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Montabaur

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Nr. 13/96

vorgeschriebenen innerörtlichen Geschwindkeitsbeschrän- kung von 50 km/h. Es wurden Geschwindigkeiten bis zu 80 km/h gemessen. Ich möchte daher alle Verkehrsteilnehmer bitten, an das Gefahrenpotential zu denken, das sich bei zu schnellem Befahren innerörtlicher Straßen ergibt.

Bei einer solchen Vielzahl von Verstößen werden polizeiliche Kontrollen nicht zu vermeiden sein.

B. Ortseifen, Ortsbürgermeister

Schaden an der Sportplatzumzäunung

Wie bereits berichtet, war die Sportplatzumzäunung kurz nach ihrer Fertigstellung beschädigt worden. Erfreulicherweise ha­ben sich die Verursacher gemeldet und den Schaden finanziell beglichen, eine lobenswerte Haltung. Die Reparatur erfolgt im Zusammenhang mit der endgültigen Fertigstellung des Sport­platzes. Dieser steht jetzt nach der Genehmigung zum Bau eines Ballfangzaunes nichts mehr im Wege.

B. Ortseifen, Ortsbürgermeister

Ablagem von Unrat

Vermehrt wird darüber Klage geführt, daß in der Gemarkung Niedererbach Unrat abgelagert wird. Ich möchte doch darum bitten, dies in Zukunft zu unterlassen.. Verursacher, die ihre »Visitenkarte« hinterlassen hatten, wurden angezeigt, bzw. dazu aufgefordert, den Unrat zu entfernen.

B. Ortseifen, Ortsbürgermeister

Trimm-Treff Niedererbach e.V.

Achtung!

Die Kindergruppen Flick-Flack und Flummies haben Osterfe­rien bis einschl. 09.04.1996. Wir turnen wieder am Dienstag, dem 16.04.1996. Bis bald.

Für die Trimm-Dich-Gruppe und die Seniorengruppe fällt das Turnen am Dienstag, dem 02.04.1996, aus. Die Trimm-Dich- Gruppe beginnt dann wieder am 09.04.1996, um 19.00 Uhr, mit Aerobic. Entspannungsgymnastik ist für beide Gruppen am Dienstag, dem 23.04.1996.

Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Kinder von 9 bis 14 Jahren

Ziel des Kurses ist die Förderung der Körperbeherrschung und des Selbstvertrauens. Veranstaltungsort: Dorfgemeinschafts­halle Niedererbach. Beginn: Mittwoch, den 24. April., 17.00 Uhr, 8 Nachmittage.

Info und Anmeldung: Elke Schuy, Tel. 8561, oder Rita Rosen­bauer, Tel. 8615.

S.V. 1920 Niedererbach e.V.

Sonntag, 31.03., 12.30 Uhr Niedererbach II in Otzingen, 14.30 Uhr Niedererbach I in Siershahn.

Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Niedererbach e.V.

Einladung

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Frei­tag, dem 12.04.1996, im Feuerwehrgerätehaus statt. Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Beginn 20.00 Uhr.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Wehrführer, 2. Be­kanntgabe der Tagesordnung und Genehmigung, 3. Toteneh­rung, 4. Bericht des Geschäftsführer und Entlastung, 5. Be­richt des Kassierers, 6. Bericht der Kassenprüfer und Entla­stung des Kassierers, 7. Entlastung des Vorstandes; 8. Kirmes 1996, 9. Anträge, 10. Verschiedenes.

Anträge sind schriftlich bis eine Woche vor Versammlungster­min beim Wehrführer und 1. Vorsitzenden einzureichen.

Die nächste Feuerwehrübung findet am 02.04.1996 um 19.00 Uhr statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

theaterireunde niedererbach

Einladung zum Spielertreffen

Im Herbst werden die theaterffeunde unter der Leitung von Regisseur Conny Palme »Curt Goetz-Komödienabende« veran­stalten. Mehrere Einakter von Curt Goetz werden am 18. September in Hundsangen, am 5., 11. und 12. Oktober um

jeweils 20.00 Uhr in der Dorfgemeinschaftshalle in Niederer­bach auf die »Bretter« kommen. Alle interessierten Spieler und Spielerinnen und die, die es gerne werden wollen, sind am 1. April um 20.00 Uhr ins Jugendheim in Niedererbach eingela­den. Die Proben - zunächst jeweils donnerstags beginnen direkt nach Ostern.

Nomborn

Gemeindeverwaltung Nombom - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Auf dem Höp- pel« der Ortsgemeinde Nomborn ist am 25.01.1996 mit Aus­nahme der Ordn.Nr. 13 - Flurstück 2/10 - sowie Qrdn.Nr. 33 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer Öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Nomborn schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 26.03.1996 ( Siegel)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling

Katholisches Bildungswerk Westerwald

Nombom - Frauen

Thema: Gewalt gegen Frauen

Termin: Dienstag, 23.04.1996, 20.00 bis 22.00 Uhr

Ort: Nombom, Gemeindehaus

Leitung: Elfriede Wagner, Dietkirchen

TN-Gebühr: 4,00 DM

Nähere Auskünfte: Antonia Meurer, 06485/8641 Thema: Wirbelsäulengymnastik II

Beginn: Montag, 15.04.1996

1. Kurs: 19.00 bis 20.00 Uhr

2. Kurs: 20.00 bis 21.00 Uhr

Dauer: jeweils 10 Treffen ä 60 Minuten

Ort: Nomborn, Gemeindehaus

Leitung: Erika Bastian, Langendernbach

TN-Gebühr: 40,00 DM (Zuschuß von Krankenkassen möglich)

Nähere Auskünfte: Gertrud Ortseifen, 06485-364.

Spirmstube, Dienstag, 2. April

Wir treffen uns ab 19.30 Uhr im Gemeindehaus zu Spinnen.

Kirmesgesellschaft 1996

Zu unserer ersten diesjährigen Kirmesgesellschaftssitzung, werden alle Kirmesburschen und die Neulinge traditionell am Ostersonntag, 7. April 1996, in das Gasthaus »Zu den Linden« eingeladen. Sitzungsbeginn ist 14.00 Uhr.