Montabaur
Nr. 13/96
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§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über diese gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Ladenschlußgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeits schütz- gesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), in der zur Zeit geltenden Fassung, geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315), in der zur Zeit geltenden Fassung, als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.
56410 Montabaur, 21. März 1996
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
» 2 . Westerwälder Aktivtage« vom 30.03.1996 bis 31.03.1996
- Sperrung der Bahnhofstraße -
Wegen der Veranstaltung »2. Westerwälder Aktivtage« in Montabaur, wird am Sonntag, dem 31.03.1996, die Bahnhofstraße in der Zeit von 06.00 bis ca. 20.00 Uhr gesperrt.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer die geänderten Verkehrsregelungen zu beachten.
Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeinde Montabaur stellt zum 01.08.1996 eine(n)
Auszubildende(n) im Berufsbild Ver- und Entsorger/in Fachrichtung Wasserversorgung
ein.
Für diesen Ausbildungsberuf ist gesetzlich keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben.
Dieser Ausbildungsgang stellt jedoch hohe Anforderungen in Bezug auf technische und naturwissenschaftliche Fertigkeiten und Kenntnisse. Daher sind gute Leistungen in den Fächern Chemie, Physik, Biologie und Mathematik und ein Interesse an handwerklichen Tätigkeiten Voraussetzung.
Sollte dieser Ausbildungsberuf Ihr Interesse geweckt haben, dann bewerben Sie sich bitte bis 6. April 1996 bei der
Verbandsgemeindeverwaltung,
Postfach 1262,
56402 Montabaur.
Telefonische Anfragen sind möglich unter der Rufnummer 02602/126.131.
Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinden Heilberscheid und Nomborn suchen für den in gemeinsamer Trägerschaft zu betreibenden kommunalen Kindergarten mit Sitz in Heilberscheid
eine(n) Kindergartenleiter/in sowie Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen (Vollzeit und Teilzeitkräfte).
(Die Trägerschaft soll durch einen noch zu gründenden Zweckverband übernommen werden.)
Die Eröffnung der Kindertagesstätte und damit zugleich die Einstellung, ist ab August 1996 vorgesehen.
Der Kindergarten wird als zweigruppige Einrichtung betrieben.
Die Vergütung erfolgt nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Darüber hinaus werden die im öffentlichen Dienst obligatorischen Sozialleistungen gewährt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Lichtbild) werden bis zum 12.04.1996 erbeten an die
Verbandsgemeinde Verwaltung Montabaxu* Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur
Nähere Informationen können telefonisch erfragt werden unter der Rufnummer 02602/126.131.
Achtung!
Vorgezogener Redaktionsschluß für die 14. Bialenderwoche 1996 und für die 15. Kalenderwoche 1996
Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in der 14. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, bis Freitag, den 29. März 1996, 12.00 Uhr, bei der Redaktion, Zimmer 209, abzugeben.
Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in der 15. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, bis Donnerstag, den 4. April 1996, bei der Redaktion, Zimmer 209, abzugeben.
Wir bitten um Beachtung.
10.000er Fahrgast des Anruf-Sammeltaxi’s der Verbandsgemeinde
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Die Fahrgastzahlen des Anruf-Sammeltaxi’s, mit dem die Verbandsgemeinde Montabaur zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs insbesondere Abend- und Wochenendverbindungen als Ergänzung zum Busverkehr anbietet, sind nach wie vor steigend. Projektleiter Werner Kühnen überraschte den lO.OOOsten Fahrgast, Frau Schwarze, die täglich mit dem Anruf-Sammeltaxi nach Horbach zu ihrer Arbeitsstelle im Krankenhaus Montabaur fährt, mit einem Blumenstrauß und fünf Freifahrscheinen. Als Dank für die regelmäßige Benutzung überreichte ihr die Taxi-Unternehmerin, Fraü Hahn, ein kleines Präsent.

