Montabaur
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Nr. 14/96
nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteiie eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens^- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Best immung en über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ortsgemeinde Eitelborn
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
56337 Eitelborn, 29.03G996 (S.) Blath, Ortsbürgermeister
Reinigungskraft gesucht
Für die Reinigung des Sportlerheims im Augst-Stadion wird eine geeignete Kraft gesucht. Der Reinigungsumfang beträgt in den Monaten April bis November jeden Jahres wöchentlich ca. 5 bis 6 Stunden und ist in Absprache mit dem Stadionwart durchzuführen. Interessierte Kräfte melden sich bitte während der Dienststunden (Montag und Donnerstag in der Zeit von 18.00 bis 19.30 Uhr) bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel.
Roggenbach, Vorsitzender des Hallen- und Stadionausschusses
Schuljahrgang 49/50
Am Samstag, dem 22. Juni 1996, findet eine Wanderung statt. Neubürger sind hierzu ebenfalls eingeladen. Anmeldungen werden bis Ende April unter 2241 (Ulrich Knopp) erbeten.
Kadenbach
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
am zweiten April holen wir die bestellten Dorffahnen in Bonn ab.
Am Freitag, dem 12. April 1996, um 15.00 Uhr, soll dann die Ausgabe an die Besteller erfolgen. Dann wird auch der Restbetrag fällig. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Schaa, Ortsbürgermeister
Sportfreunde Kadenbach
1. Mannschaft
Am Ostersamstag, dem 06.04.1996, spielen wir gegen Rheindörfer II. Spielort: Rheindörfer (Kaltenengers). Spielbeginn: 14.30 Uhr.
Am Mittwoch, dem 10.04.1996, spielen wir gegen Untermosel II. Spielort: Kadenbach. Spielbeginn: 19.00 Uhr.
Wandern
Am 05.04.1996 nehmen wir am Wandertag in Hünfelden-Ohren teil.
Neuhäusel
Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldchen« der Ortsgememde Neuhäusel
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Ahs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan Feldchen erneut offen zu
06 j/cukcusel /fufatellung des ßetouvngs- olones . feldchen „
Die Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
15.04.1996 bis 14.05.1996 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 234, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr,

