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Montabaur

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Nr. 27/96

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Auf per.

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56412 Nomborn, 27.06.1996 (S.) Brach, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nombom vom 24.06.1996

Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffent­liche Verkehrsanlagen

Der Ortsgemeinderat beschloß den Entwurf der Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsan­lagen. Die Satzung tritt rückwirkend zum Ol.01.1996 in Kraft. Dies wurde erforderlich, da das »Kommunalabgabenrecht in Rheinland-Pfalz« zum 01.01.1996 auf eine neue Rechtsgrund­lage gestellt worden ist. Mit Datum vom 20.06.1995 wurde das Kommunalabgabengesetz 1996 beschlossen. Dadurch ist das erst vor einem knappen Jahrzehnt in Kraft getretene KAG vom 05.05.1986 einschließlich der Kommunalabgabenordnung (KAVO) vom 24.07.1986 außer Kraft getreten. Das neue KAG geht einen grundsätzlich anderen Weg als das vorherige KAG 1986. Während das KAG 1986 sehr detaillierte Regelungen im Gesetz bzw. der KAVO enthielt, beschränkt sich das KAG 1996 auf weniger Regelungen und üherläßt vieles der satzungs­rechtlichen Ausgestaltung durch die kommunalen Gebietskör­perschaften.

Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Satzung, die in einer der nächsten Ausgaben öffentlich bekanntgemacht wird, er­faßt detaillierte Regelungen, die bisher im Gesetz normiert waren, und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung.

1. Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Be­reich »Auf dem Höppel« beschlössen

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Bebauungs­plan »Ortslage« für den Bereich »Auf dem Höppel« nach § 2 Abs. 1 und 4 BauGB wie folgt zu ändern:

»Zulässig sind

1. Wohngebäude

2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nichtstörende Handwerksbetriebe.

Nicht zulässig sind:

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Des weiteren werden die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO nicht zugelassen.«

Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet, da die Planänderung sich nur unwesentlich auf das Plangebiet bzw. Nachbargebiete auswirkt (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB).

Die Ratsmitglieder stimmten der 1. Änderung des Bebauungs­planes '»Ortslage« für den Bereich »Auf dem Höppel« in der Form zu, wie sie dem Ortsgemeinderat in der Sitzung am 24.06.1996 Vorgelegen hat, und beschlossen, diese Änderung auf die Dauer eines Monats für jedermanns Einsicht offenzu­legen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauf­tragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Be­lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Elternversammlung

Am Mittwoch, dem 10.07.1996, findet um 20.00 Uhr eine Elternversammlung im Dorfgemeinschaftshaus der Ortsge­meinde Heilberscheid statt. Zu dieser Elternversammlung la­den wir alle Eltern, deren Kinder ab August 1996 den Kindergarten in Heilberscheid besuchen, recht herzlich ein.

Der Träger des Kindergartens und die Kindergartenleitung informieren an diesem Abend über den vorgesehenen Ablauf des Kindergartenbetriebes.

Kirmes in Nomborn

Donnerstag, 11. Juli 1996

19.00 Uhr Umzug der Kirmesburschen

Freitag, 12. Juli 1996

20.00 Uhr Deep Mind im Festzelt

Samstag, 13. Juli 1996

14.00 Uhr Stellen des Kirmesbaumes

20.00 Uhr Tanz im Festzelt mit Starlight

Sonntag, 14. Juli 1996

09.00 Uhr Festgottesdienst - Gang zum Friedhof und Toten­ehrung - Frühschoppen im Festzelt mit dem Mu­sikverein »Hui Wäller« Kölbingen 14.00 Uhr Umzug der Kirmesburschen mit Tanz unter dem Kirmesbaum

anschl. Tanz im Festzelt - Eintritt frei 20.00 Uhr Tanz im Festzelt mit Starlight Montag, 15. Juli 1996 08.30 Uhr Dankgottesdienst

10.00 Uhr PatenschaftsgründungNomborn/7. Inst. Btl. 310 Montabaur

Es laden Euch herzlich ein: Die Kirmesburschen

Freiwillige Feuerwehr Nombom

Am Samstag, dem 06.07.1996, treffen sich alle aktiven Kame­raden um 17.15 Uhr am Gerätehaus zur Fahrt zum Feuer­wehrfest in Wirges.

Bitte erscheint pünktlich und vollzählig in Ausgehuniform.

Bibelgesprächskreis

Das nächste Treffen findet am Dienstag, dem 09.07.1996, um 20.00 Uhr, im Jugendheim in Nomborn statt. Alle die sich dafür interessieren, sind zu diesem Gesprächsabend ganz herzlich eingeladen.

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

Öffentliche Bekanntmachung

Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederelbert am 25.04.1996 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöf­fen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsge-

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