Montabaur
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Nr. 16/95
SG Horressen/Elgendorf
Unsere 1. Mannschaft spielt am Sonntag, 21.04.1996, um 14.30 Uhr, beim SV Leiwen. Die 2. Mannschaft empfängt in Horressen zur gleichen Zeit Union 74 Sessenbach und die 3. Mannschaft spielt um 12.30 Uhr in Horressen gegen die SG Ahr- bach/Heiligenroth.
A.H. Eschelbach
Nächstes Spiel am 20.40.1996 — Eschelbach-Güls, Anstoß: 16.00 Uhr.
Gymnastiktreff Gelbachtal
Lauftreff für Frauen
Der Gymnastiktreff Gelbachtal bietet während der Sommermonate einmal wöchentlich mittwochs, um 18,30 Uhr, einen Lauftreff für Anfängerinnen an.
Zum ersten Treffen am Mittwoch, 24.04.1996, laden wir hiermit interessierte Mitglieder herzlich ein.
Alte Herren Ettersdorf
Am Samstag, dem 20.04.1996, spielen wir gegen die Alte Herren aus Heiligenroth. Spielbeginn: 16.00 Uhr. Sportplatz: Stahlhofen. Platzabzeichnen: Günter Stendebach, Norbert Straub.
Frauenkreis Horressen
Der Frauenkreis Horressen möchte an folgende Termine erinnern:
Frauenfrühstück: Mittwoch, 24. April, 09.30 Uhr, im Pfarrheim.
Gesprächskreis: Mittwoch, 24. April, um 20.00 Uhr, im Pfarrheim, ein Vortrag von Jürgen Sabel (Behördenbetreuer der Kreisverwaltung in Montabaur) zu dem Thema: Betreuungsgesetz.
Wer mehr über das Betreuungsrecht, die Rechte eines zu Betreuenden, die Pflichten eines Betreuers oder die Vermeidung von Betreuungsverfahren erfahren will, ist herzlich zu unserem Gesprächskreis eingeladen.
Korbflechten mit Herrn Meurer an zwei Abenden, und zwar am Donnerstag, 2. Mai 1996, und Donnerstag, 9. Mai 1996, im Pfarrheim. Wer mitmachen möchte, möge sich bis zum 27. April bei Anneliese Nink (Telefon 17299) anmelden.
Ski-Club Horressen 1984 e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Hiermit laden wir zu unserer Jahreshauptversammlung, die am Freitag, 3. Mai 1996,20.00 Uhr, in der Gaststätte »Bürgerstube« in Horressen stattfindet, ein. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung: Verschiedene Berichte, Entlastung des Vorstandes, Neuwahl des Vorstandes, Neuwahl des zweiten Kassenprüfers, Anträge und Verschiedenes.
Einwände gegen diese Tagesordnung und Anträge müssen bis zum 26. April schriftlich dem Vorstand eingereicht werden. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind zur Wahl des Jugendwartes berechtigt.
“AHRBACHGEMEINDEN”
SG Heiligenroth, Ahrbach und Jugendspielgemeinschaft
Seniorenfußball:
Unsere 1. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 21.04.1996, um
12.30 Uhr, in Horressen. ■
Unsere 2. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 21.04.1996, um
12.30 Uhr, in Niedererbach.
Jugendfußball:
A-Jugend: Sonntag, den 21.04.1996, um 10.30 Uhr, in Neu- stadt/Femthal.
B-Jugend:_ Samstag, den 20.04.1996, um 16.00 Uhr, in Helferskirchen.
C-Jugend: Samstag, den 20.04.1996, um 15.30 Uhr, gegen Ellingen, in Heiligenroth.
Zuschauer sind herzlich willkommen.
Boden
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Boden Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Donnerstag, dem 25. April 1996, um 20.00 Uhr, im Sitzungssaal der Ahrbachhalle statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Auftragsvergabe zum Druck der Chronik
2. Bereitstellung weiterer Ersatz- und Ausgleichsflächen für den vierspurigen Ausbau der Umgehungsstraße B 255
3. Neuaufteilung der Forstreviere im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
4. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
5. Verschiedenes
6. Einwohnerfragestunde
56412 Boden, 15.04.1996 Eulberg, Ortsbürgermeisterin
_ Heiligenroth _
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung »Ortsmitte« gemäß § 13 BauGB der Ortsgemeinde Heiligenroth hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuchs (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat Heiligenroth am 12.12.1995 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Ortsmitte« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 13.03.1996 (Az. 6a/60, 610.13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 232, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemar- beitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis
12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Änderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft, Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifuhren, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

