Montabaur
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Nr. 19/96
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Aufstellung des Bebauungsplanes »Poststraße« der Stadt Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat Montabaur hat in seiner Sitzung am 09.02.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Poststraße« aufzustellen.
Die Entwurfsskizze einschl. Begründung und Textfestsetzungen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
20.05. bis 20.06.1996 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Dr. Hütte, 1. Beigeordneter
Montabaur, 03.05.1996
Gemeinsame Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuß
Die nächste gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuß der Stadt Montabaur findet am
Dienstag, dem 14. Mai 1996,
im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung B. Öffentliche Sitzung
I. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß Beginn: 17.00 Uhr
1. Stellungnahme der Stadt Montabaur zu den geänderten Planungsunterlagen der DB AG für den Planfeststellungsabschnitt 71 (Bahnhof Montabaur)
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
56410 Montabaur, 06.05.1996 \
i. V. Dr. Hütte, erster Beigeordneter ,
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuß des. Stadtrates der Stadt Montabaur am 14.05.1996 finden folgernde Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 13.05.1996, 19.00 Uhr, im Sitzungssaal
des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157 SPD: Montag, 13.05.1996, 18.30 Uhr, Besprechungs
zimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zim- mer-Nr. 214, Tel. 02602/126.121 FWG: Montag, 13.05.1996, 19.00 Uhr, im Sozialraum'
des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Tel. 02602/ 1 126.188
BfM: Montag, 13.05.1996, 20.00 Uhr, bei Reinhard Lo-.
renz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur- Elgendorf
B90/Grüne: Montag, 13.05.1996, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur
Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsabschnitt 74
(110-kV-Bahnstromleitung) für die Neubaustreck Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG (Vorhabenträger)
Das Eisenbahn-Bundesamt (Planfeststellungsbehörde) hat der Bezirksregierung Koblenz für den obengenannten Planfeststellungsabschnitt die Planunterlagen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß §§ 18, 20 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 73 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und in Verbindung mit § 9 Abs. 1. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zugeleitet.
I. Art und Belegenheit des Vorhabens:
Der Planfeststellungsabschnitt 74 betrifft die 110-kV- Bahnstromleitung (BL) und beginnt südöstlich der Ortslage Ebernhahn, westlich der Bahnstrecke Engers — Siershahn. Die BL verläuft westlich der BAB A 3 und kreuzt die Bahnstrecke Engers — Siershahn sowie die bestehende 110-kV-RWE-Leitung.
Anschließend überquert die BL die BAB A 3 und die RWE- Umspannanlage Ebernhahn, um von dem RWE-Mast Nr. 30 bis zu dem RWE-Mast Nr. 26 parallel zur 110-kV-RWE- Leitung zu verlaufen. Im Bereich des Sportplatzes westlich der L 300 (Dernbacher Straße) kreuzt die BL die 110-kV- RWE-Leitung, um sodann die L 312 (Ebernhahner Straße) und nochmals die RWE-Leitung zu kreuzen.
Von der Kreuzung der Bahnstrecke Engers - Siershahn verläuft die BL wiederum parallel zur 110-kV-RWE-Lei- tung, zwischen den Ortslagen Wirges und Dernbach, bis zur L 313 (Margeritenstraße). Anschließend wird die BL parallel zur L 313 bis zur zweimaligen Kreuzung der Bahnstrecke Siershahn - Montabaur geführt. Beginnend südlich des Fussenackers verläuft die BL parallel zur Bahnstrecke Siershahn - Montabaur östlich der Ortslage Montabaur-Eschelbach bis zur BAB A 3.
Nach einer ca. 350 m langen Parallelführung nördlich der BAB A 3 wird diese in Richtung des Unterwerkes Montabaur gekreuzt. Ab dem Unterwerk Montabaur verläuft die 1 BL erneut parallel zur BAB A 3. Westlich der Ortslage Heiligenroth kreuzt die BL die BAB A 3 in nördlicher Richtung und wird bis in Höhe der Ortslage Großholbach wiederum parallel zur BAB A 3 geführt.
Anschließend kreuzt die BL die Bahnstrecke Montabaur -* Limburg sowie die 110-kV-RWE-Leitung, um sodann parallel auf der. Nordseite der RWE-Leitung zwischen den Ortslagen Girod und Steinefrenz, Dreikirchen und Werothj sowie Obererbach und Hundsangen bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Hessen zu verlaufen. -
Mit eingeschlossen in die Planfeststellung sind insbesondere:
1. die Masten Nrn. 300 bis 313 und 401 bis 463 mit;
Masthöhen zwischen 21,9 m und 45,0 m ,
2. Umbau von Anlagen Dritter i

