Einzelbild herunterladen

Montabaur

30

Nr. 27/96

4. Kenntnisnahme einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1996

5. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1996

6. Aufstellung einer Aushangtafel

7. Befestigung des Weges Sportheim-Schützenhaus

8. Verschiedenes

9. Einwohnerfragestunde

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheit

2. Bauangelegenheit

3. Finanzangelegenheit

4. Verschiedenes

56412 Niedererbach, 02.07.1996

Ortseifen, Ortsbürgermeister Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Liste Noll: Mittwoch, 10.07.1996,20.00 Uhr, Nebenraum Büro FWN: Montag, 08.07.1996, 20.00 Uhr, Pfarrheim Liste Ortseifen: Donnerstag, 11.07.1996, 20.00 Uhr, Büro Liste Höhn: Freitag, 12.07.1996, 18.00 Uhr, Gaststätte Er­bachtal

Container am Friedhof

Der Container am Friedhof ist ausschließlich für sortenreinen Grünabfall vorgesehen. Trotz mehrfachen Hinweises durch Veröffentlichung und Anbringung entsprechender Schilder, wird dort immer noch artfremder Abfall deponiert - oft sicher­lich auch aus Unachtsamkeit.

Nur durch die Aufmerksamkeit der Friedhofswärterin konn­ten bisher erhebliche Mehrkosten für nicht sortenreine Con­tainer vermieden werden.

Frau Stächer ist es nicht mehr zuzumuten, unsachgemäßen Abfall - wie zuletzt erhebliche Mengen an Bauschutt und belastetem Material - aus dem Container zu entfernen. Sollten bei weiterer Nichtbeachtung Kosten entstehen, so sind diese vom Verursacher zu tragen.

Außerhalb des Friedhofs entstandenen Grünabfall bitte ich zu der vorgegebenen Zeit (Samstag: 11.00 bis 12.00 Uhr) oder nach Rücksprache mit Frau Stächer einzufüllen.

Auf dem Friedhof entstandene Abfälle, die nicht in den Con­tainer gehören, bitte ich in dafür aufgestellten Behältnissen zu entsorgen.

B. Ortseifen, Ortsbürgerrheister

Verloren - Gefunden

Abgegeben wurden zwei Schlüsselmäppchen und ein Silber­ring (gestempelt). Die Fundsachen können gegen Eigen­tumsnachweis während der Sprechstunden abgeholt werden.

B. Ortseifen, Ortsbürgermeister

Frauengemeinschaft Niedererbach

Am Donnerstag, 11.07.1996, um 19.00 Uhr, findet ein Grill­abend im Pfarrheim statt. Alle Frauen sind hierzu ganz herz­lich eingeladen. Wegen Beschaffung des Grillgutes ist eine Anmeldung bis Montag, 08.07.1996, erforderlich. Anmeldung unter Telefon-Nr. 230, 4303, 1710, 325.

Bitte Besteck, Teller und ein Glas mitbringen. Unkostenbei­trag für Grillgut sowie Getränke 7,00 DM.

Nomborn

Öffentliche Bekanntmachung

Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Nomborn am 25.04.1996 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.07.1996 bis einschl. 14.07.1996 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermei­sters während der Dienststunden sowie bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, wäh­rend der Dienststunden offen.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32

GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Nomborn, 02.07.1996 Brach, Ortsbürgermeister

Rindergartenzweckverband Heilberscheid/Nombom Öffentliche Bekanntmachung

Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn findet am

Mittwoch, dem 10. Juli 1996, um 19.00 Uhr,

im Gemeindehaus in Heilberscheid statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Wahl des Verbandsvorsitzenden

2. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden

3. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

4. Festsetzung des Sitzungsgeldes für die Mitglieder der Ver­bandsversammlung

5. Verschiedenes

56412 Heilberscheid, 01.07.1996

Reichwein, Ortsbürgermeister 56412 Nomborn, 01.07.1996 Brach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes Ortslage für den Bereich »Auf dem Höppel« der Ortsgemeinde Nomborn

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Nomborn hat in seiner Sitzung am 24.06.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan Ortslage wie folgt zu ändern:

Zulässig sind:

1. Wohngebäude

2. Die der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nichtstörende Handwerks­betriebe

Nicht zulässig sind:

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Des weiteren werden die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO nicht zugelassen.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56412 Nomborn, 27.06.1996 (S.) Brach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes Ortslage für den Bereich »Auf dem Höppel« der Ortsgemeinde Nomborn hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzhuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.06.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan Ortslage zu ändern (vgl. vorstehende Bekanntmachung). Gleichzeitig beschloß der Ortsgemeinderat auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, da die Planänderung sich nur unwesentlich auf das Plangebiet bzw. Nachbargebiete aus­wirkt (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB).

Die Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

15.07.1996 bis 14.08.1996 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

i