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Montabaur

29

Nr. 17/96

Trimm-Treff-Niedererbach e.V.

Flick-Flack und Flummies

Für die Kinder gruppen fällt das Turnen am Dienstag, dem 7. Mai, aus.

Trimm-Dich-Gruppe

Wer tanzt mit? Anläßlich des Jubiläums des Gesangvereins. Der Crash-Kurs findet am Samstag, dem 27.04.1996, ab 14.00 Uhr, und am Sonntag, dem 28.04.1996, ab 11.00 Uhr, statt. Bis dann.

Achtung!

Bei dem Kurs Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Kinder wurde das Datum geändert.

Beginn: Mittwoch, der 8. Mai 1996, um 16.45 Uhr. Die Kosten für den Kurs sind uns jetzt bekannt. Info Elke Schuy, Tel. 8561, oder Rita Rosenbauer, Tel.: 8615.

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1996 vom 22.04.1996 I.

Der Örtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.04.1996 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.832.000 DM

in der Ausgabe auf.1.832.000, DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf... 2.109.000, DM

in der Ausgabe auf.2.109.000,+ DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.99.550,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. - DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).240 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).270 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund.75,- DM

für den zweiten Hund.125,- DM

für jeden weiteren Hund...175,- DM

H.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 99.500,- DM.

56410 Montabaur, 12.04.1996

Kreisverwaltung des Westerwäldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 ' Im Aufträge gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.04. bis 09.05.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Niederelbert, 22.04.1996 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (S.)

gez. Bode, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.i.je 1.832.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 2.109.000 DM

Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 99.550 DM festge­setzt.

Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A.240 v.H.

Grundsteuer B. 270 v.H.

Gewerbesteuer...320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für

den ersten Hund.75 DM

den zweiten Hund.125 DM

jeden weiteren Hund.175 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben:

Haushaltsjahr 1995

Das abgelaufene Haushaltsjahr schließt mit einem Fehlbetrag von voraussichtlich 455.000,00 DM ab. Diese Feststellung ist nunmehr zu treffen, da eingeplante Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken nicht realisiert werden konnten. Die Ab­wicklung des Soll-Fehlbetrages erfolgt im Haushalt 1996. Eine ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung (86.000,00 DM) wird nicht eintreten. Somit bleibt die Ortsgemeinde Nie­derelbert schuldenfrei. Allerdings verfügt man zum 31.12.1995 über keine Rücklagenmittel mehr.

Haushalt 1996

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1996 beläuft sich auf 3.941.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.832.000,00 DM und auf den ausgegli­chenen Vermögenshaushalt 2.109.000,00 DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen Kredite (99.550,00 DM) benötigt werden, erfolgt deren Festsetzung. Verpflichtungsermächtigungen sind keine veranschlagt, so daß sich eine Festsetzung erübrigt.