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Montabaur

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Welschneudorf den Bau eines Ver­kehrskreisels in der L 327 und einer Verkehrsspange L 327 - L 330 öffentlich aus.

Leistungsumfang:

800

m 3

Erdabtrag

850

m 2

Bitumendecke aufnehmen

700

m 3

Bodenersatzmassen

2.000

m 2

Schottertragschicht

2.300

m 2

Bitumenfahrbahn

200

m

Entwässerungsleitung

100

m

Bordstein und Rinne

600

m

Bankette anlegen

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 08.05.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzah­lung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, 24. Mai 1996,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 226, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 239 statt. Montabaur, 23.04.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Montag bis Freitag Donnerstag auch

Öffnungszeiten

der Verwaltung

08.00 bis 12.00 Uhr

16.00 bis 18.00 Uhr

Aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur

vom 16. April 1996 Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies darauf hin, daß der für Juni angekündigte Erörterungstermin für das Planfeststel­lungsverfahren 71 »ICE-Bahnhof Montabaur und Stadtgebiet Montabaur« abgesagt wurde, da die Unterlagen von der Bahn AG noch nicht vorliegen.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Poststraße« in Monta­baur-Horressen

Auf den Grundstücken Flur 3, Flurstücke 170/4,172/2, 174/4,175/2 und 1250 im Stadtteil Horressen soll auf ca. 4.000 m 2 eine Wohnanlage geschaffen werden.

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Nr. 17/96

Um eine optimale Einbindung des Projektes in die Umge­bungsbebauung zu gewährleisten und den städtebaulichen Erfordernissen gerecht zu werden, wurde ein Bebauungsplan aufgestellt. Durch dieses Verfahren kann gewährleistet wer­den, daß sich das Bauvorhaben in die vorhandene dörfliche Struktur einfügt und den benachbarten Anliegern umfassend Gelegenheit gegeben wird, sich im Rahmen der vorge­schriebenen Bürgerbeteiligungen über die Planung zu infor­mieren und Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Die bisherigen Planentwürfe wurden zunächst im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung vom 03.04. bis 03.05.1995 dpr Bevölkerung vorgestellt und nach Auswertung der eingegan­genen Äußerungen in der Zeit vom 18.09. bis 18.10.1995 offen- ' gelegt. Während der Offenlage wurden vor allem Bedenken und Anregungen von seiten der Anlieger der Poststraße vorge­bracht. Die Träger öffentlicher Belange, die zeitgleich beteiligt wurden, äußerten dagegen keine Änderungswünsche.

Die Abwägung durch den Stadtrat wurde nicht vorgenommen, da der Investor vor der entsprechenden Sitzung die Erarbei­tung eines neuen Konzeptes ankündigte. Die vorgelegte Neu­planung, die in den Ausschüssen am 28.03.1996 beraten wur­de, legt 33 Wohneinheiten fest, die in drei Einfamilienhäusern im Bereich zur Poststraße und drei Zehnfamilienhäusern im südlichen Grundstücksteil entlang des vorhandenen Grabens entstehen sollen. Die notwendigen Parkplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht, deren Zufahrt zwischen dem bereits existenten Wohnhaus des Bauherrn und den neu entstehen­den Einfamilienhäusern gelegt wurde, so daß eine Belästigung der Nachbarschaft durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge weitestgehend vermieden werden kann.

Damit die vorgelegte Planung realisiert werden kann, müssen lediglich die überbaubaren Flächen im Planentwurf verändert werden. Die sonstigen textlichen und zeichnerischen Festset­zungen in Bezug auf die Höhe und die Geschoßigkeit der Gebäude sowie den landespflegerischen Ausgleich und Ersatz bleiben unverändert.

Die Wohnbebauung an diesem Standort hat den besonderen Vorteil, daß hierfür keine unbebauten Flächen des Außenbe­reiches in Anspruch zu nehmen sind und ein vorhandener Gewerbebetrieb, der sich von der Art der baulichen Nutzung her nicht in die umgebende Bebauung einfügt, abgebrochen wird. Dadurch entfallen der bestandsgeschützte Betrieb und die von ihm ausgehenden Immissionen vollständig, was zu einer Verbesserung der Situation der Anlieger in der Post­straße führen wird.

Aus landespflegerischer Sicht wurde angemerkt, daß ein be­reits weitestgehend versiegeltes Grundstück in Anspruch ge­nommen werde, so daß die Eingriffe in Natur und Landschaft minimal seien. Durch entsprechende Textfestsetzungen wur­de festgelegt, daß private Verkehrsflächen, Stellplätze usw. durchsickerungsfähig auszubilden sind. Die Anlage von Zi­sternen wurde verbindlich vorgeschrieben. Beide Maßnahmen zusammen führen ebenfalls zu einer erheblichen Minderung der Wirkungen der Versiegelung und zu einer Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers auf dem Grundstück selbst.

Um die Wirkungen der durch die Neubebauung entstehenden Verkehrsmehrbelastung abzumildern, soll die Poststraße in eine Einbahnstraße umgewandelt und außerdem ein beidsei­tiges Parkverbot eingeführt werden.

Außerdem soll eine Beschränkung der zulässigen Geschwin­digkeiten vorgenommen werden, um eine mögliche Gefähr­dung von Fußgängern und Kindern weitestgehend auszu­schließen. Dazu soll die Post-/Breslauer Sträße als verkehrs­beruhigter Bereich ausgewiesen Werden.

Die Fraktionen von CDU, SPD, FWG und »Bündnis 90/Die Grünen« signalisierten ihre Zustimmung. Für die Fraktion »BfM« führte Ratsmitglied Lorenz aus, der Bebauungsplan sei seiner Meinung nach überflüssig und der dörfliche Charakter werde zerstört. Die BfM werde dieser Planung nicht zustim­men.

Mit 22 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen faßte der Stadtrat den Zustimmungsbeschluß und den Beschluß zur erneuten Offenlage gemäß § 3 Abs. 3 BauGB.

Neuorganisation der Forstreviere im Bereich der Stadt Montabaur

Die Forstreform in Rheinland-Pfalz sieht künftig zur Kosten­reduzierung größere Forstämter und Forstreviere vor. In meh­reren Besprechungen und in Bürgermeisterdienstversamm­lungen, an denen Vertreter der Forstdirektion Koblenz und Forstamtsleiter teilgenommen haben, wurden verschiedene Varianten über den Neuzuschnitt der einzelnen Reviere im Bereich der Verbandsgemeinde erörtert.