Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 17/96

MitgKederversammlung des CDU-Ortsverbandes Simmern

Am Freitag, 3. Mai 1996,20.00 Uhr, findet im Hotel »Waldhof« die diesjährige Mitgliederversammlung statt. Folgende Ta­gesordnung wird hiermit bekanntgegeben:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Toten­ehrung, 3. Mitgliederehrungen für 25jährige Parteizugehörig­keit durch den CDU-Gemeindeverbändsvorsitzenden Walter Schmidt, 4. Feststellung der Beschlußfähigkeit, 5. Wahl einer Mandatsprüfungs- und Zählkommission, 6. Wahl eines Ver­sammlungsleiters, 7. Bericht des Vorsitzenden, 8. Bericht des Schatzmeisters, 9. Aussprache, 10. Entlastung des Vorstan­des, 11. Neuwahlen des Vorstandes, 12. Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten für Kreisparteitag, 13. Verschiedenes.

Es wird daraufhingewiesen, daß die Versammlung ohne Rück­sicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlußfähig ist.

Verkehrs-/Verschönerungsverein undMGV »Apollonia«

Wohin am 30. April und 1. Mai?

Der Verkehrs-/Verschönerungsverein und der MGV »Apollo­nia« veranstalten den bei Alt und Jung beliebten »Wander­treff« an der Simmerner Schutzhütte.

Beginn: am 30.04.1996 um 18.00 Uhr, am 01.05.1996 um 10.00 Uhr.

Für das leibliche Wohl, einschließlich Kaffeetrinken, ist aus­reichend gesorgt. Alle Maiwanderer aus nah und fern sind herzlich eingeladen, ihre Rast bei uns einzulegen.

Wir bieten Ihnen einige abwechslungsreiche und gesellige Stunden an der Grillhütte an und freuen uns über Ihr Kom­men.

Kamevals-Club-Simmeraer-Käscher e.V.

6. offene Westerwaldmeisterschaft im Laientanzsport am 05.05.1996 beim KCSK e.V. Simmern

Beginn: 11.00 Uhr im Haus Siebenborn. Freuen Sie sich auf schöne Stunden mit wunderschönen Tanzdarbietungen, im Gardetanz, Volkstanz und Schautanz. 44 Vereine mit 66 Tän­zen zeigen vor ausgebildeten Wertungsrichtern ihre Tänze. Wir erwarten Solotänzer und Garden.

Essen und Getränke werden zu zivilen Preisen angeboten. Ab 14.00 Uhr bieten wir Kuchen und Kaffee an. Unser Slogan lautet wie bei allen Festen: Heute kocht nicht die Mama, heute essen alle beim KCSK.

Tennisclub 1982 Simmern e.V.

Am 1. Mai soll der Spielbetrieb aufgenommen werden. Dies wird nur möglich sein, wenn am kommenden Samstag, dem 27. April, viele Mitglieder im Rahmen ihrer Pflichtstunden um 09.00 Uhr zum Arbeitseinsatz erscheinen. Es gibt noch viel im und um unser Clubheim zu tun. Bitte Gartengeräte mitbrin­gen.

SC Simmern 1946 e.V.

Seniorenmannschaft

Am Sonntag, 28.04.1996, empfängt unsere 1. Mannschaft zum Spitzenspiel der Kreisliga D Koblenz die Elf vom punktglei­chen ESV Ehrenbreitstein. Nach dem Auswärtssieg in Spay könnte man durch einen Sieg den 2. Tabellenplatz mit 3 Punkten Vorsprung festigen. Unterstützen Sie unsere Mann­schaft um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Simmern und lassen Sie sich von unseren Spielerfrauen im Vereinsheim mit Kaffee, Kuchen und sonstigen Kleinigkeiten verwöhnen.

Festausschuß

Am Freitag, 26.04.1996, findet um 20.30 Uhr die letzte große Sitzung des Festausschusses statt. Der Vorstand bittet alle Festausschußmitglieder um ihr Erscheinen im Vereinslokal Walter Wirges.

BUCHFINKENLAND

Gackenbach

Keine Hunde auf den Friedhof

Besitzer von Grabstätten führen in den letzten Tagen und Wochen Klage darüber, daß Grabstätten auf dem Gemeinde­friedhof von Hunden aufgewühlt und verschmutzt werden. Teilweise wurde die vorhandene Bepflanzung herausgerissen. Die Vorgefundenen Spuren lassen darauf schließen, daß es sich um einen jungen bzw. kleinen Hund handeln muß.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß das Mitnehmen von Tieren aller Art auf den Friedhof nicht gestattet ist. Nicht auszuschließen ist ebenfalls die Möglichkeit, daß es sich um freilaufende, unbeaufsichtigte Hunde handelt. Insofern bitte ich zu beachten, daß Hunde außerhalb des geschlossenen Ortsbereiches grundsätzlich an der Leine zu führen sind oder sich im unmittelbaren Zugriffsbereich ihres Halters befinden müssen.

Bitte bedenken Sie: Die meisten Grabstätten auf dem Friedhof werden mit viel Liebe und nicht unerheblichem finanziellen Aufwand gepflegt. Zerstörte Blumen verursachen Kosten. Sachbeschädigungen dieser Art können nicht hingenommen werden.

Straßenreinigung nicht vergessen

Nachdem der Winter sich zurückgezogen hat, ist es an der Zeit, sich um den Frühjahrsputz zu kümmern. Dies gilt aber nicht nur für Haus und Wohnung, sondern auch für die den Grund­stücken vorgelagerten Bürgersteige und Straßenrinnen.

Die gemeindliche Straßenreinigungssatzung schreibt vor, daß zumindest einmal wöchentlich die Bürgersteige und Straßen­rinnen von Schmutz und Unrat zu befreien sind. Soweit ein Bürgersteig nicht vorhanden ist, gilt dies für einen 1,50 Meter breiten Straßenabschnitt entlang Ihres Grundstückes. Diese Straßenreinigungspflicht gilt auch für alle unbebauten Grund­stücke in der Ortslage.

Ich bitte außerdem dafür Sorge zu tragen, daß bei verpachte­ten Grundstücken eine ordnungsgemäße Straßenreinigung ebenfalls gewährleistet sein muß. Treffen Sie zwischen Eigen­tümer und Pächter entsprechende Absprachen.

Soweit ein Grundstückseigentümer nicht in der Ortsgemeinde wohnt und insofern der Reinigungspflicht nicht selbst nach- kommen kann, ist ein Dritter mit der Reinigung auf dessen Kosten zu beauftragen.

Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Horbach

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am

Donnerstag, dem 2. Mai 1996, um 19.30 Uhr,

im Bürgermeisteramt statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift vom 08.02.1996 (öffentlicher Teil)

2. Planvorstellung Schulstraße

3. Vergabe der Straßenbauarbeiten Schulstraße

4. Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

5. Friedhofsangelegenheiten

hier: Friedhofsbelegung Einzelgräber - Doppelgräber

6. Haushaltsplan 1997 und Investitionsprogramm 1996 bis 2000; Aufstellung einer Investitionsliste

7. Stromversorgung für Schaustellerbetrieb bzw. Montage eines Festplatzschrankes an der Grundschule

8. Anschaffung einer Tischtennisplatte

9. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschrift vom 08.02.1996 (nichtöffentlicher Teil)

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes

56412 Horbach, 22.04.1996 Wilhelmi, Ortsbürgermeister