoch weiß lackiert zu einem Preis von 215,00 DM ;
Nur Fahnenmast weiß lackiert zu einem Preis von 80,00 . DM
Nur Fahnenmast aus Alu-Rundrohr mit einem Durchmesser von 50 mm zu einem Preis von 62,00 DM Haben Sie auch hieran Interesse, so vermerken Sie dies ebenfalls im nachstehenden Vordruck.
Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
..
Name, Vorname
Strafte, Ort
An die
Ortsgemeinde Gackenbach
z. Hd. Herrn Ortsbürgernteister Ulrich Weidenfeller Halfterweg 16 56412 Gackenbach
Hiermit bestelle ich
Anzahl: _
O Hängefaline(n) zum Preis von 55,00 DM (150 O Hingefahne(n) zum Preis von 70,00 DM (200
O Banner O Banner
zum Preis von 60,00 DM (150 zum Preis von 75,00 DM (200
80 cm) 120 cm)
80 cm) 200 cm)
(zutreffendes bitte ankreuzen)
Weiterhin bestelle ich
Anzahl: _
O Fahnenmast wie unter a, beschrieben, 185,00 DM O Fahnenmast wie unter b, beschrieben, 215,00 DM O Fahnenmast wie unter c, beschrieben, 80,00 DM O Fahnenmast wie unter d, beschrieben, 62,00 DM
Den fälligen Betrag zahle ich In Bar bei der Auslieferung.
(Unterschrift)
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Möhnenverein »Immerfroh«
Unser Grillfest beginnt um 18.00 Uhr in der Grillhütte des Sportplatzes mit Getränken und Würstchen. Mit Rücksicht auf die Besucher des Samstagabend-Amtes ist der Spießbraten für 20.00 Uhr bestellt.
SpVgg. 1920 Horbach
Unsere AH-Mannschaft spielt am Samstag, 13.07.1996, um * 17.30 Uhr, in Holzappel.
'EISBACHGEMEINDEN”
Traditionelles Kirmesbaumstellen
Am Samstag, dem 13.07.1996, um 14.00 Uhr, findet unser traditionelles Kirmesbaumstellen statt Wir, die Kirmesgesellschaft Girod, bitten die Dorfbevölkerung, uns bei dieser Aktion zu unterstützen und somit einen Beitrag für ein gutes Gelingen unseres Festes zu leisten.
Freiwillige Feuerwehr Girod j
Entgegen den Angaben in den Übungsplänen findet die ge- i meinsame Übung der 1. und 2. Gruppe wegen der Verschie-! bung der Kirmes in Girod nicht am 19. Juli, sondern’ am'

