Montabaur
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Nr. 18/96
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
5. Die Einwendungen werden dem Vorhabensträger und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekanntgegeben.
Der Einwender kann verlangen, daß Name und Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind.
6. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
IV. Einbeziehung der Öffentlichkeit nach dem UVPG: Mit dieser Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gleichzeitig die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens angehört. Hierzu wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Für diese Stellungnahmen gelten die Anforderungen aus obigem Abschnitt III (Einwendungen etc.) mit den Nummern 1 bis 6 entsprechend. Auf die in den Planunterlagen enthaltene allgemein verständliche Zusammenfassung der Umweltauswirkungen wird hingewiesen.
V. Hinweis zu Entschädigungsansprüchen:
Entschädigungsansprüche, -soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
VI. Veränderungssperre und Vorkaufsrecht:
Von Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
Montabaur, den 24.04.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis:
Am Donnerstag, 23.05.1996, steht, von 09.00 bis 18.30 Uhr, ein
Mitarbeiter eines Planungsbüros der DB AG für Auskünfte im
Zusammenhang mit der Bahnstromleitung zur Verfügung.
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, schreibt gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken den Ausbau der Lilien- und Fliederstraße und die Erneuerung der Versorgungsleitungen in Montabaur-Eschelbach öffentlich aus.
Leistungsumfang:
2.500 m 2 Straßenbefestigung in Betonverbundpflaster oder Bitumen einschließlich Erdaushub und Straßenunterbau
350 m Entwässerungsleitung aus Stahlbetonrohr,
0 300 - 600 mm, einschließlich Rohrgrabenaushub und Verfüllung mit Ersatzmassen
350 m Wasserleitung GGG-Rohr, 0 100 -150 mm, einschließlich Rohrgrabenaushub und Verfüllung
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die, Unterlagen schriftlich bis zum 08.05.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 24. Mai 1996,10.30 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 205, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218, statt. Montabaur, 24.04.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Die Verwaltung informiert
Montag bis Freitag Donnerstag auch....
Öffnungszeiten
der Verwaltung
08.00 bis 12.00 Uhr
16.00 bis 18.00 Uhr
bei der Redaktion, Z imm er 209, abzugeben. Wir bitten um Beachtung!
die Manuskripte, die in der 20. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, bis
Achtung! Vorgezogener Redaktionsschluß für die 20. Kalenderwoche 1996 (Christi Himmelfahrt)
Örtliche Nacheichung 1996 in der Verbandsgemeinde Montabaur
Die örtliche Nacheichung durch das Eichamt Koblenz findet in der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit
vom 20.05.1996 bis 12.06.1996
statt.
Die hierzu eingerichtete Amtsstelle im Bauhof der VG Montabaur, Eichwiese, ist nur am
Dienstag, 21.05.1996, von 08.30 bis 10.00 Uhr,
geöffnet.
Außerhalb der oben angegebenen Zeit werden ausnahmslos Eichungen in den Gewerbebetrieben bzw. bei verschiedenen Kunden vor Ort durchgeführt.
Aufgerufen sind alle Gewerbetreibende, die innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur ihre Betriebstätigkeit ausüben und der Eichpflicht unterliegen.
Ausstellung »Natur begreifen« in der Bürgerhalle des alten Rathauses Montabaur
Die Ausstellung über das Thema »Natur begreifen« wird noch bis Dienstag, den 07.05.1996, zu den Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, in der Bürgerhalle des alten Rathauses Montabaur zu sehen sein.

