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Montabaur

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Nr. 18/96

- kann die Zustellung der Entscheidung über die Ein­wendungen auch durch öffentliche Bekanntma­chung ersetzt werden.

5. Die Einwendungen werden dem Vorhabensträger und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekanntgegeben.

Der Einwender kann verlangen, daß Name und An­schrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind.

6. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

IV. Einbeziehung der Öffentlichkeit nach dem UVPG: Mit dieser Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gleichzeitig die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkun­gen des Vorhabens angehört. Hierzu wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Für diese Stellungnahmen gelten die Anforderungen aus obigem Abschnitt III (Einwendun­gen etc.) mit den Nummern 1 bis 6 entsprechend. Auf die in den Planunterlagen enthaltene allgemein verständliche Zusammenfassung der Umweltauswirkungen wird hinge­wiesen.

V. Hinweis zu Entschädigungsansprüchen:

Entschädigungsansprüche, -soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, wer­den nicht im Erörterungstermin, sondern in einem geson­derten Entschädigungsverfahren behandelt.

VI. Veränderungssperre und Vorkaufsrecht:

Von Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Verände­rungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

Montabaur, den 24.04.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis:

Am Donnerstag, 23.05.1996, steht, von 09.00 bis 18.30 Uhr, ein

Mitarbeiter eines Planungsbüros der DB AG für Auskünfte im

Zusammenhang mit der Bahnstromleitung zur Verfügung.

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, schreibt gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken den Aus­bau der Lilien- und Fliederstraße und die Erneuerung der Versorgungsleitungen in Montabaur-Eschelbach öffent­lich aus.

Leistungsumfang:

2.500 m 2 Straßenbefestigung in Betonverbundpflaster oder Bitumen einschließlich Erdaushub und Straßenunterbau

350 m Entwässerungsleitung aus Stahlbetonrohr,

0 300 - 600 mm, einschließlich Rohrgraben­aushub und Verfüllung mit Ersatzmassen

350 m Wasserleitung GGG-Rohr, 0 100 -150 mm, einschließlich Rohrgrabenaushub und Ver­füllung

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die, Unterlagen schriftlich bis zum 08.05.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzah­lung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 24. Mai 1996,10.30 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 205, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218, statt. Montabaur, 24.04.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Montag bis Freitag Donnerstag auch....

Öffnungszeiten

der Verwaltung

08.00 bis 12.00 Uhr

16.00 bis 18.00 Uhr

bei der Redaktion, Z imm er 209, abzugeben. Wir bitten um Beachtung!

die Manuskripte, die in der 20. Kalender­woche veröffentlicht werden sollen, bis

Achtung! Vorgezogener Redaktionsschluß für die 20. Kalenderwoche 1996 (Christi Himmelfahrt)

Örtliche Nacheichung 1996 in der Verbandsgemeinde Montabaur

Die örtliche Nacheichung durch das Eichamt Koblenz findet in der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit

vom 20.05.1996 bis 12.06.1996

statt.

Die hierzu eingerichtete Amtsstelle im Bauhof der VG Monta­baur, Eichwiese, ist nur am

Dienstag, 21.05.1996, von 08.30 bis 10.00 Uhr,

geöffnet.

Außerhalb der oben angegebenen Zeit werden ausnahmslos Eichungen in den Gewerbebetrieben bzw. bei verschiedenen Kunden vor Ort durchgeführt.

Aufgerufen sind alle Gewerbetreibende, die innerhalb der Ver­bandsgemeinde Montabaur ihre Betriebstätigkeit ausüben und der Eichpflicht unterliegen.

Ausstellung »Natur begreifen« in der Bürgerhalle des alten Rathauses Montabaur

Die Ausstellung über das Thema »Natur begreifen« wird noch bis Dienstag, den 07.05.1996, zu den Dienstzeiten der Ver­bandsgemeindeverwaltung, in der Bürgerhalle des alten Rat­hauses Montabaur zu sehen sein.