Montabaur
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Nr. 27/96
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Auf per.
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56412 Nomborn, 27.06.1996 (S.) Brach, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nombom vom 24.06.1996
Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
Der Ortsgemeinderat beschloß den Entwurf der Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen. Die Satzung tritt rückwirkend zum Ol.01.1996 in Kraft. Dies wurde erforderlich, da das »Kommunalabgabenrecht in Rheinland-Pfalz« zum 01.01.1996 auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden ist. Mit Datum vom 20.06.1995 wurde das Kommunalabgabengesetz 1996 beschlossen. Dadurch ist das erst vor einem knappen Jahrzehnt in Kraft getretene KAG vom 05.05.1986 einschließlich der Kommunalabgabenordnung (KAVO) vom 24.07.1986 außer Kraft getreten. Das neue KAG geht einen grundsätzlich anderen Weg als das vorherige KAG 1986. Während das KAG 1986 sehr detaillierte Regelungen im Gesetz bzw. der KAVO enthielt, beschränkt sich das KAG 1996 auf weniger Regelungen und üherläßt vieles der satzungsrechtlichen Ausgestaltung durch die kommunalen Gebietskörperschaften.
Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Satzung, die in einer der nächsten Ausgaben öffentlich bekanntgemacht wird, erfaßt detaillierte Regelungen, die bisher im Gesetz normiert waren, und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung.
1. Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Bereich »Auf dem Höppel« beschlössen
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, den Bebauungsplan »Ortslage« für den Bereich »Auf dem Höppel« nach § 2 Abs. 1 und 4 BauGB wie folgt zu ändern:
»Zulässig sind
1. Wohngebäude
2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nichtstörende Handwerksbetriebe.
Nicht zulässig sind:
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Des weiteren werden die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO nicht zugelassen.«
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet, da die Planänderung sich nur unwesentlich auf das Plangebiet bzw. Nachbargebiete auswirkt (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB).
Die Ratsmitglieder stimmten der 1. Änderung des Bebauungsplanes '»Ortslage« für den Bereich »Auf dem Höppel« in der Form zu, wie sie dem Ortsgemeinderat in der Sitzung am 24.06.1996 Vorgelegen hat, und beschlossen, diese Änderung auf die Dauer eines Monats für jedermanns Einsicht offenzulegen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Elternversammlung
Am Mittwoch, dem 10.07.1996, findet um 20.00 Uhr eine Elternversammlung im Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Heilberscheid statt. Zu dieser Elternversammlung laden wir alle Eltern, deren Kinder ab August 1996 den Kindergarten in Heilberscheid besuchen, recht herzlich ein.
Der Träger des Kindergartens und die Kindergartenleitung informieren an diesem Abend über den vorgesehenen Ablauf des Kindergartenbetriebes.
Kirmes in Nomborn
Donnerstag, 11. Juli 1996
19.00 Uhr Umzug der Kirmesburschen
Freitag, 12. Juli 1996
20.00 Uhr Deep Mind im Festzelt
Samstag, 13. Juli 1996
14.00 Uhr Stellen des Kirmesbaumes
20.00 Uhr Tanz im Festzelt mit Starlight
Sonntag, 14. Juli 1996
09.00 Uhr Festgottesdienst - Gang zum Friedhof und Totenehrung - Frühschoppen im Festzelt mit dem Musikverein »Hui Wäller« Kölbingen 14.00 Uhr Umzug der Kirmesburschen mit Tanz unter dem Kirmesbaum
anschl. Tanz im Festzelt - Eintritt frei 20.00 Uhr Tanz im Festzelt mit Starlight Montag, 15. Juli 1996 08.30 Uhr Dankgottesdienst
10.00 Uhr PatenschaftsgründungNomborn/7. Inst. Btl. 310 Montabaur
Es laden Euch herzlich ein: Die Kirmesburschen
Freiwillige Feuerwehr Nombom
Am Samstag, dem 06.07.1996, treffen sich alle aktiven Kameraden um 17.15 Uhr am Gerätehaus zur Fahrt zum Feuerwehrfest in Wirges.
Bitte erscheint pünktlich und vollzählig in Ausgehuniform.
Bibelgesprächskreis
Das nächste Treffen findet am Dienstag, dem 09.07.1996, um 20.00 Uhr, im Jugendheim in Nomborn statt. Alle die sich dafür interessieren, sind zu diesem Gesprächsabend ganz herzlich eingeladen.
Niederelbert
ELBERTGEMEINDEN
Öffentliche Bekanntmachung
Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederelbert am 25.04.1996 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsge-
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