Montabaur
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Nr. 23/96
in hohem Maße nachhaltig beeinflussen und Fremdkörper in der von Land- und Forstwirtschaft geprägten Landschaft darstellen.
Mit den von der Stadt Montabaur vorgetragenen Bedenken, Alternatiworschlägen und Anmerkungen verfolgt sie das Ziel,
a) eine Stromleitungstrasse zu wählen, die sich abseits der Wohnbebauung des Stadtteiles Eschelbach befindet und
b) den gesamträumlichen Eindruck und die Stadtgestalt nicht beeinträchtigt bzw. unumgängliche Beeinträchtigungen auf das Gebiet der Stadt zu reduzieren.
Außerdem sollen Verbesserungen für die Wohnbevölkerung, den Natur- und Landschaftsschutz sowie zur raumplanerischen Einbindung der Gesamtmaßnahme »NBS Köln-Rhein/ Main« erreicht werden.
Sehr ausführlich befaßt sich die Stellungnahme mit Ausführungen zu den Punkten »Beeinträchtigung der Wohnbebauung und des Landschaftsbildes in der Gemarkung Eschelbach/Forderung nach einer Verlegung der Leitungstrasse«, »Landespflegerische Gesichtspunkte/Schutz der Aubachaue«, »Beeinträchtigung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Montabaur«, »Sichtbeziehung auf das Monta- baurer Schloß«, »Forderung 4er Stadt Montabaur nach einer Alternativtrasse« und »Abstimmung mit anderen Planfeststellungsverfahren«.
Die Ausschüsse (Haupt- und Finanzausschuß, Bauausschuß und Umweltausschuß) nahmen Kenntnis von den Planfeststellungsunterlagen für den PFA 74 und beschlossen einstimmig die Stellungnahme mit den hierin enthaltenen, im einzelnen begründeten Einwendungen, Anregungen und Hinweisen.
Nachruf
Am 29. Mai 1996 verstarb im Alter von 79 Jahren unser ehemaliger Mitarbeiter
Albert Spitzhorn
Herr Spitzhorn trat im Oktober 1952 als Waldfacharbeiter in den Dienst der Stadt Montabaur und war fortan bis Dezember 1973 im Forstrevier Montabaur tätig. Mit Beginn des Jahres 1974 wechselte er zum Bauhof der Stadt Montabaur. Dort beendete er im September 1978 wegen Renteneintritt seine hauptberufliche Tätigkeit. In der nachfolgenden Zeit führte er bis ins Jahr 1996 Reinigungsarbeiten im Stadtteil Eigendorf aus.
Herr Spitzhorn zeichnete sich während seiner langjährigen Tätigkeit im Dienst der Stadt Montabaur durch Fleiß und Pflichtbewußtsein besonders aus. Aufgrund seines freund- lichen und hilfsbereiten Wesens war er im Kollegenkreis sehr beliebt.
Rat und Verwaltung danken für die zum Wohle der Allgemeinheit geleisteten Dienste.
Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Montabaur, 30. Mai 1996 Für die Stadt Montabaur
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Für den Personalrat der Stadtverwaltung Montabaur
Jürgens, Vorsitzender
Sprechstunde des Ausländerbeirates
Die nächste Sprechstunde des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, dem 13. Juni 1996,16.00 bis 18.00 Uhr, im Rathaus, Sitzungssaal Altbau, statt.
Rattenbekämpfungsaktion 1996
In der Zeit vom 01.07.1996 bis 31.07.1996 wird im Bereich der gesamten Verbandsgemeinde eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt. Das Gift wird bei Befallsfeststellung in der Kanalisation und in Bachläufen so ausgelegt, daß keine Kinder oder Haustiere damit in Berührung kommen.
Wir fordern alle Haus- und Grundstückseigentümer auf, sich bei Rattenbefall an dieser Aktion zu beteiligen. Sie können sich ab sofort direkt mit dem Schädlingsbekämpfermeister Helmut Diefenbach, Dornburg-Talheim, Tel. 06436/7509, oder mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 02602/ 126.206, in Verbindung setzen.
Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich aufgefordert, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herum
laufen zu lassen, da die ausgelegten' Giftköder (Wirkstoff Kumarin) für Haustiere schädlich sein können. Wir weisen darauf hin, daß Vitamin K Tabletten als Gegenmittel zu dem Kumarinwirkstoff zu verwenden sind. Diese Vitamin K Tabletten sind in jeder Apotheke erhältlich.
Bitte beachten Sie, daß die Giftköder nach dem Ende der Bekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grundstücken entfernt werden müssen.
Verbandsgemeindeverwaltung - Ortspolizeibehörde -
Hinzuverdienst bei Renten wegen Berufsoder Erwerbsunfähigkeit neu geregelt
Seit dem 1. Januar 1996 darf zu einer Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nur noch in bestimmten Grenzen hinzuverdient werden. Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist darauf hin, daß dies zunächst nur für Neurentner ab 1. Januar 1996 gilt. Wer am 31. Dezember 1995 bereits Rentner war, für den gelten noch bis Dezember 2000 die bisherigen großzügigeren Hinzuverdienstmöglichkeiten weiter.
Wer nach dem 31. Dezember 1995 Erwerbsunfähigkeitsrentner wird, kann bis zur Geringfügigkeitsgrenze von z. Zt. 590,- DM brutto im Monat hinzuverdienen. Wird diese Grenze überschritten, steht nur noch die um ein Drittel niedrigere Berufsunfähigkeitsrente zu.
Bei der Berufsunfähigkeitsrente richtet sich der erlaubte Hinzuverdienst individuell nach dem letzten Entgelt. Wer z. B. zuletzt nicht mehr als die Hälfte des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten hatte (1995: monatlich 2.123,83 DM), kann bis zu 1.213,54 DM monatlich hinzuverdienen. Ein höheres Entgelt steigert die Hinzuverdienstgrenze entsprechend, z. B. bei einem Durchschnittsverdiener (1995: monatlich 4.247,67 DM) auf das Doppelte, also 2.427,08 DM monatlich.
Die Berufsunfähigkeitsrente kann auch als Teilrente in Höhe von zwei Dritteln oder einem Drittel der Vollrente gezahlt werden. Die Hinzuverdienstgrenzen liegen dann um ein Drittel oder zwei Drittel höher als bei der Vollrente wegen Berufsunfähigkeit.
Die LVA empfiehlt Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrentnern, die mehr als geringfügig hinzuverdienen wollen, sich in jedem Fall beraten zu lassen. Auskünfte erteilen die LVA, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.
“Erwachsenenbildung”
Paul Klee - »Zeit der Reife«
Die zur Zeit laufende Ausstellung
Paul Klee - »Zeit der Reife« ist Anlaß für eine Fahrt nach Mannheim am Freitag, 14. Juni 1996.
Nach einer Führung durch die Sammlung haben die Teilnehmer ausreichend Gelegenheit sich noch andere Objekte in der Kunsthalle anzusehen.
Nach einem gemeinsamen Mittagessen in den Rheinterrassen folgt eine Stadtrundfahrt zu den Sehenswürdigkeiten der Stadt Mannheim. Von besonderem Interesse ist das Schloß der badischen Kurfürsten mit der größten Schloßanlage Süddeutschlands. Berühmte Persönlichkeiten der Musik, der Dichtkunst und der Technik haben in Mannheim gelebt und die Stadt geprägt.
Gesamtpreis für Busfahrt, Führungen, Mittagessen und Eintritt: 80,- DM.
Abfahrt Wirges: 08.00 Uhr (Bus-Bahnhof)
Abfahrt Montabaur: 08.10 Uhr (Busparkplatz Fröschpfort- straße)
Veranstalter: VHS Wirges in Zusammenarbeit mit der VHS Montabaur.
Anmeldung und nähere Informationen: VHS-Wirges, Tel.: 02602/60604 oder 02602/5419, VHS Montabaur, Tel.: 02602/126105 oder 02602/235.

