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Montabaur

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Nr. 23/96

Öffentl. Bekanntmachungen

Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung und dem Umweltbeirat des Verbandsgemeinderates Montabaur

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu­sammen mit dem Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung und dem Umweltbeirat des Verbandsgemeinderates Monta­baur findet am

Dienstag, dem 11. Juni 1996,

im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.

Tagesordnung

B. Öffentliche Sitzung Haupt- und Finanzausschuß Beginn: 17.00 Uhr

1. Auftrags vergäbe

a) Auftragsvergabe für zwei Tragkraftspritzen TS 8/8 Marke »Fox« für die Löschgruppen Kadenbach und Hol­ler

b) Außensportanlagen der Grundschule Nentershausen

c) Vergabe von Sanierungsarbeiten an der Grundschule Niederelbert

1. Vergabe der Trockenbauarbeiten

2. Vergabe der Bodenbelagsarbeiten

3. Vergabe der Abbrucharbeiten

4. Vergabe der Estricharbeiten

d) Einbau einer neuen Kesselanlage für die Freiherr-vom- Stein-Hauptschule Nentershausen

e) weitere (vorsorglich)

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 03.06.1996

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses zusammen mit dem Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung und dem Umweltbeirat des Verbandsgemein­derates Montabaur am 11.06.1996 finden folgende Fraktions­sitzungen statt:

CDU: Montag, 10.06.1996, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal

des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157 SPD: Montag, 10.06.1996, 19.30 Uhr, im Trau- und

Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Tel.: 02602/126.121

FWG: Montag, 10.06.1996, 18.00 Uhr, im Sozialraum

des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Tel. 02602/ 126.188

B90/Grüne: Montag, 10.06.1996, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur

Planfeststellungsverfahren

gemäß § 17 Bundesfemstraßengesetz für den Anschluß des

Bahnhofs Montabaur der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main

der Deutschen Bahn AG an die Bundesautobahn (BAB) A 3 und an die Landesstraße Nr. 313 (neu);

mit eingeschlossen in die Planfeststellung sind insbesondere:

- der Neubau einer Anschlußstelle im Zuge der BAB A 3 mit Errichtung der Parallelrampen Nord und Süd von Bau-km 0 + 175,618 bis Bau-km 0 + 461,000 westlich der vorhande­nen Autobahnanschlußstelle Montabaur

- die Verlegung der Kreisstraße Nr. 82 (K 82 »Staudter Straße«) vom Industriegebiet »Alter Galgen« in Richtung der Stadt Montabaur, endend ca. 30 m südlich des Verzö­gerungsstreifens der BAB A 3, und der Rückbau der K 82 nördlich des Kreisverkehrsplatzes im Zuge der L 313 (neu) auf einer Strecke von ca. 100 m zum Geh- und Radweg, von Station 0,717 bis Station 0,963, von Netzknoten 5512 012 nach Netzknoten 5512 025

- die Anbindung der Gemeindestraße »Am alten Galgen« an die L 313 (neu) bis Bau-km 0 + 183,00

- die Durchführung landespflegerischer Gestaltungs-, Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen in den oben genannten Bereichen sowie in den Gemarkungen Dernbach und Eschelbach, zwischen den Ortslagen Dernbach und Staudt

- die Verlegung von Leitungen verschiedener Träger

- Anhörungsverfahren

1. Der Erörterungstermin beginnt

am Montag, dem 24.06.1996, am Dienstag, dem 25.06.1996, und am Mittwoch, dem 26.06.1996, jeweils 09.00 Uhr, bei der Kreisverwaltung des Westerwald­kreises, Peter-Altmeier-Platz 1 (Sitzungssaal I, Zugang vom Parkplatz), 56410 Montabaur.

2. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist mög­lich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, daß verspätete Ein­wendungen ausgeschlossen sind und daß das Anhö­rungsverfahren mit Schluß der Verhandlung beendet ist.

3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

QDie Verwaltung informiert

Öffnungszeiten

der Verwaltung

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag!.08.00 bis 12.00 Uhr

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 211 und 213)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

und.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

und.;.14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag...08.00 bis 12.30 Uhr

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer- Platz benutzen.

Aus der Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem

Bauausschuß und dem Umweltausschuß des Stadtrates der Stadt Montabaur vom 30. Mai 1996

Stellungnahme der Stadt Montabaur zu den Planfeststel- lungsunterlagen der DB AG für den Planfeststellungsab­schnitt 74 (Bahnstromleitung)

Auf Antrag der DB AG hat die Bezirksregierung Koblenz nunmehr auch für die Bahnstromleitung das Planfeststel­lungsverfahren eingeleitet; hierfür ist der Planfeststellungs­abschnitt mit der Bezeichnung 74 gebildet.

Der PFA 74 beginnt in der Gemarkung Ebernhahn; die Trasse verläuft durch die Gemarkung Dernbach, dann parallel zur L 313 bis in Höhe des Sportplatzes Eschelbach, führt dann zunächst nördlich der A 3, um die A 3 zum Unterwerk in südliche Richtung zu überqueren und weiter südlich der A 3 parallel zur A 3 in die Gemarkung Heiligenroth weiterzufüh­ren.

Durch den direkt an der östlichen Ortslage Eschelbach vorbei­führenden Trassenverlauf wird die östliche Wohnbebauung sowie das visuelle Erscheinungsbild der Bahnstrommasten in besonderem Maß betroffen. Von besonderer Bedeutung ist daneben die nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Sichtbe­ziehung zwischen der A 3 und dem Schloß Montabaur.

Die Stadt Montabaur führt in ihrer Stellungnahme aus, daß die bis zu 45 m hohen Bahnstrommasten mit ihrem weithin sichtbaren technischen Charakter und ihrer landschaftsfrem­den, gradlinigen und geometrischen Form das Landschaftsbild