Montabaur
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Welschneudorf den Bau eines Verkehrskreisels in der L 327 und einer Verkehrsspange L 327 - L 330 öffentlich aus.
Leistungsumfang:
800
m 3
Erdabtrag
850
m 2
Bitumendecke aufnehmen
700
m 3
Bodenersatzmassen
2.000
m 2
Schottertragschicht
2.300
m 2
Bitumenfahrbahn
200
m
Entwässerungsleitung
100
m
Bordstein und Rinne
600
m
Bankette anlegen
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 08.05.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, 24. Mai 1996,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 226, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 239 statt. Montabaur, 23.04.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Die Verwaltung informiert
Montag bis Freitag Donnerstag auch
Öffnungszeiten
der Verwaltung
08.00 bis 12.00 Uhr
16.00 bis 18.00 Uhr
Aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur
vom 16. April 1996 Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies darauf hin, daß der für Juni angekündigte Erörterungstermin für das Planfeststellungsverfahren 71 »ICE-Bahnhof Montabaur und Stadtgebiet Montabaur« abgesagt wurde, da die Unterlagen von der Bahn AG noch nicht vorliegen.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Poststraße« in Montabaur-Horressen
Auf den Grundstücken Flur 3, Flurstücke 170/4,172/2, 174/4,175/2 und 1250 im Stadtteil Horressen soll auf ca. 4.000 m 2 eine Wohnanlage geschaffen werden.
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Nr. 17/96
Um eine optimale Einbindung des Projektes in die Umgebungsbebauung zu gewährleisten und den städtebaulichen Erfordernissen gerecht zu werden, wurde ein Bebauungsplan aufgestellt. Durch dieses Verfahren kann gewährleistet werden, daß sich das Bauvorhaben in die vorhandene dörfliche Struktur einfügt und den benachbarten Anliegern umfassend Gelegenheit gegeben wird, sich im Rahmen der vorgeschriebenen Bürgerbeteiligungen über die Planung zu informieren und Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Die bisherigen Planentwürfe wurden zunächst im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung vom 03.04. bis 03.05.1995 dpr Bevölkerung vorgestellt und nach Auswertung der eingegangenen Äußerungen in der Zeit vom 18.09. bis 18.10.1995 offen- ' gelegt. Während der Offenlage wurden vor allem Bedenken und Anregungen von seiten der Anlieger der Poststraße vorgebracht. Die Träger öffentlicher Belange, die zeitgleich beteiligt wurden, äußerten dagegen keine Änderungswünsche.
Die Abwägung durch den Stadtrat wurde nicht vorgenommen, da der Investor vor der entsprechenden Sitzung die Erarbeitung eines neuen Konzeptes ankündigte. Die vorgelegte Neuplanung, die in den Ausschüssen am 28.03.1996 beraten wurde, legt 33 Wohneinheiten fest, die in drei Einfamilienhäusern im Bereich zur Poststraße und drei Zehnfamilienhäusern im südlichen Grundstücksteil entlang des vorhandenen Grabens entstehen sollen. Die notwendigen Parkplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht, deren Zufahrt zwischen dem bereits existenten Wohnhaus des Bauherrn und den neu entstehenden Einfamilienhäusern gelegt wurde, so daß eine Belästigung der Nachbarschaft durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge weitestgehend vermieden werden kann.
Damit die vorgelegte Planung realisiert werden kann, müssen lediglich die überbaubaren Flächen im Planentwurf verändert werden. Die sonstigen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in Bezug auf die Höhe und die Geschoßigkeit der Gebäude sowie den landespflegerischen Ausgleich und Ersatz bleiben unverändert.
Die Wohnbebauung an diesem Standort hat den besonderen Vorteil, daß hierfür keine unbebauten Flächen des Außenbereiches in Anspruch zu nehmen sind und ein vorhandener Gewerbebetrieb, der sich von der Art der baulichen Nutzung her nicht in die umgebende Bebauung einfügt, abgebrochen wird. Dadurch entfallen der bestandsgeschützte Betrieb und die von ihm ausgehenden Immissionen vollständig, was zu einer Verbesserung der Situation der Anlieger in der Poststraße führen wird.
Aus landespflegerischer Sicht wurde angemerkt, daß ein bereits weitestgehend versiegeltes Grundstück in Anspruch genommen werde, so daß die Eingriffe in Natur und Landschaft minimal seien. Durch entsprechende Textfestsetzungen wurde festgelegt, daß private Verkehrsflächen, Stellplätze usw. durchsickerungsfähig auszubilden sind. Die Anlage von Zisternen wurde verbindlich vorgeschrieben. Beide Maßnahmen zusammen führen ebenfalls zu einer erheblichen Minderung der Wirkungen der Versiegelung und zu einer Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers auf dem Grundstück selbst.
Um die Wirkungen der durch die Neubebauung entstehenden Verkehrsmehrbelastung abzumildern, soll die Poststraße in eine Einbahnstraße umgewandelt und außerdem ein beidseitiges Parkverbot eingeführt werden.
Außerdem soll eine Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeiten vorgenommen werden, um eine mögliche Gefährdung von Fußgängern und Kindern weitestgehend auszuschließen. Dazu soll die Post-/Breslauer Sträße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen Werden.
Die Fraktionen von CDU, SPD, FWG und »Bündnis 90/Die Grünen« signalisierten ihre Zustimmung. Für die Fraktion »BfM« führte Ratsmitglied Lorenz aus, der Bebauungsplan sei seiner Meinung nach überflüssig und der dörfliche Charakter werde zerstört. Die BfM werde dieser Planung nicht zustimmen.
Mit 22 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen faßte der Stadtrat den Zustimmungsbeschluß und den Beschluß zur erneuten Offenlage gemäß § 3 Abs. 3 BauGB.
Neuorganisation der Forstreviere im Bereich der Stadt Montabaur
Die Forstreform in Rheinland-Pfalz sieht künftig zur Kostenreduzierung größere Forstämter und Forstreviere vor. In mehreren Besprechungen und in Bürgermeisterdienstversammlungen, an denen Vertreter der Forstdirektion Koblenz und Forstamtsleiter teilgenommen haben, wurden verschiedene Varianten über den Neuzuschnitt der einzelnen Reviere im Bereich der Verbandsgemeinde erörtert.

