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Montabaur

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Nr. 17/96

Infolge beantragter Landeszuweisungen (Finanzierungsanteil Schulturnhalle/Buswartehalle) muß der Hebesatz für die Ge­werbesteuer auf 320 v.H. erhöht werden. Ansonsten ändern sich die Steuersätze gegenüber dem Vorjahr nicht.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes vermindert sich von 1.874.000,00 DM um 42.000,00 DM auf 1.832.000,00 DM. Ur­sächlich verantwortlich hierfür zeichnen die in 1996 deutlich geringeren Einnahmen aus dem Verkauf von Chroniken (1995 - 45.000,00 DM).

Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes wird er­neut wie in all den Vorjahren beherrscht von dem Aufkommen im Unterabschnitt 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen -. Mit 81,52 v.H. stellen sie das Gros der Ein­nahmen des Verwaltungshaushaltes.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert.

Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen und berücksichtigt bereits schon für 1996 vorgenommene Ver­anlagungen.

Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familieti- leistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Aus­gleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteu­ermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.

Das Aufkommen bei der Hundesteuer erhöht sich infolge der in 1995 beschlossenen Hundesteueranpassung.

Neben demEinnahme-Soll des zuvor erläuterten Unterab­schnittes erwartet die Ortsgemeinde weitere Einnahmen aus

folgenden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.1,52 v.H.

Gebühren..0,65 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.11,40 v.H.

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen.4,91 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, er­geben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelun­gen, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden oder beinhalten Wünsche der Ortsgemeinde. - Nachfolgend wird verdeutlicht, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Ver­waltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1996

1. Personalausgaben.13,60 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.23,32 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtun­gen . 4,05 %

4. Umlagen.,... 55,26%

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.3,77 %

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1996 er­rechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sachkosten für das Umlegungsverfahren ein Uberschuß in Höhe von 108.000 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat aufgestellte Investitionsprogramm bildet die Basis für die-Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Maßnahmen bestimmen das Volumen. Für die folgenden Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben sind ent­

sprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:

1. Anschaffung von Büroeinrichtung.5.500,00 DM

2. Bauausgaben - Rathaus -...3.000,00 DM

3. Zuweisung zum Einbau eines neuen

Feuerwehrtores.2.600,00 DM

4. Investitionskostenanteil zum Aufbau der

Schulturnhalle.660.000,00 DM

5. Bauausgaben - Elbertbach -.5.000,00 DM

6. Bau eines Rundwanderweges.13.000,00 DM

7. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen .5.000,00 DM

8. Zuweisungen für energiesparende

Maßnahmen.10.000,00 DM

9. Erschließung Stichweg Hollerer Straße.23.000,00 DM

10. Erschließung Stockland. 90.000,00 DM

11. Erschließung »Im Hardtfeld« einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil/

Kosten Trennsystem.530.000,00 DM

12. Ausbau der Nordstraße.32.000,00 DM

13. Ausbau der Oststraße (Planuhg). 7.500,00 DM

14. Zuweisung an das Land -

Linksabbiegerspur..80.000,00 DM

15. Straßenbeleuchtungserweiterung. 5.000,00 DM

16. Friedhofserweiterung/Grabfeldanlegung. 50.000,00 DM

17. Erwerb von Geräten (Bauhof).5.000,00 DM

18. Ausbau von Wirtschaftswegen. 15.000,00 DM

19. Ausgaben im Rahmen des Naturparks

Nassau. 18.000,00 DM

20. Anlegung eines Biotop-Lehrpfades.33.000,00 DM

21. Bau einer Wartehalle.25.000,00 DM

22. Erwerb von Grundstücken.30.000,00 DM

23. Haus- und Kanalanschlußkosten. 6.100,00 DM

24. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

(Planabrundung). .300,00 DM

25. Abwicklung des Soll-Fehlbetrages 1995.455.000,00 DM

Die Finanzierung der recht umfangreichen Vorhaben erfolgt durch die nachfolgend aufgeführten Einnahmen:

1. Zuweisung des Landes zum Investitionskostenanteil für

den Aufbau der Schulturnhalle.264.000,00 DM

2. Zuweisung zum Rundwanderwegebau. 6.500,00 DM

3. Erschließungs- und Ausbaubeiträge. 1.035.000,00 DM

4. Zuweisungen des Landes zum Ausbau

von Straßen. 19.000,00 DM

5. Zuweisung vom Naturpark Nassau für

ökologische Maßnahmen... 9.000,00 DM

6. Zuweisungen für die Anlegung eines

BiotoprLehrpfades.29.700,00 DM

7. Zuweisung des Landes zum Bau der

Buswartehalle.:.21.250,00 DM

8. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken. 556.000,00 DM

9. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.69.000,00 DM

10. Einnahmen aus Krediten vom

Kreditmarkt.99.550,00 DM

Ausblick 1997 bis 1999

Die Neugestaltung um das Rathaus, die Regulierung von Bachläufen, das Vorhaben Dorfanger/Fußweg, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschließung Stock­land, der Ausbau (Grunderwerb) L 327, die Erschließung »Im Hardtfeld«, die Straßenbeleuchtungserweiterung, die Fried­hofserweiterung, die Anschaffung von Maschinen, der Wirt­schaftswegebau, Anpflanzungen von Obstbäumen, die Förde­rung energiesparender Maßnahmen, der Bau der Zufahrt zum SB-Markt, der Ausbau der Oststraße, der Ausbau der Verl. Nordstraße, der Ausbau der Neustraße sowie der Neubau eines Bauhofes bilden die Investitionsschwerpunkte bis ein­schließlich 1999. Die Berechnungen der mittelfristigen Fi- nanzplanurig. signalisieren eine Finanzierung aller Maßnah­men.

Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfahi- gen Aufwand für den Ausbau des Verbindungsweges von der Waldstraße bis zum Gambach

Der Ausbau des Verbindungsweges Parzelle 172/3 erfolgt in einer Breite von 3 m, um den Löschfahrzeugen ein Heranfah­ren an den Gambach zu ermöglichen. Als Verbindungsweg hätte jedoch eine Ausbaubreite von 2 m ausgereicht.

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die Anlieger des Ver­bindungsweges Parzelle 172/3 nur zu Ausbaubeiträgen zu veran­lagen, die bei einer Ausbaubreite von 2 m entstanden wären.

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Nordstraße

Der Ortsgemeinderat lehnte eine Markierung »30« auf der Fahrbahn der Nordstraße sowie das Aufstellen von Pollern südlich (talseitig) neben den Fahrbahnschwellen ab. Die Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, zu unterschiedlichen Zeiten und in beiden Fahrtrichtungen Ra­darmessungen durchzuführen.

Vergabe der Straßenbauarbeiten im Neubaugebiet »Im Hardtfeld«

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, den Auftrag für o. a. Bauvorhaben an eine in Siershahn ansässige Firma zu .den Bedingungen ihres Angebotes, welches mit 330.552,55 DM für Straßenbau und 30.446,25 DM für Straßenbeleuchtung ab­schloß, zu vergeben.

Klage wegen Erhöhung der Kreisumlage

Eine Anwaltskanzlei aus Bonn hätte nach einer kursorischen Prüfung des Kreishaushaltes einer möglichen Klage der Orts­gemeinde gegen die Haushaltssatzung des Kreises durchaus Erfolgsaussichten eingeräumt. Da eine Klage mit hohen Ko­sten verbunden wäre (ca. 25.700 DM, wenn die Ortsgemeinde den Rechtsstreit gewinnen würde, ca. 36.600 DM, falls sie verlieren würde), soll vorab mit einem an die Damen und

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