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Montabaur

13

Nr. 16/95

SG Horressen/Elgendorf

Unsere 1. Mannschaft spielt am Sonntag, 21.04.1996, um 14.30 Uhr, beim SV Leiwen. Die 2. Mannschaft empfängt in Horres­sen zur gleichen Zeit Union 74 Sessenbach und die 3. Mann­schaft spielt um 12.30 Uhr in Horressen gegen die SG Ahr- bach/Heiligenroth.

A.H. Eschelbach

Nächstes Spiel am 20.40.1996 Eschelbach-Güls, Anstoß: 16.00 Uhr.

Gymnastiktreff Gelbachtal

Lauftreff für Frauen

Der Gymnastiktreff Gelbachtal bietet während der Sommer­monate einmal wöchentlich mittwochs, um 18,30 Uhr, einen Lauftreff für Anfängerinnen an.

Zum ersten Treffen am Mittwoch, 24.04.1996, laden wir hier­mit interessierte Mitglieder herzlich ein.

Alte Herren Ettersdorf

Am Samstag, dem 20.04.1996, spielen wir gegen die Alte Her­ren aus Heiligenroth. Spielbeginn: 16.00 Uhr. Sportplatz: Stahlhofen. Platzabzeichnen: Günter Stendebach, Norbert Straub.

Frauenkreis Horressen

Der Frauenkreis Horressen möchte an folgende Termine erin­nern:

Frauenfrühstück: Mittwoch, 24. April, 09.30 Uhr, im Pfarrheim.

Gesprächskreis: Mittwoch, 24. April, um 20.00 Uhr, im Pfarrheim, ein Vortrag von Jürgen Sabel (Behördenbetreuer der Kreisverwaltung in Montabaur) zu dem Thema: Betreu­ungsgesetz.

Wer mehr über das Betreuungsrecht, die Rechte eines zu Betreuenden, die Pflichten eines Betreuers oder die Vermei­dung von Betreuungsverfahren erfahren will, ist herzlich zu unserem Gesprächskreis eingeladen.

Korbflechten mit Herrn Meurer an zwei Abenden, und zwar am Donnerstag, 2. Mai 1996, und Donnerstag, 9. Mai 1996, im Pfarrheim. Wer mitmachen möchte, möge sich bis zum 27. April bei Anneliese Nink (Telefon 17299) anmelden.

Ski-Club Horressen 1984 e.V.

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Hiermit laden wir zu unserer Jahreshauptversammlung, die am Freitag, 3. Mai 1996,20.00 Uhr, in der Gaststätte »Bürger­stube« in Horressen stattfindet, ein. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung: Verschiedene Berichte, Entlastung des Vorstandes, Neuwahl des Vorstandes, Neuwahl des zwei­ten Kassenprüfers, Anträge und Verschiedenes.

Einwände gegen diese Tagesordnung und Anträge müssen bis zum 26. April schriftlich dem Vorstand eingereicht werden. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind zur Wahl des Jugendwartes berechtigt.

AHRBACHGEMEINDEN

SG Heiligenroth, Ahrbach und Jugendspielgemeinschaft

Seniorenfußball:

Unsere 1. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 21.04.1996, um

12.30 Uhr, in Horressen.

Unsere 2. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 21.04.1996, um

12.30 Uhr, in Niedererbach.

Jugendfußball:

A-Jugend: Sonntag, den 21.04.1996, um 10.30 Uhr, in Neu- stadt/Femthal.

B-Jugend:_ Samstag, den 20.04.1996, um 16.00 Uhr, in Hel­ferskirchen.

C-Jugend: Samstag, den 20.04.1996, um 15.30 Uhr, gegen Ellingen, in Heiligenroth.

Zuschauer sind herzlich willkommen.

Boden

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Boden Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Donnerstag, dem 25. April 1996, um 20.00 Uhr, im Sitzungssaal der Ahrbachhalle statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Auftragsvergabe zum Druck der Chronik

2. Bereitstellung weiterer Ersatz- und Ausgleichsflächen für den vierspurigen Ausbau der Umgehungsstraße B 255

3. Neuaufteilung der Forstreviere im Bereich der Verbands­gemeinde Montabaur

4. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

5. Verschiedenes

6. Einwohnerfragestunde

56412 Boden, 15.04.1996 Eulberg, Ortsbürgermeisterin

_ Heiligenroth _

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung »Ortsmitte« gemäß § 13 BauGB der Ortsgemeinde Heiligenroth hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuchs (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat Heiligenroth am 12.12.1995 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Ortsmitte« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 13.03.1996 (Az. 6a/60, 610.13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 232, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemar- beitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis

12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Änderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft, Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögens­nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An­spruchs dadurch herbeifuhren, daß er die Leistung der Ent­schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen be­antragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetre­ten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.