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Montabaur

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Nr. 27/96

Gymnastikverein Hübingen

Anläßlich unseres 25jährigen Bestehens werden alle Mitglie­der des Gymnastikvereins gebeten, am. Mittwoch, dem 10.07.1996, 19.00 Uhr, an der Buchfinkenlandhalle für ein Gruppenbild zu erscheinen.

Kleidung: schwarze Hose, weißes Oberteil.

Alte Herren Welschneudorf-Hübingen

Achtung, Spielortverlegung:

Nächstes Spiel am 6. Juli nicht in Kemmenau, sondern in Laurenburg! Abfahrt Gaststätte »Zum Hannes« um 16.00 Uhr, Gasthaus Panorama um 16.15 Uhr.

Das übernächste Spiel am 13. Juli, 16.30 Uhr, gegen Becheln findet definitiv in Kemmenau statt.

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Eisbachtaler Sportfreunde

Termin

Sonntag, 7. Juli, 11.00 Uhr, B-Jugend SF Eisbachtal-Karlsru- her SC

Girod

Öffentliche Bekanntmachung

Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Girod am 09.04.1996 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amts­gerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.07.1996 bis einschl. 14.07.1996 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden sowie bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, während der Dienst­stunden offen.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet, vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Girod, 02.07.1996 Hannappel, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod

vom 25.06.1996

Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Nordstraße (Parzelle 428) so­wie für die Straße »Auf der Nörr« (Parzelle 445)

Da mit der Herstellung der Erschließungsanlagen »Nord­straße« und »Auf der Nörr« schon begonnen wurde, und die Ortsgemeinde dadurch bereits erhebliche Investitionen vorge­nommen hat, empfahl es sich, aus wirtschaftlichen Gründen Vorausleistungen zu erheben (§ 133 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BauGB, Herstellungsalternative).

Der Ortsgemeinderat beschloß daher die Erhebung von Vor­ausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Nordstraße (Parzelle 428) sowie für die Straße »Auf der Nörr« (Parzelle 445). Der Vorausleistungsbetrag wurde jeweils auf 10 DM/m 2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche festge­setzt. Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Bau­maßnahmen.

Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1995 eingetretene Haushaltsüberschreitungen sowie außerplanmäßige Ausgaben vor.

Die erste Auflistung wies erhebliche über- und außerplan­mäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 9 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 447.172,30 DM aus. Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich einmal um den Betrag von 259.620,15 DM für den Bau einer Schulturnhalle. Der Haushaltsansatz von 320.000 DM wurde bei der Aufstellung

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des Haushaltes 1995 nur grob geschätzt. Die Abrechnung aller Gewerke, Abrechnung der Bauleitung etc. machten die Bereit­stellung zusätzlicher Haushaltsmittel notwendig. Für Aus­gleichszahlungen im Umlegungsverfahren »Auf der Nörr« mußten 121.560 DM außerplanmäßig geleistet werden. Wider Erwarten erlangte das Umlegungsverfahren »Auf der Nörr II« in 1995 seine Rechtskraft. Hiernach waren dann auch die fälligen Ausgleichszahlungen zu leisten. Da man diese Ent- ! Wicklung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht abse- i hen konnte, standen auch keine Haushaltsmittel bereit. Des \ weiteren mußten 36.781,18 DM an sächlichem Aufwand bei 1 Umlegungen außerplanmäßig gezahlt werden. Außerdem wa­ren über den Haushaltsansatz hinaus Mehrbeträge von 9.369,90 DM für die Unterhaltung des Sportplatzes und der Nebenanlagen, 2.574,56 DM für Dienstbezüge der Arbeiter, 1.515,61 DM an Aufwendungen bei besonderen Anlässen, 6.294,66 DM Sozialhilfeanteil der Ortsgemeinde an die Ver­bandsgemeinde, 2.845 DM an Zuschüssen für Jugendfahrten sowie 6.981,24 DM Bewirtschaftungskosten für den Kinder­garten und die Schulturnhalle zu leisten. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen beim Grundstücksverkauf, beim Holz­verkauf sowie bei der Gewerbesteuer.

Die zweite Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheb­lichen über- bzw. außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1995, die sich bei 9 Haushaltspositionen auf insgesamt 7.414,47 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rah­men des Gesamthaushaltes.

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den imerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausga­ben und genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1995.

Beleuchtungsplan Baugebiet »Auf der Nörr«

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, für das Baugebiet »Auf der Nörr« Kofferleuchten anzuschaffen.

Kanarienvogel zugeflogen

Der Eigentümer wird gebeten, sich bei Marion Meudt, Telefon 06485/4598, zu melden.

gez. Hannappel, Ortsbürgermeister

Termine im Juli 1996 des Schützenvereins

Am 05.07.1996 fahren wir zum Umtrunk anläßlich der Hoch­zeit von Sebald Allmann. Treffpunkt: 19.30 Uhr am Schützen­haus.

Am 12.07.1996, 19.30 Uhr, treffen wir uns zum Geburtstags­ständchen von unserem Schützenbruder Johannes Speier im Schützenhaus.

Am 21.07.1996 fahren wir zum Kreisschützenfest nach Mon­tabaur; Abfahrt 13.30 Uhr am Schützenhaus.

Freiwillige Feuerwehr Girod

Am Samstag, dem 6. Juli 1996, fahren die Aktiven mit Anhang zum Feuerwehrfest nach Wirges. Abfahrt mit dem Bus ist um 17.00 Uhr (!) ab Feuerwehrgerätehaus.

Frauengemeinschaft Girod

Fastnacht 1997

Alle, die Interesse haben, bei der Fastnacht 1997 mitzuma­chen, bitten wir sich bei Conny Hölzel, Tel. 06485/4185, bei Anne Stahlhofen, Tel. 06485/8105, oder bei Helga Eid, Tel. 06485/387, bis Ende Juli zu melden.

_ Görgeshausen _

Öffentliche Bekanntmachung

Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Görgeshausen am 30.04.1996 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöf­fen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsge­setz (GVG) in der Zeit vom 08.07.1996 bis einschl. 14.07.1996 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermei­sters während der Dienststunden sowie bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, wäh­rend der Dienststunden offen.

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EISBACHGEMEINDEN