Montabaur
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Nr. 17/96
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge
halten werden:
für den ersten Hund.50,- DM
für den zweiten Hund.100,- DM
für jeden weiteren Hund.150,- DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für
das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 12.04.1996
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
in.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.04. bis 09.05.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Neuhäusel, 22.04.1996 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (S.)
gez. Roggenbach, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Verkehrsverein Neuhäusel e.V.
Am Samstag, 27.04.1996, 09.30 Uhr, treffen wir uns zu einer Säuberungsaktion rund ums Börnchen. Helfer sind willkommen.
Am 22.06. findet unsere Altstadtführung, Teil 2, mit Herrn Gniffke statt. Weitere Informationen folgen noch. Anmeldungen werden aber jetzt schon unter der Tel.-Nr. 2678 entgegengenommen.
Am 14.09. machen wir unsere Tagesfahrt nach Heidelberg. Unkostenbeitrag: 40,00 DM.
Auch hier können schon Anmeldungen unter Anzahlung von 10,00 DM bei dem Vorstand oder Ch. Zintel erfolgen. Der genaue Tagesablauf der Fahrt wird noch veröffentlicht.
Unser Mitglied Dr. Rauch hat auf dem Augst-Sportplatzgelän- de einen Krocket-Platz angelegt. Wer sich für das Spiel interessiert, setze sich bitte mit Dr. Rauch unter der Tel.-Nr. 2636 oder 2922 in Verbindung. Dort erfahren Sie näheres über die Spielregeln und das Spielmaterial, das gegen eine geringe Unkostengebühr ausgeliehen werden kann,
Frauenkreis Neuhäusel
Besichtigung einer Töpferei in Mogendorf am 8. Mai 1996
Abfahrt um 14.00 Uhr am St. Anna-Haus. Jeder kann mitfahren. Anmeldung: Tel. Nr. 8342.
Sportgemeinschaft Neuhäusel
Maiwanderung
Zur diesjährigen Wanderung in den Mai werden hiermit alle Wanderlustigen und Freunde der SG Neuhäusel herzlich eingeladen. Start: 1. Mai 1996 pünktlich um 09.30 Uhr am Ede- ka-Parkplatz.
Nach einem »strammen Marsch rund um Neuhäusel« wird gegen 11.00 Uhr der Kirmesplatz angesteuert. Dort wird seitens der Ortsgemeinde Neuhäusel, unter Mitwirkung weiterer Vereine des Örtes, der neue Dorfbrunnen feierlich eingewie- hen. Für das leibliche Wohl sorgt die SG Neuhäusel
Fußball
Die B-Jugend absolviert am 04.05.1996 um 16.30 Uhr ihr nächstes Heimspiel auf dem Sportplatz Neuhäusel. Gegner ist Weitersburg-Bendorf.
Teimisclub 1982 Simmem e.V.
Am 1. Mai soll der Spielbetrieb aufgenommen werden. Dies wird nur möglich sein, wenn am kommenden Samstag, dem 27. April, viele Mitglieder im Rahmen ihrer Pflichtstunden um 09.00 Uhr zum Arbeitseinsatz erscheinen. Es gibt noch viel im und um unser Clubheim zu tun. Bitte Gartengeräte mitbrin- gen.
Simmern
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmem
vom 15.04.1996
Fußbodenemeuerung im Kindergarten
Die Sprecher aller Fraktionen befürworten eine Erneuerung des Fußbodens im Kindergarten. Es sollen nun Angebote eingeholt werden. Die Entscheidung über die Auftragsvergabe wurde dem Kindergartenausschuß übertragen.
Abfallentsorgung auf dem Friedhof
Nach eingehender Diskussion faßte der Ortsgemeinderat folgenden Beschluß:
Am 01.07.1996 wird der Sortierversuch von Friedhofsabfällen durchgeführt. Nachstehend aufgeführte Behältnisse werden aufgestellt:
1. 5 m 3 Absetzbehälter für Grünabfälle
2. 240 1 Graue Tonne für Restabfall
3. 240 1 Gelbe Wertstofftonne
4. Auf die Grüne Tonne (Papier) wird verzichtet.
Nach ca. 4 Monaten soll die Maßnahme einer genauen Prüfung durch die Ortsgemeindeverwaltung unterzogen werden. Die Erkenntnisse werden anschließend dem Ortsgemeinderat mitgeteilt.
Haushaltsplan 1997 und Investitionsprogramm für die Jahre 1996 bis 2000, Aufstellung einer Investitionsliste
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, in den kommenden Jahren für folgende Maßnahmen Mittel bereitzustellen:
- Aufstellung eines Spielgerätes
- Sanierung des Kindergartens
- Zuweisung an den Tennisverein
- Ortsdurchgrünung
- Bau eines Dorfplatzes (Planung)
- Bau eines Rad-Fußweges
- verkehrsberuhigende Maßnahmen
- Erschließung auf dem Rauenstück
- Friedhofserneuerung
- Bauausgaben Haus Siebenborn
- Erwerb von Geräten
- Obstbaumanpflanzungen
Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
Einstimmig (bei 1 Enthaltung) schlugen die Ratsmitglieder vor, Sigrun Held-Ingenbrand und Petra Portugall in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzunehmen.
Vom TÜV geprüft
Es wird noch einmal daran erinnert, daß am Donnerstag, 2. Mai 1996, ab 08.00 Uhr, auf dem Dorfplatz in Simmern landwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger ohne Bremsen und prüfpflichtige Zweiräder vom TÜV geprüft werden.
Schmidt, Ortsbürgermeister

