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Montabaur

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Nr. 25/96

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau der Straßen im Bau­gebiet »Wassergraben III« öffentlich aus.

Leistungsumfang:

500 5.000 2.000 400 4.500

m

m 2

m

Ausschachtungsarbeiten Frostschutzschicht 20 cm dick Tiefbordsteine 8/20 braun eingefärbt Pflasterrinne Betonverbundpflaster Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 03.07.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzah­lung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, 19. Juli 1996,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 205, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt. Montabaur, 14. Juni 1996

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

0Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten

der Verwaltung

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.... 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 211 und 213)

Montag bis Mittwoch.....08.00 bis 12.30 Uhr

und.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

und.14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer- Platz benutzen.

Stadtrat tagte am 23. Mai 1996

Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffent­liche Verkehrsanlagen

Einstimmig verabschiedete der Stadtrat den Entwurf der Sat­zung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.

Das »Kommunalabgabenrecht in Rheinland-Pfalz« ist zum 01.01.1996 auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden. Es beschränkt sich auf weniger Regelungen und überläßt vieles der satzungsrechtlichen Ausgestaltung durch die kommuna­len Gebietskörperschaften.

Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern

Mehrheitlich (19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthal­tungen) beschloß der Rat die Neufassung der Satzung über die Art der Gestaltung und Instandsetzung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Montabaur entsprechend den Be­

stimmungen der §§ 24 GemO und 86 LBauO. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Kreis­verwaltung Westerwald einzuholen. Die Neufassung der Sat­zung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und hebt die alte Satzung damit auf.

I. Stadtbeigeordneter Dr. Paul Hütte (CDU) erklärte, zusam­men mit Mitgliedern einer Arbeitsgruppe und einem Fachbüro habe man den Satzungsentwurf überarbeitet. Wesentliche Neuerung sei die Aufteilung der Innenstadt in drei Zonen:

- die Kernzone erstreckt sich auf den Bereich, der Kirch- straße, Großer und Kleiner Markt sowie Vorderer und Hinterer Rebstock umfaßt; dort gilt es, die ursprüngliche Bausubstanz zu schützen.

- die Häuserzeilen an Bahnhof- und Wallstraße bilden Zone 2; es handelt sich hier um Bausubstanz der Jahrhundert­wende.

- Zone 3 bezieht sich auf den Bereich der Altstadtsanierung, wo in den letzten 20 Jahren neue Bausubstanz altstadtge­recht geschaffen wurde.

Mit der Satzung werde alte Bausubstanz erhalten, Fachwerk an vielen Stellen freigelegt und Naturschiefer wieder verwen­det.

Für die FWG-Fraktion signalisierte Fraktionsvorsitzender Paul Heinz Schweizer die grundsätzliche Zustimmung zum Satzungsentwurf. Bezugnehmend auf ein zu erwartendes Ge­richtsurteil bat er, die Entscheidung zu vertagen, damit evtl. Änderungen in den neuen Satzungsentwurf eingearbeitet wer­den könnten. Dieser könnte dadurch juristisch einwandfrei werden.

Ratsmitglied Christa Stendebach (SPD) bezeichnete die Sat­zung als einen erheblichen Fortschritt für die Stadt. An die Verwaltung richtete sie die Bitte, die Bewohner der Altstadt, Bauherren und Architekten über den Inhalt der Satzung zu informieren.

Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken und Ratsmitglied Mar­kus Hebgen (CDU) befürworteten die heutige Entscheidung des Stadtrates über die Gestaltungssatzung. Änderungen, die sich aus dem Gerichtsurteil ergeben könnten, könnten durch eine Änderung in die Satzung eingearbeitet werden.

Für die BfM erklärte Ratsmitglied Reinhard Lorenz, daß seine Fraktion in der Arbeitsgruppe nicht mitgewirkt habe und somit der Gestaltungssatzung nicht zustimmen werde. Er vertrat die Auffassung, daß das Schloß zu dem Geltungsbe­reich der Satzung gehören müßte.

Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken stellte klar, daß das Schloß als Baudenkmal nach Landesrecht den größtmöglichen Schutz genieße.

Am Ende der Diskussion war man sich einig darüber, die Bürger und Anlieger der Altstadt über die neue Gestaltungs­satzung durch Presseveröffentlichungen zu informieren.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweite­rung«

Einstimmig stimmte der Stadtrat dem Entwurf des Bebau­ungsplanes »Alter Galgen - Erweiterung« zu und beschloß diesen als Satzung. Die Stadt schafft dadurch neue Industrie­baufläche, da im vorhandenen Industriegebiet »Alter Galgen« kaum noch Bauflächen zur Verfügung stehen. Auch mit Blick auf den geplanten ICE-Bahnhof Montabaur wird die Attrakti­vität der gewerblich und industriell nutzbaren Flächen sicher­lich steigen.

Den vorgetragenen Bedenken und Anregungen des Straßen- und Verkehrsamtes Diez wird dadurch Rechnung getragen, daß detaillierte Ausbaupläne vor Beginn der Bauarbeiten vor­gelegt, die notwendigen Sichtflächen nachgetragen und die Bepflanzungsbeschränkungen als Textfestsetzung übernom­men werden. Der Stadtrat faßte den grundsätzlichen Be­schluß, die K 82 als Gemeindestraße vom zukünftigen Ver­kehrskreisel bis zur Gemarkungsgrenze zu übernehmen und einer Abstufung zuzustimmen, sobald der geplante Verkehrs­kreisel gebaut, die Kreisstraße abgebunden und eine Einigung über die vom Westerwaldkreis zu erbringenden Ausgleichs­zahlungen für unterlassene Unterhaltungsleistungen getrof­fen wurde.

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung«

Ebenfalls einstimmig stimmte der Stadtrat der Änderung des Bebauungsplanes »Ältstadt I - Erweiterung« im Bereich des Bankgebäudes der Nassauischen Sparkasse zu. Es ist beab­sichtigt, einen Anbau zur Erweiterung des Gebäudes zu erstel­len.