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Montabaur

Nr. 28/96

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Öffentl. Bekanntmachungen

Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz-Bluhm-Straße« der Stadt Montabaur

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsun­terlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.06.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Fritz-Bluhm-Straße« aufzustel­len.

Am 27.06.1996 wurde entschieden, den Planentwurf nochmals zu ändern.

Die Skizze des Bebauungsplanentwurfes »Fritz-Bluhm- Straße« mit den eingearbeiteten Änderungen liegt gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

29. Juli bis 30. August 1996 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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56410 Montabaur, 3. Juli 1996

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße« der Stadt Montabaur

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsun­terlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 03.05.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Verlän­gerte Südstraße« aufzustellen.

Die geänderte und überarbeitete Entwurfsskizze des Bebau­ungsplanes »Verlängerte Südstraße« liegt gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

29. Juli bis 30. August 1996 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan­entwurfes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht wer­den.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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56410 Montabaur, 3. Juli 1996

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Änderung des Bebauungsplanes »Christches Weiher« der Stadt Montabaur

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsun­terlagen gemäß § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am, 08.12.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Christches Weiher« zu ändern und zu überarbeiten.

Da nach der Durchführung der Offenlage in der Zeit vom 31.07. bis 31.08.1995 noch verschiedene Änderungen eingearbeitet wurden, wird die Entwurfsskizze erneut gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

29. Juli bis 30. August 1996 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Ühr) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.