Montabaur
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Nr. 17/96
Trimm-Treff-Niedererbach e.V.
Flick-Flack und Flummies
Für die Kinder gruppen fällt das Turnen am Dienstag, dem 7. Mai, aus.
Trimm-Dich-Gruppe
Wer tanzt mit? Anläßlich des Jubiläums des Gesangvereins. Der Crash-Kurs findet am Samstag, dem 27.04.1996, ab 14.00 Uhr, und am Sonntag, dem 28.04.1996, ab 11.00 Uhr, statt. Bis dann.
Achtung!
Bei dem Kurs Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Kinder wurde das Datum geändert.
Beginn: Mittwoch, der 8. Mai 1996, um 16.45 Uhr. Die Kosten für den Kurs sind uns jetzt bekannt. Info Elke Schuy, Tel. 8561, oder Rita Rosenbauer, Tel.: 8615.
Niederelbert
ELBERTGEMEINDEN
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1996 vom 22.04.1996 I.
Der Örtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.04.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.832.000 — DM
in der Ausgabe auf.1.832.000,— DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf... 2.109.000,— DM
in der Ausgabe auf.2.109.000,+ DM
festgesetzt.
§2 ■
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.99.550,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. - DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).240 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).270 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.75,- DM
für den zweiten Hund.125,- DM
für jeden weiteren Hund...175,- DM
H.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 99.500,- DM.
56410 Montabaur, 12.04.1996
Kreisverwaltung des Westerwäldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 ' Im Aufträge gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.04. bis 09.05.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Niederelbert, 22.04.1996 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (S.)
gez. Bode, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.i.je 1.832.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 2.109.000 DM
Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 99.550 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A.240 v.H.
Grundsteuer B. 270 v.H.
Gewerbesteuer...320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für
den ersten Hund.75 DM
den zweiten Hund.125 DM
jeden weiteren Hund.175 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Haushaltsjahr 1995
Das abgelaufene Haushaltsjahr schließt mit einem Fehlbetrag von voraussichtlich 455.000,00 DM ab. Diese Feststellung ist nunmehr zu treffen, da eingeplante Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken nicht realisiert werden konnten. Die Abwicklung des Soll-Fehlbetrages erfolgt im Haushalt 1996. Eine ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung (86.000,00 DM) wird nicht eintreten. Somit bleibt die Ortsgemeinde Niederelbert schuldenfrei. Allerdings verfügt man zum 31.12.1995 über keine Rücklagenmittel mehr.
Haushalt 1996
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1996 beläuft sich auf 3.941.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.832.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 2.109.000,00 DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen Kredite (99.550,00 DM) benötigt werden, erfolgt deren Festsetzung. Verpflichtungsermächtigungen sind keine veranschlagt, so daß sich eine Festsetzung erübrigt.

