Montabaur
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Nr. 23/96
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung und dem Umweltbeirat des Verbandsgemeinderates Montabaur
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung und dem Umweltbeirat des Verbandsgemeinderates Montabaur findet am
Dienstag, dem 11. Juni 1996,
im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.
Tagesordnung
B. Öffentliche Sitzung Haupt- und Finanzausschuß Beginn: 17.00 Uhr
1. Auftrags vergäbe
a) Auftragsvergabe für zwei Tragkraftspritzen TS 8/8 Marke »Fox« für die Löschgruppen Kadenbach und Holler
b) Außensportanlagen der Grundschule Nentershausen
c) Vergabe von Sanierungsarbeiten an der Grundschule Niederelbert
1. Vergabe der Trockenbauarbeiten
2. Vergabe der Bodenbelagsarbeiten
3. Vergabe der Abbrucharbeiten
4. Vergabe der Estricharbeiten
d) Einbau einer neuen Kesselanlage für die Freiherr-vom- Stein-Hauptschule Nentershausen
e) weitere (vorsorglich)
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 03.06.1996
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung und dem Umweltbeirat des Verbandsgemeinderates Montabaur am 11.06.1996 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 10.06.1996, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal
des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157 SPD: Montag, 10.06.1996, 19.30 Uhr, im Trau- und
Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Tel.: 02602/126.121
FWG: Montag, 10.06.1996, 18.00 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Tel. 02602/ 126.188
B90/Grüne: Montag, 10.06.1996, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur
Planfeststellungsverfahren
gemäß § 17 Bundesfemstraßengesetz für den Anschluß des
Bahnhofs Montabaur der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main
der Deutschen Bahn AG an die Bundesautobahn (BAB) A 3 und an die Landesstraße Nr. 313 (neu);
mit eingeschlossen in die Planfeststellung sind insbesondere:
- der Neubau einer Anschlußstelle im Zuge der BAB A 3 mit Errichtung der Parallelrampen Nord und Süd von Bau-km 0 + 175,618 bis Bau-km 0 + 461,000 westlich der vorhandenen Autobahnanschlußstelle Montabaur
- die Verlegung der Kreisstraße Nr. 82 (K 82 »Staudter Straße«) vom Industriegebiet »Alter Galgen« in Richtung der Stadt Montabaur, endend ca. 30 m südlich des Verzögerungsstreifens der BAB A 3, und der Rückbau der K 82 nördlich des Kreisverkehrsplatzes im Zuge der L 313 (neu) auf einer Strecke von ca. 100 m zum Geh- und Radweg, von Station 0,717 bis Station 0,963, von Netzknoten 5512 012 nach Netzknoten 5512 025
- die Anbindung der Gemeindestraße »Am alten Galgen« an die L 313 (neu) bis Bau-km 0 + 183,00
- die Durchführung landespflegerischer Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den oben genannten Bereichen sowie in den Gemarkungen Dernbach und Eschelbach, zwischen den Ortslagen Dernbach und Staudt
- die Verlegung von Leitungen verschiedener Träger
- Anhörungsverfahren
1. Der Erörterungstermin beginnt
am Montag, dem 24.06.1996, am Dienstag, dem 25.06.1996, und am Mittwoch, dem 26.06.1996, jeweils 09.00 Uhr, bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1 (Sitzungssaal I, Zugang vom Parkplatz), 56410 Montabaur.
2. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, daß verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und daß das Anhörungsverfahren mit Schluß der Verhandlung beendet ist.
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Q “Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten
der Verwaltung
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
des Bürgerbüro’s
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag!.08.00 bis 12.00 Uhr
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 211 und 213)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
und.;.14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag...08.00 bis 12.30 Uhr
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer- Platz benutzen.
Aus der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem
Bauausschuß und dem Umweltausschuß des Stadtrates der Stadt Montabaur vom 30. Mai 1996
Stellungnahme der Stadt Montabaur zu den Planfeststel- lungsunterlagen der DB AG für den Planfeststellungsabschnitt 74 (Bahnstromleitung)
Auf Antrag der DB AG hat die Bezirksregierung Koblenz nunmehr auch für die Bahnstromleitung das Planfeststellungsverfahren eingeleitet; hierfür ist der Planfeststellungsabschnitt mit der Bezeichnung 74 gebildet.
Der PFA 74 beginnt in der Gemarkung Ebernhahn; die Trasse verläuft durch die Gemarkung Dernbach, dann parallel zur L 313 bis in Höhe des Sportplatzes Eschelbach, führt dann zunächst nördlich der A 3, um die A 3 zum Unterwerk in südliche Richtung zu überqueren und weiter südlich der A 3 parallel zur A 3 in die Gemarkung Heiligenroth weiterzuführen.
Durch den direkt an der östlichen Ortslage Eschelbach vorbeiführenden Trassenverlauf wird die östliche Wohnbebauung sowie das visuelle Erscheinungsbild der Bahnstrommasten in besonderem Maß betroffen. Von besonderer Bedeutung ist daneben die nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Sichtbeziehung zwischen der A 3 und dem Schloß Montabaur.
Die Stadt Montabaur führt in ihrer Stellungnahme aus, daß die bis zu 45 m hohen Bahnstrommasten mit ihrem weithin sichtbaren technischen Charakter und ihrer landschaftsfremden, gradlinigen und geometrischen Form das Landschaftsbild

