Montabaur
26
Nr. 27/96
Gymnastikverein Hübingen
Anläßlich unseres 25jährigen Bestehens werden alle Mitglieder des Gymnastikvereins gebeten, am. Mittwoch, dem 10.07.1996, 19.00 Uhr, an der Buchfinkenlandhalle für ein Gruppenbild zu erscheinen.
Kleidung: schwarze Hose, weißes Oberteil.
Alte Herren Welschneudorf-Hübingen
Achtung, Spielortverlegung:
Nächstes Spiel am 6. Juli nicht in Kemmenau, sondern in Laurenburg! Abfahrt Gaststätte »Zum Hannes« um 16.00 Uhr, Gasthaus Panorama um 16.15 Uhr.
Das übernächste Spiel am 13. Juli, 16.30 Uhr, gegen Becheln findet definitiv in Kemmenau statt.
m
Eisbachtaler Sportfreunde
Termin
Sonntag, 7. Juli, 11.00 Uhr, B-Jugend SF Eisbachtal-Karlsru- her SC
Girod
Öffentliche Bekanntmachung
Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Girod am 09.04.1996 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.07.1996 bis einschl. 14.07.1996 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, während der Dienststunden offen.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet, vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Girod, 02.07.1996 Hannappel, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod
vom 25.06.1996
Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Nordstraße (Parzelle 428) sowie für die Straße »Auf der Nörr« (Parzelle 445)
Da mit der Herstellung der Erschließungsanlagen »Nordstraße« und »Auf der Nörr« schon begonnen wurde, und die Ortsgemeinde dadurch bereits erhebliche Investitionen vorgenommen hat, empfahl es sich, aus wirtschaftlichen Gründen Vorausleistungen zu erheben (§ 133 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BauGB, Herstellungsalternative).
Der Ortsgemeinderat beschloß daher die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Nordstraße (Parzelle 428) sowie für die Straße »Auf der Nörr« (Parzelle 445). Der Vorausleistungsbetrag wurde jeweils auf 10 DM/m 2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche festgesetzt. Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahmen.
Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1995 eingetretene Haushaltsüberschreitungen sowie außerplanmäßige Ausgaben vor.
Die erste Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 9 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 447.172,30 DM aus. Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich einmal um den Betrag von 259.620,15 DM für den Bau einer Schulturnhalle. Der Haushaltsansatz von 320.000 DM wurde bei der Aufstellung
f
des Haushaltes 1995 nur grob geschätzt. Die Abrechnung aller Gewerke, Abrechnung der Bauleitung etc. machten die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel notwendig. Für Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren »Auf der Nörr« mußten 121.560 DM außerplanmäßig geleistet werden. Wider Erwarten erlangte das Umlegungsverfahren »Auf der Nörr II« in 1995 seine Rechtskraft. Hiernach waren dann auch die fälligen Ausgleichszahlungen zu leisten. Da man diese Ent- ! Wicklung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht abse- i hen konnte, standen auch keine Haushaltsmittel bereit. Des \ weiteren mußten 36.781,18 DM an sächlichem Aufwand bei 1 Umlegungen außerplanmäßig gezahlt werden. Außerdem waren über den Haushaltsansatz hinaus Mehrbeträge von 9.369,90 DM für die Unterhaltung des Sportplatzes und der Nebenanlagen, 2.574,56 DM für Dienstbezüge der Arbeiter, 1.515,61 DM an Aufwendungen bei besonderen Anlässen, 6.294,66 DM Sozialhilfeanteil der Ortsgemeinde an die Verbandsgemeinde, 2.845 DM an Zuschüssen für Jugendfahrten sowie 6.981,24 DM Bewirtschaftungskosten für den Kindergarten und die Schulturnhalle zu leisten. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen beim Grundstücksverkauf, beim Holzverkauf sowie bei der Gewerbesteuer.
Die zweite Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1995, die sich bei 9 Haushaltspositionen auf insgesamt 7.414,47 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den imerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1995.
Beleuchtungsplan Baugebiet »Auf der Nörr«
Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, für das Baugebiet »Auf der Nörr« Kofferleuchten anzuschaffen.
Kanarienvogel zugeflogen
Der Eigentümer wird gebeten, sich bei Marion Meudt, Telefon 06485/4598, zu melden.
gez. Hannappel, Ortsbürgermeister
Termine im Juli 1996 des Schützenvereins
Am 05.07.1996 fahren wir zum Umtrunk anläßlich der Hochzeit von Sebald Allmann. Treffpunkt: 19.30 Uhr am Schützenhaus.
Am 12.07.1996, 19.30 Uhr, treffen wir uns zum Geburtstagsständchen von unserem Schützenbruder Johannes Speier im Schützenhaus.
Am 21.07.1996 fahren wir zum Kreisschützenfest nach Montabaur; Abfahrt 13.30 Uhr am Schützenhaus.
Freiwillige Feuerwehr Girod
Am Samstag, dem 6. Juli 1996, fahren die Aktiven mit Anhang zum Feuerwehrfest nach Wirges. Abfahrt mit dem Bus ist um 17.00 Uhr (!) ab Feuerwehrgerätehaus.
Frauengemeinschaft Girod
Fastnacht 1997
Alle, die Interesse haben, bei der Fastnacht 1997 mitzumachen, bitten wir sich bei Conny Hölzel, Tel. 06485/4185, bei Anne Stahlhofen, Tel. 06485/8105, oder bei Helga Eid, Tel. 06485/387, bis Ende Juli zu melden.
_ Görgeshausen _
Öffentliche Bekanntmachung
Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Görgeshausen am 30.04.1996 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.07.1996 bis einschl. 14.07.1996 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, während der Dienststunden offen.
1 i\
“EISBACHGEMEINDEN”

