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Montabaur

Sommerfreizeit in Brodenbach

Für Mädchen und Jungen ab 9 Jahren bietet der Pfarreienver­band Gackenbach-Holler-Stahlhofen vom 20. bis 27. August 1996 eine Kinderfreizeit in Brodenbach/Mosel an. Leiter der Maßnahme ist Herr Günther mit Betreuerinnen. Der Teilneh­merbeitrag beträgt 200,00 DM; für jedes weitere Geschwister­kind 175,00 DM. Anmeldeformulare sind in den Pfarrämtern Gackenbach und Holler erhältlich.

Klassentreffen am 22.06.1996

Einschuljahr 1959/1960 Horbach-Gackenbach

Treffpunkt: 13.30 Uhr »An der Dreieckig-Bank«. Von dort Wanderung nach Dausenau. Rückfahrt mit Taxi oder privat.

Nähere Informationen und Anmeldung bis 16.06.1996 bei Manfred Nink, 06439/1803, oder Hermann-Josef Noll, 06439/6720.

Gackenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Halfterweg-Erweiterung« der Ortsgemeinde Gackenbach

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan Halfterweg-Erweiterung öffentlich auszulegen.

Die Bebauungsplanunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

*

10.06.1996 bis 09.07.1996 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konra'd-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedanken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Bebauungsplan Halfterweg II

gm

n.^m

T\

gJR)

mswp.

56410 Gackenbach, 20.05.1996 (S.)

, Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

25

Nr. 21/96

Horbach

Gemeindeverwaltung Horbach - Der Ortsbürgermeister -

Bekanntmachung

Der Grenzregelungsbeschluß vom 26.04.1995 für das Verfahrensgebiet: »Hauptstraße« ist am 30.04.1996 abschließend unanfechtbar geworden.

Aus dem Grenzregelungsverfahren wurden die Ord Nr. 21 und 38 entlassen.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 18.12.1986 (BGBl. 1 S. 2253) in der geltenden Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Ein-. Weisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lasten­frei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnis­se sind nicht erforderlich.

Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstückstei­le und Grundstücke werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücks­teile und Grundstücke.

Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwal­tungsverfahrensgesetz ).

Rechtsbehelfebelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei der

Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus,

56410 Montabaur

schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Horbach, den 15.05.1996 (S.)

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

MGV »Caecilia« Horbach e.V.

Am Freitag, dem 24.05.1996, findet die Chorprobe für alle Sänger um 18.00 Uhr statt. Da wichtige Auftritte anstehen, bitten wir um vollzähliges Erscheinen.

Spvgg. 1920 Horbach

Unsere Alten Herren spielen am Freitag, dem 24.05.1996, üm 17.30 Uhr, in Elbingen/Hahn gegen die Alten Herren aus Herschbach. Die I. Mannschaft nimmt am Pfingstmontag, dem 27.05.1996, am Pfingstturnier unsere SG-Partners VfR Win­den teil. Die Gegner in der Vorrunde sind um 10.30 Uhr der SV Kemmenau, um 12.25 Uhr die SG Elbert und um 14.20 Uhr der SV Becheln. Um 16.30 Uhr beginnen die Halbfinales anschließend das Endspiel.

Im Rahmen der Sportwoche des VfR Winden spielt am Freitag, dem 31.05.1996, ab 19.00 Uhr, eine Auswahlmannschaft der SG Horbach/Winden und weiterer benachbarter Vereine gegen die SG Eintracht Lahnstein (Verbandsliga Rheinland).

JSG Elbert/WelschneudorCHorbach

Unsere F-Jugend spielt am Freitag, dem 24.05.1996, um 17.30 Uhr, auswärts gegen Eisbächtal I. Im Rahmen der Sportwoche des VfR Winden finden folgende Spiele unserer Jugendmann­schaften statt.

Mittwoch, 29.05.1996, 18.00 Uhr, F-Jugend: JSG Nas­sau/W./W. - JSG

Freitag, 31.05.1996,18.00 Uhr, D-Jugend: JSG Nassau/W./W. -JSG