Montabaur
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Nr. 27/96
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Wettstreiterfolg des MGV »Cäcilia«
Die intensive Probenarbeit der letzten Monate hat sich gelohnt. Die Sänger des MGV »Cäcilia« Gackenbach und ihr Chorleiter Matthias Labonte, Horbach, kehrte jüngst erfolgreich von einem Gesangswettstreit zurück. In der Klasse M3 des Gesangswettstreits beim MGV Staudt mußten sich die Cäcilianer gegen die Chöre aus Heiligenroth, Altenkirchen, Wicker und Steinefrenz behaupten.
Das Urteil der Wertungsrichter brachte den Gackenbacher Sängern schließlich einen 2. Preis im Ehrensingen, einen 1. Klassenpreis sowie einen 3. Preis im höchsten Ehrensingen und den 3. Dirigentenpreis ein. Die Sängerfrauen bereiteten dem Chor und seinem Chorleiter bei der Rückkehr einen herzlichen Empfang.
Im Namen aller Mitbürgerinnen und Mitbürger gratuliere ich den Sängern und Chorleiter Matthias Labonte ganz herzlich zu diesem Erfolg und wünsche dem MGV auch weiterhin alles Gute.
Nach der Wertung war natürlich die Freude groß, so daß man sich im Vereinslokal noch einmal bei einem guten Tropfen zum Feiern zusammensetzte.
Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
5k~ m
Foto: Manfred Höhne
Bestellung von Dorffahnen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit Genehmigungsurkuüde vom 3. Juni 1996 wurde der Ortsgemeinde Gackenbach die Genehmigung erteilt, eine Flagge zu führen.
Diese Flagge zeigt das schon bekannte neue Ortswappen, das auf 3 grünen, wolfszahnförmig aufsteigenden Flaggenstreifen ruht. Die Flagge darf als Banner oder als Hängeflagge geführt werden. Im Laufe eines Jahres gibt es eine Vielzahl von Anlässen, eine Dorffahne zu nutzten. Ein fahnengeschmücktes Dorf bietet einen festlichen Anblick, sei es bei Dorf- oder Vereinsfesten. Die Ortsgemeinde möchte nun im Rahmen einer Sammelbestellung für alle Interessenten Flaggen bestellen. Im Rahmen dieser Sammelbestellung wurden günstige Preise ausgehandelt. Spätere Einzelbestellungen können nur zu erheblich höheren Kosten erfolgen. Folgende Varianten werden angebo- ten:
Hängefahne:
150 x 80 cm = 55,00 DM,
200 x 120 cm = 70,00 DM.
Banner:
(für einen freistehenden Fahnenmast, ausgerüstet mit Holzquerstab, Seitenknöpfen und Aufhängeschnur)
150 x 80 cm = 60,00 DM,
200 x 120 cm = 75,00 DM.
Sollten Sie Interesse am Erwerb einer Dorfflagge haben, so füllen Sie den nachstehenden Vordruck bitte aus und geben ihn bis spätestens Montag, den 15. Juli 1996, an mich zurück. Aufgrund verschiedener Nachfragen habe ich mich ebenfalls um ein Komplettangebot für Fahnenmasten bemüht. Auch hier kann folgendes Angebot unterbreitet werden:
a) Fahnenmast aus verzinktem Stahlrohr mit einem Durchmesser von 78 mm, 6 Meter lang, incl. Bodenhülse, Seilrollen, Seil und Abdeckkappe zu einem Preis von 185,00 DM
b) Gleiche Ausführung wie a), Fahnenmast jedoch weiß lackiert zu einem Preis von 215,00 DM
c) Nur Fahnenmast weiß lackiert zu einem Preis von 80,00 DM
d) Nur Fahnenmast aus Alu-Rundrohr mit einem Durchmesser von 50 mm zu einem Preis von 62,00 DM
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Haben Sie auch hieran Interesse, so vermerken Sie dies ebenfalls im nachstehenden Vordruck.
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Absender:
Name, Vorname
Strafte, Ort
An die
Ortsgemeinde Gackenbach
z. Hd. Herrn Ortsbürgenmeister Ulrich Weidenfeiler Halfterweg 16 56412 Gackenbach
Hiermit bestelle ich
Anzahl: _
O Hängerahne(n) zum Preis von 55,00 DM (150 * 80 cm)
O Hftngefahne(n) zum Preis von 70,00 DM (200 * 120 cm)
O Banner zum Preis von 60,00 DM (150 11 80 cm)
O Banner zum Preis von 75,00 DM (200 * 200 cm)
(zutreffendes bitte ankreuzen)
Weiterhin bestelle ich
Anzahl: _
O Fahnenmast wie unter a, beschrieben, 185,00 DM O Fahnenmast wie unter b, beschrieben, 215,00 DM O Fahnenmast wie unter c, beschrieben, 80,00 DM O Fahnenmast wie unter d, beschrieben, 62,00 DM
Den fälligen Betrag zahle ich In Bar bei der Auslieferung.
(Unterschrift)
A-.
Horbach
Öffentliche Bekanntmachung
Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Horbach am 02.05.1996 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.07.1996 bis einschl. 14.07.1996 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermei-
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