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Montabaur

Nr. 13/96

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§2

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlos­sen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburts­daten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäf­tigten Arbeitnehmer und über diese gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Ladenschlußgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen ge­gen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ord­nungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeits schütz- gesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), in der zur Zeit geltenden Fassung, geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315), in der zur Zeit geltenden Fassung, als Ord­nungswidrigkeit verfolgt.

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündi­gung in Kraft.

56410 Montabaur, 21. März 1996

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

» 2 . Westerwälder Aktivtage« vom 30.03.1996 bis 31.03.1996

- Sperrung der Bahnhofstraße -

Wegen der Veranstaltung »2. Westerwälder Aktivtage« in Montabaur, wird am Sonntag, dem 31.03.1996, die Bahn­hofstraße in der Zeit von 06.00 bis ca. 20.00 Uhr gesperrt.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer die geänderten Verkehrs­regelungen zu beachten.

Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kosten­pflichtig abgeschleppt.

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur stellt zum 01.08.1996 eine(n)

Auszubildende(n) im Berufsbild Ver- und Entsorger/in Fachrichtung Wasserversorgung

ein.

Für diesen Ausbildungsberuf ist gesetzlich keine bestimm­te Schulbildung als Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben.

Dieser Ausbildungsgang stellt jedoch hohe Anforderungen in Bezug auf technische und naturwissenschaftliche Fer­tigkeiten und Kenntnisse. Daher sind gute Leistungen in den Fächern Chemie, Physik, Biologie und Mathematik und ein Interesse an handwerklichen Tätigkeiten Voraus­setzung.

Sollte dieser Ausbildungsberuf Ihr Interesse geweckt ha­ben, dann bewerben Sie sich bitte bis 6. April 1996 bei der

Verbandsgemeindeverwaltung,

Postfach 1262,

56402 Montabaur.

Telefonische Anfragen sind möglich unter der Rufnummer 02602/126.131.

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinden Heilberscheid und Nomborn suchen für den in gemeinsamer Trägerschaft zu betreibenden kommunalen Kindergarten mit Sitz in Heilberscheid

eine(n) Kindergartenleiter/in sowie Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen (Vollzeit und Teilzeitkräfte).

(Die Trägerschaft soll durch einen noch zu gründenden Zweckverband übernommen werden.)

Die Eröffnung der Kindertagesstätte und damit zugleich die Einstellung, ist ab August 1996 vorgesehen.

Der Kindergarten wird als zweigruppige Einrichtung be­trieben.

Die Vergütung erfolgt nach dem Bundesangestelltentarif­vertrag (BAT). Darüber hinaus werden die im öffentlichen Dienst obligatorischen Sozialleistungen gewährt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Lichtbild) werden bis zum 12.04.1996 erbeten an die

Verbandsgemeinde Verwaltung Montabaxu* Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur

Nähere Informationen können telefonisch erfragt werden unter der Rufnummer 02602/126.131.

Achtung!

Vorgezogener Redaktionsschluß für die 14. Bialenderwoche 1996 und für die 15. Kalenderwoche 1996

Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manu­skripte, die in der 14. Kalenderwoche veröffentlicht wer­den sollen, bis Freitag, den 29. März 1996, 12.00 Uhr, bei der Redaktion, Zimmer 209, abzugeben.

Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manu­skripte, die in der 15. Kalenderwoche veröffentlicht wer­den sollen, bis Donnerstag, den 4. April 1996, bei der Redaktion, Zimmer 209, abzugeben.

Wir bitten um Beachtung.

10.000er Fahrgast des Anruf-Sammeltaxis der Verbandsgemeinde

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Die Fahrgastzahlen des Anruf-Sammeltaxis, mit dem die Ver­bandsgemeinde Montabaur zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs insbesondere Abend- und Wochenend­verbindungen als Ergänzung zum Busverkehr anbietet, sind nach wie vor steigend. Projektleiter Werner Kühnen über­raschte den lO.OOOsten Fahrgast, Frau Schwarze, die täglich mit dem Anruf-Sammeltaxi nach Horbach zu ihrer Arbeitsstel­le im Krankenhaus Montabaur fährt, mit einem Blumen­strauß und fünf Freifahrscheinen. Als Dank für die regelmäßi­ge Benutzung überreichte ihr die Taxi-Unternehmerin, Fraü Hahn, ein kleines Präsent.